Zeichen 5.19.1., 5.19.2. Fußgängerübergang
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Zeichen 5.19.1., 5.19.2. Fußgängerübergang

Wenn an der Kreuzung keine Markierungen 1.14.1 oder 1.14.2 vorhanden sind, wird das Zeichen 5.19.1 rechts der Straße am nahen Rand der Kreuzung in Bezug auf herannahende Fahrzeuge und das Zeichen 5.19.2 links angebracht der Straße am äußersten Rand der Kreuzung.

Features:

Wenn es Zeichen gibt, ist die Größe des Fußgängerüberwegs von Zeichen 5.19.2 auf Zeichen 5.19.1 begrenzt. Wenn keine Schilder vorhanden sind, wird die Größe des Fußgängerüberwegs durch die Breite der Markierungslinien bestimmt.

Strafe für Verletzung der Anforderungen der Marke:

Code of Administrative Offenses der Russischen Föderation 12.18 Nichteinhaltung der Verkehrsregeln, um Fußgängern, Radfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern (außer Fahrzeugführern) Platz zu machen, die den Verkehr nutzen

- eine Geldstrafe von 1500 Rubel.  

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