Urlaubsreise ins Ausland. Sie sollten darüber Bescheid wissen
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Urlaubsreise ins Ausland. Sie sollten darüber Bescheid wissen

Urlaubsreise ins Ausland. Sie sollten darüber Bescheid wissen Wer in diesem Jahr beispielsweise anlässlich der laufenden Winterpause eine Auslandsreise plant, sollte sich über die Verkehrsregeln der besuchten Länder im Klaren sein. Gerade im Winter lohnt es sich, auf die entsprechende Ausstattung des Autos zu achten und eine den schwierigen Straßenverhältnissen angepasste Geschwindigkeit einzuhalten.

In der Slowakei gelten neue Vignetten. – Sie kleben keine Vignette mehr an die Windschutzscheibe, Sie kaufen nur noch eine elektronische Vignette. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld, weil Nummernschilder elektronisch ausgelesen werden, erklärt Lukasz Zboralski vom Portal BRD24.pl. 

Bei Reisen in Tschechien sollten Sie auf Vignetten und Tacho achten. Neben hohen Bußgeldern kann dem Fahrer ein einjähriges Einreiseverbot drohen. In Österreich können jedoch keine Bordkameras verwendet werden, und italienische Strafverfolgungsbeamte akzeptieren nur Barzahlungen.

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Was lässt sich über die Ausstattung des Autos sagen? – Es gilt die Wiener Konvention über den Straßenverkehr, die für jeden Fahrer gilt, der ein in seinem Land zugelassenes Auto hat, was die Ausstattung des Fahrzeugs betrifft. In diesem Fall werden wir nicht bestraft, wenn die Ausrüstung nicht den Anforderungen des Landes entspricht, in das wir reisen, erklärt Rechtsanwalt Lukasz Bernatowicz. In Polen reicht ein Warndreieck und ein Feuerlöscher.

Wenn die ausländische Polizei den Fahrer mit einer Geldstrafe bestrafen will, weil er kein zusätzliches Autozubehör hat, sollte er sich an das polnische Konsulat in diesem Land wenden.

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