Bußgeldtabelle der Verkehrspolizei im Jahr 2016 wegen Verkehrsverstößen
Wir präsentieren Ihnen eine Tabelle der Verkehrsstrafen für Verkehrsverstöße im Jahr 2016, mit der Sie sich über die aktuellen Preisänderungen bei Bußgeldern auf dem Laufenden halten können. In der Tabelle finden Sie die entsprechenden Artikel zu Verstößen, deren Auslegung sowie die Höhe der Strafen.
Es ist erwähnenswert, dass es manchmal sehr nützlich ist, während der Fahrt eine Strafentabelle zur Hand zu haben. Dies hilft Ihnen beispielsweise bei der Kommunikation mit der Verkehrspolizei besser zu navigieren und genau zu verstehen, warum und in welcher Höhe diese Ihnen eine Geldstrafe ausstellen möchte. Speziell dafür haben wir eine druckfähige Version vorbereitet: Drucken Sie eine Tabelle mit Verkehrsstrafen.
Auf unserer Website können Sie auch unter folgendem Link nach ausstehenden Bußgeldern suchen: Überprüfung von Verkehrsstrafen.
Artikel des Verwaltungsgesetzbuches | Verletzung | Sanktionen |
8.23 | Betrieb von Personenkraftwagen, Motorrädern oder anderen mechanischen Fahrzeugen, bei denen der Schadstoffgehalt in den Emissionen oder der von ihnen während des Betriebs erzeugte Geräuschpegel die von den staatlichen Normen der Russischen Föderation festgelegten Standards überschreitet | 500 reiben. |
11.23 Uhr.1 | Führen eines Fahrzeugs oder Freigeben eines Fahrzeugs auf der Strecke für die Beförderung von Gütern und (oder) Personen ohne Fahrtenschreiber, wenn der Einbau in ein Fahrzeug nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen ist, sowie mit einem nicht funktionsfähigen (gesperrten, geändert oder fehlerhaft) oder mit unangemessenen Anforderungen des Fahrtenschreibers, außer im Falle eines Ausfalls des Fahrtenschreibers nach der Freigabe des Fahrzeugs auf der Strecke sowie bei Verletzung der festgelegten Regeln für die Verwendung des Fahrtenschreibers (einschließlich Sperrung, Berichtigung, Änderung oder Verfälschung der von ihr registrierten Informationen) | 1 000 - 3 000 reiben. |
11.23 Uhr.2 | Verstoß durch eine Person, die ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern und (oder) Fahrgästen führt, gegen die geltenden Arbeits- und Ruhezeiten | 1 000 - 3 000 reiben. |
11.26 | Die Verwendung von Fahrzeugen ausländischer Beförderer zur Beförderung von Gütern und (oder) Passagieren zwischen Orten auf dem Territorium der Russischen Föderation | 150 000 - 200 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
11.27 | Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen und (oder) Anhänger des Zulassungsstaates des Fahrzeugs (Anhänger) bei der Durchführung von internationalen Straßentransporten sowie ohne entsprechendes Beförderungsdokument für die beförderte Ladung oder in begründeten Fällen Fälle, ohne Fahrgastlisten eines Busses, der irreguläre Beförderungen durchführt | 200 - 500 reiben. |
11.29 Uhr.1 | Durchführung des internationalen Straßentransports mit Blankogenehmigungen, Genehmigungen, die unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften ausgefüllt wurden ... außer in den in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen Fällen oder ohne einen von den staatlichen Kontrollorganen (Aufsichtsorganen) ausgestellten Registrierungsschein über die Umsetzung des internationalen Straßenverkehrs | Für den Fahrer: 100 000 - 150 000 reiben. ... Festhalten des Fahrzeugs |
11.29 Uhr.2 | Internationale Straßenbeförderung von Gütern und (oder) Personen aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats oder vom Hoheitsgebiet eines Drittstaats in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation mit einer nicht ausgefüllten oder unter Verstoß gegen den festgelegten Regeln oder ohne Genehmigung | Für den Fahrer: 150 000 - 200 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.1 Uhr.1 | Führen eines nicht vorschriftsmäßig zugelassenen Fahrzeugs | 500 – 800 reiben. bei wiederholtem Verstoß -5000 Rubel oder Entrechtung von 1 bis 3 Monaten |
12.1 Uhr.2 | Führen eines Personentaxi, Busses oder Lastkraftwagens, der für die Beförderung von Personen ausgelegt und ausgestattet ist, mit mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), ein spezialisiertes Fahrzeug, das für den Transport von gefährlichen Gütern ausgelegt und ausgestattet ist, die die staatlichen technischen Vorschriften nicht passiert haben Inspektion oder technische Inspektion | 500 – 800 reiben. |
12.2 Uhr.1 | Fahren eines Fahrzeugs mit unleserlichen, nicht standardmäßigen oder staatlichen Kennzeichen, die unter Verstoß gegen die Anforderungen des staatlichen Standards angebracht sind, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 vorgesehen sind | Warnung oder 500reiben. |
12.2 Uhr.2 | Führen eines Fahrzeugs ohne staatliche Kennzeichen sowie Führen eines Fahrzeugs ohne an den dafür vorgesehenen Stellen angebrachten staatlichen Kennzeichen oder Fahren eines Fahrzeugs mit staatlichen Kennzeichen, modifiziert oder mit der Verwendung von Vorrichtungen oder Materialien ausgestattet, die die Identifizierung von Kennzeichen angeben oder ändern lassen oder ausblenden | 5 000 reiben. oder Entzug von Rechten von 1 bis 3 Monaten. |
