Zeichen 1.6. Kreuzung gleichwertiger Straßen
Installiert in n. n. für 50-100 m, außerhalb n. - Für 150-300 m kann das Schild in einer anderen Entfernung installiert werden, die Entfernung ist jedoch in Tabelle 8.1.1 "Entfernung zum Objekt" angegeben.
Features:
An solchen Kreuzungen gleichwertiger Straßen ist das Überholen durch alle Verkehrsträger aller Fahrzeuge verboten.