Zeichen 3.26. Tonsignalisierung verboten
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Zeichen 3.26. Tonsignalisierung verboten

Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal wird gegeben, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.

Umfang:

1. Vom Aufstellungsort des Schildes bis zur nächsten Kreuzung dahinter und in Siedlungen ohne Kreuzung - bis zum Ende der Siedlung. Die Wirkung der Schilder wird an den Ausfahrtsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen nicht unterbrochen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht installiert sind.

2. Der Abdeckungsbereich kann durch die Registerkarte begrenzt werden. 8.2.1 "Abdeckung".

3. Bis zum Zeichen 3.31 "Ende der Zone aller Einschränkungen".

Strafe für Verletzung der Anforderungen der Marke:

Code of Administrative Offenses der Russischen Föderation 12.20 Verstoß gegen die Regeln für die Verwendung von externen Lichtgeräten, Tonsignalen, Notsignalen oder Not-Aus-Schildern

- Warnung oder feine 500 Rubel.  

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