Zeichen 5.33. Fußgängerzone - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation
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Zeichen 5.33. Fußgängerzone - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation

Der Ort, an dem das Gebiet (Straßenabschnitt) beginnt, auf dem die Bewegung von Fußgängern erlaubt ist, und in den in den Absätzen 24.2 - 24.4 dieser Regeln festgelegten Fällen von Radfahrern.

Features:

Der Versorgungsbereich ist bis zum Schild 5.34 "Ende der Fußgängerzone" obligatorisch.

Der Abdeckungsbereich wird an Kreuzungen nicht unterbrochen.

Strafe für Verletzung der Anforderungen der Marke:

Code of Administrative Offenses der Russischen Föderation 12.15 h. 2 Fahren auf Fahrrad- oder Fußgängerwegen oder Gehwegen unter Verstoß gegen die Verkehrsregeln

- eine Geldstrafe von 2000 Rubel.

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