4. Obligatorische Zeichen

4.1.1 "Geradeaus"

4. Obligatorische Zeichen

4.1.2 "Nach rechts bewegen"

4. Obligatorische Zeichen

4.1.3 "Nach links bewegen"

4. Obligatorische Zeichen

4.1.4 "Bewegen Sie sich gerade oder rechts"

4. Obligatorische Zeichen

4.1.5 "Fahren Sie geradeaus oder links"

4. Obligatorische Zeichen

4.1.6 "Bewegung nach rechts oder links"

4. Obligatorische Zeichen

Das Fahren ist nur in den durch Pfeile auf den Schildern angegebenen Richtungen gestattet.

Zeichen, die eine Linkskurve zulassen, ermöglichen auch eine Kehrtwende (Zeichen 4.1.1-4.1.6 mit einer Konfiguration von Pfeilen, die den erforderlichen Bewegungsrichtungen an einer bestimmten Kreuzung entsprechen, können verwendet werden).

Die Schilder 4.1.1-4.1.6 gelten nicht für Streckenfahrzeuge.

Die Schilder 4.1.1-4.1.6 gelten für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Schild angebracht ist.

Die am Anfang des Straßenabschnitts angebrachte 4.1.1-Markierung erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht, nach rechts in die Innenhöfe und andere an die Straße angrenzende Bereiche abzubiegen.

4.2.1 "Hindernisse rechts vermeiden"

4. Obligatorische Zeichen

Ein Umweg ist nur rechts erlaubt.

4.2.2 "Vermeiden Sie Hindernisse auf der linken Seite"

4. Obligatorische Zeichen

Ein Umweg ist nur links erlaubt.

4.2.3 "Vermeiden Sie ein Hindernis nach rechts oder links"

4. Obligatorische Zeichen

Ein Umweg ist von beiden Seiten erlaubt.

4.3 "Kreisverkehr"

4. Obligatorische Zeichen

Das Fahren in die durch die Pfeile angegebene Richtung ist zulässig.

4.4.1 "Fahrradweg"

4. Obligatorische Zeichen

4.4.2 "Ende des Radweges"

4. Obligatorische Zeichen

4.5.1 "Fußweg"

4. Obligatorische Zeichen

Fußgänger und Radfahrer dürfen sich in den in den Abschnitten 24.2 - 24.4 dieser Regeln genannten Fällen bewegen.

4.5.2 "Fußgänger- und Radweg mit kombiniertem Verkehr (Radweg mit kombiniertem Verkehr)"

4. Obligatorische Zeichen

4.5.3 "Das Ende des Fußgänger- und Radwegs mit kombiniertem Verkehr (Ende des Radwegs mit kombiniertem Verkehr)"

4. Obligatorische Zeichen

4.5.4.-4.5.5 "Fußgänger- und Radweg mit Verkehrstrennung"

4. Obligatorische Zeichen4. Obligatorische Zeichen

Ein Radweg mit einer Unterteilung in ein Fahrrad und eine Fußgängerseite des Weges, strukturell und (oder) mit horizontalen Markierungen 1.2, 1.23.2 und 1.23.3 oder auf andere Weise markiert.

4.5.6.-4.5.7 "Das Ende der Fußgänger- und Radwege mit einer Verkehrstrennung (das Ende des Radwegs mit einer Verkehrstrennung)"

4. Obligatorische Zeichen4. Obligatorische Zeichen

4.6 "Minimaldrehzahl"

4. Obligatorische Zeichen

Das Fahren ist nur mit der angegebenen oder höheren Geschwindigkeit (km / h) gestattet.

4.7 "Ende der Mindestgeschwindigkeitsbegrenzungszone"

4. Obligatorische Zeichen

4.8.1 "Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern"

4. Obligatorische Zeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen mit Kennzeichen (Hinweisschildern) "Gefahrgut" ist nur nach links gestattet.

4.8.2 "Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern"

4. Obligatorische Zeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen mit Kennzeichen (Hinweisschildern) "Gefahrgut" ist nur geradeaus gestattet.

4.8.3 "Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern"

4. Obligatorische Zeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen mit Kennzeichen (Hinweisschildern) "Gefahrgut" ist nur nach rechts gestattet.