Zeichen 1.31. Tunnel - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation
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Zeichen 1.31. Tunnel - Zeichen der Verkehrsregeln der Russischen Föderation

Ein Tunnel ohne künstliche Beleuchtung oder ein Tunnel mit eingeschränkter Sicht am Eingangsportal.

Installiert in n. n. für 50-100 m, außerhalb n. - Für 150-300 m kann das Schild in einer anderen Entfernung installiert werden, die Entfernung ist jedoch in Tabelle 8.1.1 "Entfernung zum Objekt" angegeben.

Features:

1. In Tunneln eines fahrenden Fahrzeugs müssen die Scheinwerfer des Fernlichts oder des Abblendlichts eingeschaltet sein.

2. In den Tunneln ist verboten: Überholen, Anhalten und Parken, Wenden, Rückwärtsfahren.

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