12.2 Uhr.3 | Einbau von wissentlich gefälschten staatlichen Kennzeichen an einem Fahrzeug | Für Bürger: 2 500 reiben. Für einen Beamten: 15 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 400 000 - 500 000 reiben. |
12.2 Uhr.4 | Fahrzeugverwaltung mit wissentlich gefälschtem Zustand Nummernschilder | Entrechtung für 6 - 12 Monate. |
12.3 Uhr.1 | Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der keine Zulassungspapiere für das Fahrzeug besitzt, und in begründeten Fällen die nach den Zollvorschriften der Zollunion vorgesehenen Dokumente mit den Kennzeichen der Zollbehörden, die die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs bestätigen | Warnung oder 500reiben. Aussetzung der Kontrolle, Festnahme des Fahrzeugs. |
12.3 Uhr.2 | Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der keine Papiere für die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs besitzt, eine Versicherungspolice der obligatorischen Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter, außer in den in Artikel 2 Teil 12.37 dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen und in den vorgesehenen Fällen für gesetzlich vorgeschriebene Frachtbriefe oder Frachtpapiere | Warnung oder Geldstrafe 500 rub. |
12.3 Uhr.2.1 | Beförderung von Passagieren und Gepäck mit einem leichten Fahrzeug, das zur Erbringung von Dienstleistungen für die Beförderung von Passagieren und Gepäck verwendet wird, durch einen Fahrer, der keine Genehmigung zur Durchführung von Tätigkeiten zur Beförderung von Passagieren und Gepäck mit einem Personentaxi besitzt | 5 000 reiben |
12.3 Uhr.3 | Übertragung der Fahrzeugkontrolle an eine Person, die keine Papiere für die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs hat | 3 000 reiben. |
12.4 Uhr.1 | Anbringung an der Fahrzeugfront von Lichteinrichtungen mit Rotlicht oder Rotreflexionseinrichtungen sowie Lichteinrichtungen, deren Lichtfarbe und Funktionsweise nicht den Anforderungen der Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen entsprechen für den Betrieb und die Pflichten der Beamten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit | Für Bürger: 3 000 reiben. Für einen Beamten: 15 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 400 000 - 500 000 reiben. mit Beschlagnahme von Geräten. |
12.4 Uhr.2 | Einbau von Einrichtungen zur Abgabe besonderer Licht- oder Tonsignale (mit Ausnahme einer Einbruchmeldeanlage) an einem Fahrzeug ohne entsprechende Genehmigung oder unerlaubter Einbau einer Erkennungsleuchte für ein Personentaxi oder eines Erkennungszeichens „Behindert“ an einem Fahrzeug | Für Bürger: 5 000 reiben. Für einen Beamten: 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 500 000 reiben. mit Beschlagnahme von Geräten. |
12.4 Uhr.3 | Illegales Aufbringen von speziellen farbgrafischen Gestaltungen von Fahrzeugen der Betriebsdienste oder einer farbgrafischen Gestaltung eines Personentaxi auf den Außenflächen eines Fahrzeugs | Für Bürger: 5 000 reiben. Für einen Beamten: 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 500 000 reiben. |
12.5 Uhr.1 | Führen eines Fahrzeugs bei Vorliegen von Störungen oder Bedingungen, unter denen nach den Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und den Pflichten der Behörden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Betrieb des Fahrzeugs mit Ausnahme von Störungen und verboten ist Bedingungen, die in den Teilen 2-7 dieses Artikels angegeben sind, – | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.5 Uhr.2 | Fahren eines Fahrzeugs mit bekanntermaßen defektem Bremssystem (ohne Feststellbremse), Lenkung oder Anhängevorrichtung (als Teil eines Zuges) | 500 reiben. / Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest |
12.5 Uhr.3 | Führen eines Fahrzeugs, an dessen Front sich Lichteinrichtungen mit Rotlicht oder Rotreflexionseinrichtungen befinden, sowie Lichteinrichtungen, deren Lichtfarbe und Funktionsweise nicht den Anforderungen der Grundbestimmungen über die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im Straßenverkehr | Entrechtung für 6 - 12 Monate. Beschlagnahme von Geräten. |
12.5 Uhr.3.1 | Führen eines Fahrzeugs mit montierten Brillen (auch mit transparenten Farbfolien), deren Lichtdurchlässigkeit nicht den Anforderungen der technischen Vorschriften für die Sicherheit von Radfahrzeugen entspricht | 500 reiben. |
12.5 Uhr.4 | Fahren eines Fahrzeugs, an dem Einrichtungen zur Abgabe von speziellen Licht- oder Tonsignalen ohne entsprechende Erlaubnis angebracht sind (ausgenommen Einbruchmeldeanlagen) | Entziehung der Rechte für 12 - 18 Monate mit Beschlagnahme von Geräten. |
12.5 Uhr.4.1 | Führen eines Fahrzeugs, an dem widerrechtlich eine Erkennungsleuchte für ein Personentaxi oder ein Erkennungszeichen „Behindert“ angebracht ist | 5 000 reiben. mit Beschlagnahme von Geräten. |
12.5 Uhr.5 | Die Verwendung von Geräten zur Abgabe von besonderen Licht- oder Tonsignalen (mit Ausnahme von Einbruchmeldeanlagen) während der Fahrt, die ohne entsprechende Genehmigung installiert sind | Entziehung der Rechte für 18 - 24 Monate mit Beschlagnahme von Geräten. |
