Zeichen 6.9.1. Vorwärtsrichtungszeichen
Nicht kategorisiert

Zeichen 6.9.1. Vorwärtsrichtungszeichen

Bewegungsrichtungen zu den Siedlungen und anderen auf dem Schild angegebenen Objekten.

Die Zeichen können Bilder des Zeichens 6.14.1 "Der Straße zugewiesene Nummer", Symbole der Autobahn, des Flughafens, des Sports und andere (allgemein akzeptierte) Piktogramme (semantische Bilder) enthalten.

Auf das Zeichen 6.9.1 können Bilder anderer Zeichen angewendet werden, die über die Besonderheiten der Bewegung informieren.

Das Schild 6.9.1 kennzeichnet auch die Umgehung von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotsschilder angebracht ist:

3.11 Gewichtsbeschränkung;

3.12 Begrenzung der Achslast;

3.13 Höhenbegrenzung;

3.14 Breitenbegrenzung;

3.15 Längenbeschränkungen.

Beachten Sie Folgendes:

1. Am unteren Rand des Schilds wird der Abstand (900 m, 300 m, 150 m, 50 m) vom Ort der Schilderinstallation bis zur ersten Kreuzung oder dem Beginn der Stoppspur angegeben.

2. Ein grüner oder blauer Hintergrund auf einem Schild außerhalb einer Siedlung bedeutet, dass die Bewegung zur angegebenen Siedlung bzw. zum angegebenen Objekt entlang einer Autobahn (grün) bzw. einer anderen Straße (blau) ausgeführt wird.

3. Ein grüner oder blauer Hintergrund auf einem in einer Siedlung installierten Schild bedeutet, dass der Verkehr zur angegebenen Siedlung bzw. zum angegebenen Objekt entlang einer Autobahn oder einer anderen Straße erfolgt. In Siedlungen sind Schilder mit weißem Hintergrund angebracht. Ein weißer Hintergrund bedeutet, dass sich die angegebenen Objekte in dieser Siedlung befinden.

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