Zeichen 4.8.1. Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit Gefahrgut
Die Bewegung von Fahrzeugen, die mit Kennzeichnungsschildern (Hinweisschildern) „Gefahrgut“ ausgestattet sind, ist nur in der auf dem Schild angegebenen Richtung erlaubt: 4.8.1 - geradeaus, 4.8.2 - nach rechts, 4.8.3 - nach links.
Features:
Diese Hinweisschilder sollten unmittelbar vor dem Überqueren von Fahrbahnen an Orten angebracht werden, an denen Verbotsschilder angebracht sind: 3.32 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten", 3.33 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiven, brennbaren Gütern