12.5 Uhr.6 | Abteilung des Fahrzeugs, auf dessen Außenflächen illegal spezielle Farbschemata von Fahrzeugen der Betriebsdienste aufgebracht sind | Entrechtung für 12 - 18 Monate |
12.5 Uhr.7 | Fahrzeugverwaltung, auf die das Farbschema eines Personentaxi illegal angewendet wird | 5 000 reiben. |
12.6 | Führen des Fahrzeugs durch einen nicht angeschnallten Fahrer, Beförderung von nicht angeschnallten Fahrgästen, wenn die Konstruktion des Fahrzeugs Sicherheitsgurte vorsieht, sowie das Führen eines Motorrads oder die Beförderung von Fahrgästen auf einem Motorrad ohne Motorradhelm oder in nicht befestigten Motorradhelmen | 1 000 reiben. |
12.7 Uhr.1 | Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist (außer für Fahrstunden) | 5 000 - 15 000 reiben. Aussetzung von der Kontrolle des Fahrzeugs, die Haft des Fahrzeugs |
12.7 Uhr.2 | Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, dem das Recht zum Führen eines Fahrzeugs entzogen wurde | 30 000 Rubel, oder Festnahme bis zu 15 Tage oder Pflichtarbeit von 100 bis 200 Stunden / Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest |
12.7 Uhr.3 | Übertragung der Fahrzeugkontrolle auf eine Person, die wissentlich nicht über die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs (mit Ausnahme einer Schulungsfahrt) verfügt oder diese nicht erhalten hat | 30 000 reiben. |
12.8 Uhr.1 | Führen des Fahrzeugs durch einen Fahrer im Rauschzustand, wenn diese Handlungen keine Straftat darstellen | 30 000 rub., mit Entrechtung für 18 - 24 Monate; bei wiederholtem Verstoß -200 000 - 300 000 reiben. oder Pflichtarbeit bis zu 480 Stunden oder Zwangsarbeit bis zu 24 Monate oder Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten. Aussetzung von der Kontrolle des Fahrzeugs, die Haft des Fahrzeugs |
12.8 Uhr.2 | Übergabe der Fahrzeugkontrolle an eine betrunkene Person | 30 000 reiben. mit Entrechtung für 18 - 24 Monate. |
12.8 Uhr.3 | Führen eines Fahrzeugs durch einen betrunkenen Fahrer, dem die Fahrerlaubnis nicht oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wenn diese Handlungen keine Straftat darstellen | Festnahme für 10 - 15 Tage (wer keiner Festnahme unterliegt - 30 000Rubel) Festhalten des Fahrzeugs |
12.9 Uhr.1 | Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeit des Fahrzeugs um mindestens 10, jedoch nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde | Die Norm ist ausgeschlossen |
12.9 Uhr.2 | Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 20, jedoch nicht mehr als 40 Stundenkilometer | 500 reiben |
12.9 Uhr.3 | Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 40, jedoch nicht mehr als 60 Stundenkilometer | 1 000 - 1 500 reiben. Wiederholt - 2 000 - 2 500 |
12.9 Uhr.4 | Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 60, jedoch nicht mehr als 80 Stundenkilometer | 2 000 - 2 500 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate; bei wiederholtem Verstoß - Entzug der Rechte für 12 Monate oder 5 000 reiben.** |
12.9 Uhr.5 | Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 80 Stundenkilometer | 5 000 reiben. oder Entrechtung für 6 Monate; bei wiederholtem Verstoß - Entzug der Rechte für 12 Monate oder 5 000 reiben.** |
12.10 Uhr.1 | Überqueren eines Bahngleises außerhalb eines Bahnübergangs, Einfahren in einen Bahnübergang bei geschlossener oder geschlossener Schranke oder wenn eine Ampel oder ein Bahnübergang dies verbietet, sowie das Halten oder Parken an einem Bahnübergang | 1 000 reiben. oder Entrechtung für 3 - 6 Monate |
12.10 Uhr.2 | Verstoß gegen die Regeln für das Reisen über Bahnübergänge, außer in den Fällen, die in Teil 1 dieses Artikels vorgesehen sind | 1 000 reiben. |
12.10 Uhr.3 | Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 1 dieses Artikels | Entzug der Rechte für 12 Monate. |
12.11 Uhr.1 | Befahren einer Autobahn mit einem Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit aufgrund der technischen Eigenschaften oder seines Zustands weniger als 40 Stundenkilometer beträgt, sowie das Anhalten des Fahrzeugs auf der Autobahn außerhalb von Sonderparkplätzen | 1 000 reiben. |
12.11 Uhr.2 | Fahren mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf der Autobahn jenseits des zweiten Fahrstreifens sowie Fahrtraining auf der Autobahn | 1 000 reiben. |
12.11 Uhr.3 | Wenden oder Einfahren des Fahrzeugs in technologische Unterbrechungen des Trennstreifens auf der Autobahn oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn | 2 500 reiben. |
12.12 Uhr.1 | Fahren an einer verbietenden Ampel oder einer verbietenden Geste eines Verkehrslotsen, außer in den Fällen, die in Teil 1 von Artikel 12.10 dieses Codes und Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind | 1 000 reiben, bei wiederholtem Verstoß 5 000 oder Entrechtung für 4 - 6 Monate |
12.12 Uhr.2 | Nichteinhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift, vor einer durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen gekennzeichneten Haltelinie anzuhalten, mit einer Verbotsampel oder einer Verbotsgeste eines Verkehrslotsen | 800 reiben. |
12.13 Uhr.1 | Ausfahrt auf eine Kreuzung oder Kreuzung der Fahrbahn im Falle eines Staus, der den Fahrer zum Anhalten zwang und ein Hindernis für die Bewegung des Fahrzeugs in Querrichtung darstellt | 1 000 reiben. |
