Bußgeldtabelle der Verkehrspolizei im Jahr 2016 wegen Verkehrsverstößen

Wir präsentieren Ihnen eine Tabelle der Verkehrsstrafen für Verkehrsverstöße im Jahr 2016, mit der Sie sich über die aktuellen Preisänderungen bei Bußgeldern auf dem Laufenden halten können. In der Tabelle finden Sie die entsprechenden Artikel zu Verstößen, deren Auslegung sowie die Höhe der Strafen.

Es ist erwähnenswert, dass es manchmal sehr nützlich ist, während der Fahrt eine Strafentabelle zur Hand zu haben. Dies hilft Ihnen beispielsweise bei der Kommunikation mit der Verkehrspolizei besser zu navigieren und genau zu verstehen, warum und in welcher Höhe diese Ihnen eine Geldstrafe ausstellen möchte. Speziell dafür haben wir eine druckfähige Version vorbereitet: Drucken Sie eine Tabelle mit Verkehrsstrafen.

Auf unserer Website können Sie auch unter folgendem Link nach ausstehenden Bußgeldern suchen: Überprüfung von Verkehrsstrafen.

 

Artikel des Verwaltungsgesetzbuches
Verletzung
Sanktionen
8.23Betrieb von Personenkraftwagen, Motorrädern oder anderen mechanischen Fahrzeugen, bei denen der Schadstoffgehalt in den Emissionen oder der von ihnen während des Betriebs erzeugte Geräuschpegel die von den staatlichen Normen der Russischen Föderation festgelegten Standards überschreitet500 reiben.
11.23 Uhr.1Führen eines Fahrzeugs oder Freigeben eines Fahrzeugs auf der Strecke für die Beförderung von Gütern und (oder) Personen ohne Fahrtenschreiber, wenn der Einbau in ein Fahrzeug nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorgesehen ist, sowie mit einem nicht funktionsfähigen (gesperrten, geändert oder fehlerhaft) oder mit unangemessenen Anforderungen des Fahrtenschreibers, außer im Falle eines Ausfalls des Fahrtenschreibers nach der Freigabe des Fahrzeugs auf der Strecke sowie bei Verletzung der festgelegten Regeln für die Verwendung des Fahrtenschreibers (einschließlich Sperrung, Berichtigung, Änderung oder Verfälschung der von ihr registrierten Informationen)1 000 - 3 000 reiben.
11.23 Uhr.2Verstoß durch eine Person, die ein Fahrzeug zur Beförderung von Gütern und (oder) Fahrgästen führt, gegen die geltenden Arbeits- und Ruhezeiten1 000 - 3 000 reiben.
11.26Die Verwendung von Fahrzeugen ausländischer Beförderer zur Beförderung von Gütern und (oder) Passagieren zwischen Orten auf dem Territorium der Russischen Föderation150 000 - 200 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
11.27Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen und (oder) Anhänger des Zulassungsstaates des Fahrzeugs (Anhänger) bei der Durchführung von internationalen Straßentransporten sowie ohne entsprechendes Beförderungsdokument für die beförderte Ladung oder in begründeten Fällen Fälle, ohne Fahrgastlisten eines Busses, der irreguläre Beförderungen durchführt200 - 500 reiben.
11.29 Uhr.1Durchführung des internationalen Straßentransports mit Blankogenehmigungen, Genehmigungen, die unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften ausgefüllt wurden ... außer in den in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen Fällen oder ohne einen von den staatlichen Kontrollorganen (Aufsichtsorganen) ausgestellten Registrierungsschein über die Umsetzung des internationalen StraßenverkehrsFür den Fahrer:
100 000 - 150 000 reiben.
... Festhalten des Fahrzeugs
11.29 Uhr.2Internationale Straßenbeförderung von Gütern und (oder) Personen aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation in das Hoheitsgebiet eines Drittstaats oder vom Hoheitsgebiet eines Drittstaats in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation mit einer nicht ausgefüllten oder unter Verstoß gegen den festgelegten Regeln oder ohne GenehmigungFür den Fahrer:
150 000 - 200 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.1 Uhr.1Führen eines nicht vorschriftsmäßig zugelassenen Fahrzeugs500 – 800  reiben.
bei wiederholtem Verstoß -5000 Rubel oder Entrechtung von 1 bis 3 Monaten
12.1 Uhr.2Führen eines Personentaxi, Busses oder Lastkraftwagens, der für die Beförderung von Personen ausgelegt und ausgestattet ist, mit mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), ein spezialisiertes Fahrzeug, das für den Transport von gefährlichen Gütern ausgelegt und ausgestattet ist, die die staatlichen technischen Vorschriften nicht passiert haben Inspektion oder technische Inspektion500 – 800  reiben.
