Zeichen 1.35. Abschnitt der Kreuzung - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation
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Zeichen 1.35. Abschnitt der Kreuzung - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation

Bezeichnung der Zufahrt zur Kreuzung, deren Abschnitt mit der Markierung 1.26 gekennzeichnet ist und deren Befahren verboten ist, wenn sich entlang der Strecke ein Stau gebildet hat, der den Fahrer zum Anhalten zwingt und ein Hindernis für die Bewegung von Fahrzeugen in Querrichtung darstellt, mit Ausnahme des Rechts- oder Linksabbiegens in den durch diese Regeln festgelegten Fällen.

Am Kreuzungsrand ist das Schild 1.35 angebracht. Wenn es bei komplexen Kreuzungen nicht möglich ist, ein Verkehrszeichen an der Kreuzungsgrenze anzubringen, wird es in einem Abstand von höchstens 30 Metern zur Kreuzungsgrenze angebracht.

Es ist ein gelbes Quadrat auf dunklem Hintergrund mit zwei sich schneidenden Diagonalen. Das Schild warnt den Fahrer, dass sich an der Kreuzung Waffelmarkierungen befinden.

Bei einem Verstoß, also beim Anfahren einer Kreuzung mit einem „Waffeleisen“, hinter dem sich ein Stau gebildet hat, drohen dem Fahrer die Bestimmungen von Artikel 1 Teil 12.10 dieses Kodex und Teil 2 dieses Artikels

- eine Geldstrafe von 1 Rubel.

ein Kommentar

  • anonym

    In der Verkehrsordnung gibt es kein solches Zeichen, unter dem Zeichen 1.35 gibt es ein anderes Zeichen mit der gleichen Bedeutung.

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