12.13 Uhr.2 | Nichteinhaltung der Anforderung der StVO, einem Fahrzeug mit Vorzugsrecht an Kreuzungen Vorrang zu geben | 1 000 reiben. |
12.14 Uhr.1 | Nichteinhaltung der Anforderung der StVO, vor Fahrtantritt, Spurwechsel, Abbiegen, Wenden oder Anhalten ein Signal zu geben | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.14 Uhr.1.1 | Bei Nichteinhaltung der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, außer in begründeten Fällen, vor dem Abbiegen nach rechts, links oder einer Kehrtwende die entsprechende Extremposition auf der für die Fahrt in diese Richtung vorgesehenen Fahrbahn einnehmen | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.14 Uhr.2 | Wenden oder Rückwärtsfahren an Orten, an denen solche Manöver verboten sind, mit Ausnahme der Fälle, die in Artikel 3 Teil 12.11 und Artikel 2 Teil 12.16 dieses Codes vorgesehen sind | 500 reiben. |
12.14 Uhr.3 | Nichteinhaltung der Anforderung der Straßenverkehrsordnung, einem Fahrzeug mit Vorkaufsrecht Vorfahrt zu gewähren, außer in den Fällen gemäß Artikel 2 Teil 12.13 und Artikel 12.17 dieses Codes | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.15 Uhr.1 | Verstoß gegen die Vorschriften für die Anordnung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn, Gegenverkehr sowie das Bewegen am Straßenrand oder das Überqueren einer organisierten Transport- oder Fußgängerkolonne oder das Einnehmen in dieser | 1 500 reiben. |
12.15 Uhr.1.1 | Versäumnis des Fahrers eines langsam fahrenden Fahrzeugs, eines Fahrzeugs mit Sperrgut oder eines Fahrzeugs, das sich mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 Stundenkilometern bewegt, außerhalb der Regelungen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, folgende Fahrzeuge zum Überholen durchzulassen oder voranschreitend | 1 000 - 1 500 reiben. |
12.15 Uhr.2 | Fahren auf Fahrrad- oder Fußgängerwegen oder Bürgersteigen unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung | 2 000 reiben. |
12.15 Uhr.3 | verkehrsordnungswidriges Abfahren auf dem für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen beim Ausweichen eines Hindernisses oder auf Straßenbahngleisen in Gegenrichtung beim Ausweichen eines Hindernisses | 1 000 - 1 500 reiben. |
12.15 Uhr.4 | verkehrsordnungswidrige Abfahrt auf dem für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen oder auf Straßenbahngleisen in die Gegenrichtung, außer in den Fällen gemäß Teil 3 dieses Artikels cases | 5 000 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate |
12.15 Uhr.5 | Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 4 der Kunst. 12.15 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation | Rechtsentzug für 12 Monate oder Geldstrafe 5 000reiben.** |
12.16 Uhr.1 | Nichteinhaltung der durch Straßenschilder oder Fahrbahnmarkierungen vorgeschriebenen Anforderungen, mit Ausnahme der Fälle, die in den Teilen 2-7 dieses Artikels und anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.16 Uhr.2 | Linksabbiegen oder Kehren unter Verstoß gegen die Vorschriften von Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen | 1 000 - 1 500 reiben. |
12.16 Uhr.3 | Auf einer Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung fahren | 5 000 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate |
12.16 Uhr.3.1 | Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 3 der Kunst. 12.16 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation | Rechtsentzug für 12 Monate oder Geldstrafe 5 000reiben.** |
12.16 Uhr.4 | Nichteinhaltung der von Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen vorgeschriebenen Anforderungen, Verbot des Anhaltens oder Parkens von Fahrzeugen, mit Ausnahme des in Teil 5 dieses Artikels vorgesehenen Falles | 1 500 reiben., Festhalten des Fahrzeugs |
12.16 Uhr.5 | Die in Teil 4 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg | 3 000 RUB, Fahrzeugarrest |
12.16 Uhr.6 | Nichteinhaltung der Anforderungen von Verkehrszeichen, die die Beförderung von Lastkraftwagen verbieten, mit Ausnahme des in Teil 7 dieses Artikels vorgesehenen Falles | 500 reiben. |
12.16 Uhr.7 | In Teil 6 dieses Artikels vorgesehener Verstoß, der in einer Bundesstadt Moskau oder St. Petersburg begangen wurde | 5 000 reiben. |
12.17 Uhr.1 | Unterlassung eines Bewegungsvorteils für ein Streckenfahrzeug sowie ein Fahrzeug mit gleichzeitigem blauem Blinklicht und speziellem Tonsignal | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.17 Uhr.1.1 | Bewegung von Fahrzeugen auf der Fahrspur für Streckenfahrzeuge oder Anhalten auf der angegebenen Fahrspur unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, mit Ausnahme der in Artikel 3 Teile 5-12.15 dieses Codes vorgesehenen Fälle und der in Teil 1.2 vorgesehenen Fälle dieses Artikels dieses Artikels | 1 500 reiben. |
12.17 Uhr.1.2 | Die in Teil 1.1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg | 3 000 reiben. |
12.17 Uhr.2 | Kein Vorteil bei der Bewegung eines Fahrzeugs, das spezielle Farbschemata, Beschriftungen und Bezeichnungen auf den Außenflächen aufweist, bei denen gleichzeitig ein blaues Blinklicht und ein spezielles Tonsignal eingeschaltet sind | 500 rub. oder Entrechtung für 1 - 3 Monate |