12.2 Uhr.1Fahren eines Fahrzeugs mit unleserlichen, nicht standardmäßigen oder staatlichen Kennzeichen, die unter Verstoß gegen die Anforderungen des staatlichen Standards angebracht sind, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 vorgesehen sindWarnung oder 500reiben.
12.2 Uhr.2Führen eines Fahrzeugs ohne staatliche Kennzeichen sowie Führen eines Fahrzeugs ohne an den dafür vorgesehenen Stellen angebrachten staatlichen Kennzeichen oder Fahren eines Fahrzeugs mit staatlichen Kennzeichen, modifiziert oder mit der Verwendung von Vorrichtungen oder Materialien ausgestattet, die die Identifizierung von Kennzeichen angeben oder ändern lassen oder ausblenden5 000 reiben. oder Entzug von Rechten von 1 bis 3 Monaten.
12.2 Uhr.3Einbau von wissentlich gefälschten staatlichen Kennzeichen an einem FahrzeugFür Bürger:
2 500 reiben.
Für einen Beamten:
15 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
400 000 - 500 000 reiben.
12.2 Uhr.4Fahrzeugverwaltung mit wissentlich gefälschtem Zustand
Nummernschilder
Entrechtung für 6 - 12 Monate.
12.3 Uhr.1Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der keine Zulassungspapiere für das Fahrzeug besitzt, und in begründeten Fällen die nach den Zollvorschriften der Zollunion vorgesehenen Dokumente mit den Kennzeichen der Zollbehörden, die die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs bestätigenWarnung oder 500reiben.
Aussetzung der Kontrolle, Festnahme des Fahrzeugs.
12.3 Uhr.2Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der keine Papiere für die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs besitzt, eine Versicherungspolice der obligatorischen Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalter, außer in den in Artikel 2 Teil 12.37 dieses Gesetzes vorgesehenen Fällen und in den vorgesehenen Fällen für gesetzlich vorgeschriebene Frachtbriefe oder FrachtpapiereWarnung oder Geldstrafe 500 rub.
12.3 Uhr.2.1Beförderung von Passagieren und Gepäck mit einem leichten Fahrzeug, das zur Erbringung von Dienstleistungen für die Beförderung von Passagieren und Gepäck verwendet wird, durch einen Fahrer, der keine Genehmigung zur Durchführung von Tätigkeiten zur Beförderung von Passagieren und Gepäck mit einem Personentaxi besitzt5 000 reiben
12.3 Uhr.3Übertragung der Fahrzeugkontrolle an eine Person, die keine Papiere für die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs hat3 000 reiben.
12.4 Uhr.1Anbringung an der Fahrzeugfront von Lichteinrichtungen mit Rotlicht oder Rotreflexionseinrichtungen sowie Lichteinrichtungen, deren Lichtfarbe und Funktionsweise nicht den Anforderungen der Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen entsprechen für den Betrieb und die Pflichten der Beamten zur Gewährleistung der VerkehrssicherheitFür Bürger:
3 000 reiben.
Für einen Beamten:
15 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
400 000 - 500 000 reiben.
mit Beschlagnahme von Geräten.
12.4 Uhr.2Einbau von Einrichtungen zur Abgabe besonderer Licht- oder Tonsignale (mit Ausnahme einer Einbruchmeldeanlage) an einem Fahrzeug ohne entsprechende Genehmigung oder unerlaubter Einbau einer Erkennungsleuchte für ein Personentaxi oder eines Erkennungszeichens „Behindert“ an einem FahrzeugFür Bürger:
5 000 reiben.
Für einen Beamten:
20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
500 000 reiben.
mit Beschlagnahme von Geräten.
12.4 Uhr.3Illegales Aufbringen von speziellen farbgrafischen Gestaltungen von Fahrzeugen der Betriebsdienste oder einer farbgrafischen Gestaltung eines Personentaxi auf den Außenflächen eines FahrzeugsFür Bürger:
5 000 reiben.
Für einen Beamten:
20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
500 000 reiben.
12.5 Uhr.1Führen eines Fahrzeugs bei Vorliegen von Störungen oder Bedingungen, unter denen nach den Grundbestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und den Pflichten der Behörden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Betrieb des Fahrzeugs mit Ausnahme von Störungen und verboten ist Bedingungen, die in den Teilen 2-7 dieses Artikels angegeben sind, –Warnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.5 Uhr.2Fahren eines Fahrzeugs mit bekanntermaßen defektem Bremssystem (ohne Feststellbremse), Lenkung oder Anhängevorrichtung (als Teil eines Zuges)500 reiben.
/ Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest
12.5 Uhr.3Führen eines Fahrzeugs, an dessen Front sich Lichteinrichtungen mit Rotlicht oder Rotreflexionseinrichtungen befinden, sowie Lichteinrichtungen, deren Lichtfarbe und Funktionsweise nicht den Anforderungen der Grundbestimmungen über die Zulassung von Fahrzeugen zum Betrieb und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im StraßenverkehrEntrechtung für 6 - 12 Monate. Beschlagnahme von Geräten.
