Zeichen 3.16. Mindestabstandsbegrenzung
Nicht kategorisiert

Zeichen 3.16. Mindestabstandsbegrenzung

Es ist verboten, Fahrzeuge mit einem Abstand zu fahren, der geringer ist als auf dem Schild angegeben.

Umfang:

1. Vom Aufstellungsort des Schildes bis zur nächsten Kreuzung dahinter und in Siedlungen ohne Kreuzung - bis zum Ende der Siedlung. Die Wirkung der Schilder wird an den Ausfahrtsstellen aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Kreuzungsstellen (Angrenzen) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen nicht unterbrochen, vor denen die entsprechenden Schilder nicht installiert sind.

2. Der Abdeckungsbereich kann durch die Registerkarte begrenzt werden. 8.2.1. "Aktionszone".

3. Bis zum Zeichen 3.31 "Ende der Zone aller Einschränkungen".

Wenn ein Schild einen gelben Hintergrund hat, ist das Schild vorübergehend.

In Fällen, in denen sich die Bedeutungen von vorübergehenden Verkehrszeichen und stationären Verkehrszeichen widersprechen, sollten sich die Fahrer an den vorübergehenden Zeichen orientieren.

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