12.18 | Nichteinhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgabe, Fußgängern, Radfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern (mit Ausnahme von Fahrzeugführern) Vorfahrt zu gewähren, die den Verkehr ausnutzen | 1 500 reiben. |
12.19 Uhr.1 | Verstoß gegen die Regeln zum Anhalten oder Parken des Fahrzeugs, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 1 von Artikel 12.10 dieses Codes und den Teilen 2-6 dieses Artikels vorgesehen sind | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.19 Uhr.2 | Verstoß gegen die Vorschriften zum Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen an Stellen, die zum Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen von Behinderten bestimmt sind | 5 000 reiben. |
12.19 Uhr.3 | Anhalten oder Parken von Fahrzeugen an einem Fußgängerüberweg und näher als 5 Meter davor, mit Ausnahme eines erzwungenen Halts und des in Teil 6 dieses Artikels genannten Falles oder eines Verstoßes gegen die Regeln zum Anhalten oder Parken von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig , mit Ausnahme des in Teil 6 dieses Artikels vorgesehenen Falles | 1 000 RUB, Fahrzeugarrest |
12.19 Uhr.3.1 | Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen an Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder Abstellen von Personentaxis oder näher als 15 Meter von Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder Abstellen von Personentaxis, mit Ausnahme des Anhaltens zum Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen, Zwangshalt und die Fälle, die in den Teilen 4 und 6 dieses Artikels vorgesehen sind | 1 000 RUB, Fahrzeugarrest |
12.19 Uhr.3.2 | Anhalten oder Abstellen eines Fahrzeugs auf Straßenbahngleisen oder Anhalten oder Abstellen eines Fahrzeugs weiter als die erste Reihe vom Fahrbahnrand, mit Ausnahme eines Zwangshalts und der Fälle gemäß den Teilen 4 und 6 dieses Artikels cases | 1 500 RUB, Fahrzeugarrest |
12.19 Uhr.4 | Verstoß gegen die Vorschriften für das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn, wodurch die Bewegung anderer Fahrzeuge behindert wird, sowie das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs in einem Tunnel, mit Ausnahme des in Teil 6 vorgesehenen Falles Artikel | 2 000 RUB, Fahrzeugarrest |
12.19 Uhr.5 | Die in Teil 1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg | 2 500 reiben. |
12.19 Uhr.6 | Verstöße gemäß den Teilen 3-4 dieses Artikels, begangen in der föderalen Stadt Moskau oder St. Petersburg | 3 000 RUB, Fahrzeugarrest |
12.20 | Verstoß gegen die Regeln für die Verwendung von externen Lichtgeräten, Tonsignalen, Notsignalisierungen oder Not-Halt-Schildern | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.21 Uhr.1 | Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Gütern sowie gegen die Vorschriften für das Abschleppen | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.21.1 Uhr.1 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von nicht mehr als 10 cm überschreitet oder das zulässige Fahrzeuggewicht um 2 bis 10 % überschreitet | Für den Fahrer: 1 000 - 1 500 reiben. Für einen Beamten: 10 000 - 15 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 100 000 - 150 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.2 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von 10 bis 20 cm überschreitet oder das zulässige Fahrzeuggewicht von 10 bis 20 % überschreitet | Für den Fahrer: 3 000 - 4 000 reiben. Für einen Beamten: 25 000 - 35 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 250 000 - 300 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.3 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs mit einer Überschreitung der zulässigen Abmessungen von 20 bis 50 cm oder mit einer Überschreitung des zulässigen Gewichts von 20 bis 50 % | Für den Fahrer: 5 000 - 10 000 reiben. oder Entrechtung für 2-4 Monate Für einen Beamten: 35 000 - 40 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 350 000 - 400 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.4 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die in der Sondergenehmigung angegebenen zulässigen Abmessungen von 10 bis 20 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von 10 bis 20 % überschreitet | Für den Fahrer: 3 000 - 3 500 reiben. Für einen Beamten: 20 000 - 25 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 200 000 - 250 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.5 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die in der Sondergenehmigung angegebenen zulässigen Abmessungen von 20 bis 50 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von 20 bis 50 % überschreitet | Für den Fahrer: 4 000 - 5 000 reiben. oder Entrechtung für 2-4 Monate Für einen Beamten: 30 000 - 40 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 300 000 - 400 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.6 | Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von mehr als 50 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von mehr als 50 % überschreitet | Für den Fahrer: 7 000 - 10 000 reiben. oder Entrechtung für 4-6 Monate Für einen Beamten: 45 000 - 50 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 400 000 - 500 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.1 Uhr.7 | Verstoß gegen die Regeln für die Bewegung von schweren und (oder) großen Fahrzeugen, mit Ausnahme der in den Teilen 1-6 dieses Artikels vorgesehenen Fälle | Für den Fahrer: 1 000 - 1 500 reiben. Für einen Beamten: 5 000 - 10 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 50 000 - 100 000 reiben. |
12.21.1 Uhr.8 | Unrichtige Angaben des Absenders über Masse oder Abmessungen der Ladung in den Dokumenten für die beförderte Ladung oder Unterlassen von Angaben zu Nummer, Datum oder Dauer der Sondergenehmigung, wenn dies einen Verstoß gegen Teil 1 darstellte. 2 oder 4 dieses Artikels | Für den Fahrer: 1 500 - 2 000 reiben. Für einen Beamten: 15 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 200 000 - 300 000 reiben. |
12.21.1 Uhr.9 | Unrichtige Angaben des Absenders über Masse oder Abmessungen der Ladung in den Dokumenten für die beförderte Ladung oder Unterlassen von Angaben zu Nummer, Datum oder Dauer der Sondergenehmigung, wenn dies einen Verstoß gegen Teil 3 darstellte. 5 oder 6 dieses Artikels | Für den Fahrer: 5 000 reiben. Für einen Beamten: 25 000 - 30 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 350 000 - 400 000 reiben. |
12.21.1 Uhr.10 | Überschreiten der zulässigen Masse des Fahrzeugs und (oder) der zulässigen Achslast des Fahrzeugs ... oder der in der Sondergenehmigung angegebenen Abmessungen durch juristische Personen oder Einzelunternehmer, die die Ladung in das Fahrzeug geladen haben | Für einen Beamten: 80 000 - 100 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 250 000 - 400 000 reiben. |
12.21.1 Uhr.11 | Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, die den Verkehr von Fahrzeugen verbieten, deren Achslast die auf dem Verkehrszeichen angegebene überschreitet, wenn der Verkehr dieser Fahrzeuge ohne besondere Genehmigung erfolgt | 5 000 reiben. |
12.21.2 Uhr.1 | Beförderung gefährlicher Güter durch einen Fahrer, der nicht über eine Ausbildung zum Fahrer von Gefahrguttransportern, eine Bescheinigung über die Zulassung des Fahrzeugs zur Beförderung gefährlicher Güter, eine Sondergenehmigung, einen vereinbarten Beförderungsweg oder eine Notfallkarte verfügt des Gefahreninformationssystems nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sowie die Beförderung gefährlicher Güter auf einem Fahrzeug, dessen Konstruktion den Anforderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nicht entspricht oder das fehlt Elemente des Gefahreninformationssystems oder Ausrüstung oder Mittel, die zur Beseitigung der Folgen eines Unfalls bei der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, oder Nichteinhaltung der in diesen Vorschriften vorgesehenen Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter | Für den Fahrer: 2 000 - 2 500 rub. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate. Für einen Beamten: 15 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 400 000 - 500 000 reiben. Festhalten des Fahrzeugs |
12.21.2 Uhr.2 | Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, außer in den Fällen gemäß Teil 1 dieses Artikels cases | Für den Fahrer: 1 000 - 1 500 reiben. Für einen Beamten: 5 000 - 10 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 150 000 - 250 000 reiben. |
12.21.3 Uhr.1 | Die Beförderung eines Fahrzeugs mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen ohne Zahlung einer Gebühr als Entschädigung für Schäden an öffentlichen Straßen | 5 000reiben. Ausgenommen Fahrzeuge ausländischer Spediteure |
12.21.3 Uhr.2 | Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 1 dieses Artikels | 10 000reiben. Ausgenommen Fahrzeuge ausländischer Spediteure |
12.22 | Verstoß gegen die Regeln der Fahrausbildung durch einen Fahrer, der das Führen eines Fahrzeugs beibringt | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.23 Uhr.1 | Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Personen, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind | 500 reiben. |
12.23 Uhr.2 | Beförderung von Personen außerhalb des Führerhauses eines Pkw (außer in den durch die Straßenverkehrsordnung zulässigen Fällen), eines Traktors, anderer selbstfahrender Fahrzeuge, auf einem Lastenanhänger, in einem Wohnwagen, in einem Lastkraftrad oder außerhalb des Sitze, die durch die Konstruktion eines Motorrads vorgesehen sind | 1 000 reiben. |
12.23 Uhr.3 | Verstoß gegen die Anforderungen für die Beförderung von Kindern, festgelegt durch die Straßenverkehrsordnung, – | 3 000 reiben. |
12.24 Uhr.1 | Verstöße gegen die Verkehrsregeln oder die Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, wodurch die Gesundheit des Opfers geringfügig geschädigt wird | 2 500 - 5 000 reiben. oder Entrechtung für 12 - 18 Monate |
12.24 Uhr.2 | Verstoß gegen die Verkehrsregeln oder die Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, wodurch die Gesundheit des Opfers mittelschwer geschädigt wird | 10 000 - 25 000 reiben. oder Entrechtung für 18 - 24 Monate |
12.25 Uhr.1 | Nichteinhaltung der Verpflichtung, das Fahrzeug Polizeibeamten oder anderen Personen zur Verfügung zu stellen, denen in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen das Recht zur Fahrzeugbenutzung eingeräumt wird | 500 reiben. |
12.25 Uhr.2 | Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung eines Polizeibeamten, das Fahrzeug anzuhalten | 500 - 800 reiben. |
12.25 Uhr.3 | Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung eines Beamten der militärischen Automobilinspektion, ein Fahrzeug der Streitkräfte der Russischen Föderation, der inneren Truppen des Innenministeriums der Russischen Föderation, der militärischen Formationen des Ingenieurwesens und des Straßenbaus unter Bundesexekutive anzuhalten zur Lösung von Problemen im Bereich des Zivilschutzes befugte Stellen oder Rettungsmilitärverbände des Bundesexekutivorgans | 500 - 800 reiben. |
12.26 Uhr.1 | Verstöße des Fahrers gegen die gesetzliche Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ärztlichen Untersuchung auf einen Rauschzustand zu unterziehen | 30 000 reiben. und Entrechtung für 18 - 24 Monate. Festhalten des Fahrzeugs |
12.26 Uhr.2 | Das Versagen des Fahrers eines Fahrzeugs, das nicht berechtigt ist, Fahrzeuge zu führen, oder das Recht, Fahrzeuge zu lenken, ist die gesetzliche Verpflichtung eines befugten Beamten, sich einer ärztlichen Untersuchung auf einen Rauschzustand zu unterziehen | Verhaftung für 10-15 Tage. Bußgeld 30 000 reiben. für Personen, gegen die eine Festnahme nicht beantragt werden kann / Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest |
12.27 Uhr.1 | Nichterfüllung der in der Verkehrsordnung vorgesehenen Pflichten durch den Fahrer im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsunfall, an dem er beteiligt ist, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind | 1 000 reiben. |
12.27 Uhr.2 | Verlassen des Unfallortes, an dem er selbst beteiligt war, durch den Fahrer unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung | Entrechtung für 12 - 18 Monate oder Arrest bis zu 15 Tagen |
12.27 Uhr.3 | Nichtbeachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift, die dem Fahrer nach einem Verkehrsunfall, in den er verwickelt war, oder nachdem das Fahrzeug auf Verlangen eines Polizeibeamten angehalten wurde, vor einem Verkehrsunfall die Verwendung von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder psychotropen Mitteln nicht Bevollmächtigter führt eine Besichtigung durch, um den Vergiftungszustand festzustellen oder bis ein Bevollmächtigter entscheidet, von einer solchen Untersuchung zu befreien | 30 000 reiben. und Entrechtung für 18 - 24 Monate. Festhalten des Fahrzeugs |
12.28 Uhr.1 | Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Fahrzeugen in Wohngebieten, mit Ausnahme des in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen Falles | 1 500 reiben |
12.28 Uhr.2 | Die in Teil 1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg | 3 000 reiben. |
12.29 Stunden 1 | Verstoß gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger oder Autofahrer | Warnung oder Geldstrafe 500 reiben. |
12.29 Stunden 2 | Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch eine Person, die ein Fahrrad fährt, einen Spediteur oder eine andere Person, die direkt am Straßenverkehr beteiligt ist | 800 reiben. |
12.29 Stunden 3 | Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch in Teil 2 dieses Artikels genannte Personen, die im Rauschzustand begangen wurden | 1 000 - 1 500 reiben. |
12.30 Uhr.1 | Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch Fußgänger, Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer (mit Ausnahme des Fahrzeugführers), die zu einer Beeinträchtigung der Fahrzeugbewegung führen | 1 000 reiben. |
12.30 Uhr.2 | Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger, einen Fahrzeuginsassen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer (mit Ausnahme des Fahrzeugführers), der durch Fahrlässigkeit die Gesundheit des Opfers geringfügig oder mäßig geschädigt hat | 1 000 - 1 500 reiben. |
12.31 Uhr.1 | Freigabe auf der Strecke eines Fahrzeugs, das nicht in der vorgeschriebenen Weise zugelassen ist oder die staatliche technische Abnahme oder technische Abnahme nicht bestanden hat | Für einen Beamten: 500 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 50 000 reiben. |
12.31 Uhr.2 | Freigeben eines Fahrzeugs, das Störungen aufweist, bei denen der Betrieb verboten ist, oder das ohne entsprechende Genehmigung umgebaut wurde | Für einen Beamten: 5 000 - 8 000 reiben. |
12.31 Uhr.3 | Freigabe auf der Linie eines Fahrzeugs mit vorsätzlich gefälschten staatlichen Kennzeichen oder mit an seiner Vorderseite angebrachten Beleuchtungseinrichtungen mit roten Lichtern oder retroreflektierenden Einrichtungen in roter Farbe sowie Beleuchtungseinrichtungen, deren Farbe der Lichter und deren Funktionsweise die Anforderungen nicht erfüllen | Für einen Beamten: 15 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 50 000 reiben. |
12.31 Uhr.3 | Freigabe auf der Linie eines Fahrzeugs mit darauf installierten Geräten ohne entsprechende Erlaubnis zur Lieferung spezieller Licht- oder Tonsignale (außer Einbruchmeldeanlagen), Anwendung von Sonderdiensten | Für einen Beamten: 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 50 000 reiben. |
12.31.1 Uhr.1 | Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Berufs- und Qualifikationsanforderungen der Mitarbeiter | Für einen Beamten: 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 100 000 reiben. |
12.31.1 Uhr.2 | Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Anforderungen zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen von Fahrzeugführern vor und nach der Fahrt | Für Bürger: 3 000 reiben. Für einen Beamten: 5 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 30 000 reiben. |
12.31.1 Uhr.3 | Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Anforderungen an die Kontrolle des technischen Zustands der Fahrzeuge vor der Fahrt | Für Bürger: 3 000 reiben. Für einen Beamten: 5 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 30 000 reiben. |
12.32 | Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der betrunken ist oder nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist | Für einen Beamten: 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 100 000 reiben. |
12.32.1 | Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs für einen Fahrer, der keinen russischen nationalen Führerschein besitzt | Für einen Beamten: 50 000 reiben. |
12.33 | Schäden an Straßen, Bahnübergängen, anderen Straßenbauwerken, die die Verkehrssicherheit gefährden, vorsätzliche Eingriffe, einschließlich Verschmutzung der Straßenoberfläche | Für Bürger: 5 000 - 10 000 reiben. Für einen Beamten: 25 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 300 000 reiben. |
12.36.1 | Die Benutzung eines Telefons durch den Fahrer während der Fahrt, das nicht mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die Verhandlungen ohne den Einsatz von Händen ermöglicht | 1 500 reiben. |
12.37 Uhr.1 | Führen des Fahrzeugs während der von der Versicherungspolice der OSAGO nicht vorgesehenen Nutzungsdauer sowie das Führen des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die in dieser Versicherungspolice vorgesehenen Bedingungen zum Führen dieses Fahrzeugs nur durch die in dieser Versicherungspolice genannten Fahrer | 500 reiben. |
12.37 Uhr.2 | Nichterfüllung der bundesgesetzlichen Haftpflichtpflicht des Fahrzeughalters sowie des Fahrzeugmanagements, wenn diese Pflichtversicherung absichtlich unterbleibt | 800 reiben. |
14.38 Uhr.1 | Anbringung von verkehrszeichenähnlicher Werbung oder Anbringung von Werbung auf einem Verkehrsschild, seinem Träger oder einer anderen Vorrichtung zur Verkehrsregelung | Für Bürger: 2 000 - 2 500 reiben. Für einen Beamten: 10 000 - 15 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 100 000 - 200 000 reiben. |
14.38 Uhr.2 | Die ausschließliche oder überwiegende Nutzung eines Fahrzeugs als mobile Werbeanlage ... wodurch das Fahrzeug die Funktionen, für die es vorgesehen war, ganz oder teilweise verloren hat, Umrüstung der Fahrzeugkarosserie auf das Erscheinungsbild eines bestimmten Produkts | Für Bürger: 3 000 - 5 000 reiben. Für einen Beamten: 30 000 - 50 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 500 000 - 1 000 000 reiben. |
14.38 Uhr.4 | Anbringung von Werbung an einem Fahrzeug, die die Verkehrssicherheit gefährdet, einschließlich Werbung, die die Sicht des Fahrzeugführers und anderer Verkehrsteilnehmer einschränkt | Für Bürger: 2 000 - 2 500 reiben. Für einen Beamten: 10 000 - 20 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 200 000 - 500 000 reiben. |
14.38 Uhr.5 | Verbreitung von Tonwerbung mit Fahrzeugen sowie Tonbegleitung von Werbung mit Fahrzeugen | Für Bürger: 2 000 - 2 500 reiben. Für einen Beamten: 4 000 - 7 000 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 40 000 - 100 000 reiben. |
19.3 Uhr.1 | Ungehorsam gegenüber der gesetzlichen Anordnung oder Forderung eines Polizeibeamten, Militärs oder Angestellten einer Institution oder Institution des Strafvollzugs im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der öffentlichen Ordnung und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie zur Behinderung der Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten | 500 - 1 000 reiben. oder bis zu 15 Tage festnehmen. |
19.22 | Verstoß gegen die Regeln der staatlichen Registrierung von Fahrzeugen aller Art (mit Ausnahme von Seeschiffen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-) Navigation), Mechanismen und Anlagen, wenn eine Registrierung erforderlich ist | Für Bürger: 1 500 - 2 000 reiben. Für einen Beamten: 2 000 - 3 500 reiben. Für juristische Personen Gesicht: 5 000 - 10 000 reiben. |
20.25 Uhr.1 | Nichtbezahlung einer Geldbuße innerhalb der in diesem Kodex festgelegten Frist | eine Geldstrafe in doppelter Höhe der unbezahlten Geldstrafe, jedoch nicht weniger als 1000 Rubel. entweder Festnahme bis zu 15 Tage oder Pflichtarbeit bis zu 50 Stunden |
20.25 Uhr.2 | Unbefugtes Verlassen des Ortes der Zustellung des Ordnungshafts oder Umgehung der Zustellung des Ordnungshaft | Arrest bis 15 Tage oder Pflichtarbeit bis 50 Stunden |
20.25 Uhr.4 | Umgehung von Pflichtwerken | Fein 150 000 - 300 000reiben. oder Festnahme bis zu 15 Tage |