12.5 Uhr.3.1Führen eines Fahrzeugs mit montierten Brillen (auch mit transparenten Farbfolien), deren Lichtdurchlässigkeit nicht den Anforderungen der technischen Vorschriften für die Sicherheit von Radfahrzeugen entspricht500 reiben.
12.5 Uhr.4Fahren eines Fahrzeugs, an dem Einrichtungen zur Abgabe von speziellen Licht- oder Tonsignalen ohne entsprechende Erlaubnis angebracht sind (ausgenommen Einbruchmeldeanlagen)Entziehung der Rechte für 12 - 18 Monate mit Beschlagnahme von Geräten.
12.5 Uhr.4.1Führen eines Fahrzeugs, an dem widerrechtlich eine Erkennungsleuchte für ein Personentaxi oder ein Erkennungszeichen „Behindert“ angebracht ist5 000 reiben. mit Beschlagnahme von Geräten.
12.5 Uhr.5Die Verwendung von Geräten zur Abgabe von besonderen Licht- oder Tonsignalen (mit Ausnahme von Einbruchmeldeanlagen) während der Fahrt, die ohne entsprechende Genehmigung installiert sindEntziehung der Rechte für 18 - 24 Monate mit Beschlagnahme von Geräten.
12.5 Uhr.6Abteilung des Fahrzeugs, auf dessen Außenflächen illegal spezielle Farbschemata von Fahrzeugen der Betriebsdienste aufgebracht sindEntrechtung für 12 - 18 Monate
12.5 Uhr.7Fahrzeugverwaltung, auf die das Farbschema eines Personentaxi illegal angewendet wird5 000 reiben.
12.6Führen des Fahrzeugs durch einen nicht angeschnallten Fahrer,
Beförderung von nicht angeschnallten Fahrgästen, wenn die Konstruktion des Fahrzeugs Sicherheitsgurte vorsieht, sowie das Führen eines Motorrads oder die Beförderung von Fahrgästen auf einem Motorrad ohne Motorradhelm oder in nicht befestigten Motorradhelmen
1 000 reiben.
12.7 Uhr.1Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt ist (außer für Fahrstunden)5 000 - 15 000 reiben.
Aussetzung von der Kontrolle des Fahrzeugs, die Haft des Fahrzeugs
12.7 Uhr.2Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, dem das Recht zum Führen eines Fahrzeugs entzogen wurde30 000 Rubel, oder Festnahme bis zu 15 Tage oder Pflichtarbeit von 100 bis 200 Stunden
/ Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest
12.7 Uhr.3Übertragung der Fahrzeugkontrolle auf eine Person, die wissentlich nicht über die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs (mit Ausnahme einer Schulungsfahrt) verfügt oder diese nicht erhalten hat30 000 reiben.
12.8 Uhr.1Führen des Fahrzeugs durch einen Fahrer im Rauschzustand, wenn diese Handlungen keine Straftat darstellen30 000 rub., mit Entrechtung für 18 - 24 Monate;
bei wiederholtem Verstoß -200 000 - 300 000 reiben. oder Pflichtarbeit bis zu 480 Stunden oder Zwangsarbeit bis zu 24 Monate oder Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten.
Aussetzung von der Kontrolle des Fahrzeugs, die Haft des Fahrzeugs
12.8 Uhr.2Übergabe der Fahrzeugkontrolle an eine betrunkene Person30 000 reiben. mit Entrechtung für 18 - 24 Monate.
12.8 Uhr.3Führen eines Fahrzeugs durch einen betrunkenen Fahrer, dem die Fahrerlaubnis nicht oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wenn diese Handlungen keine Straftat darstellenFestnahme für 10 - 15 Tage (wer keiner Festnahme unterliegt - 30 000Rubel)
Festhalten des Fahrzeugs
12.9 Uhr.1Überschreiten der festgelegten Geschwindigkeit des Fahrzeugs um mindestens 10, jedoch nicht mehr als 20 Kilometer pro StundeDie Norm ist ausgeschlossen
12.9 Uhr.2Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 20, jedoch nicht mehr als 40 Stundenkilometer500 reiben
12.9 Uhr.3Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 40, jedoch nicht mehr als 60 Stundenkilometer1 000 - 1 500 reiben. Wiederholt - 2 000 - 2 500
12.9 Uhr.4Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 60, jedoch nicht mehr als 80 Stundenkilometer2 000 - 2 500 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate;
bei wiederholtem Verstoß - Entzug der Rechte für 12 Monate oder 5 000 reiben.**
12.9 Uhr.5Überschreiten der festgelegten Fahrzeuggeschwindigkeit um mehr als 80 Stundenkilometer5 000 reiben. oder Entrechtung für 6 Monate;
bei wiederholtem Verstoß - Entzug der Rechte für 12 Monate oder 5 000 reiben.**
12.10 Uhr.1Überqueren eines Bahngleises außerhalb eines Bahnübergangs, Einfahren in einen Bahnübergang bei geschlossener oder geschlossener Schranke oder wenn eine Ampel oder ein Bahnübergang dies verbietet, sowie das Halten oder Parken an einem Bahnübergang1 000 reiben. oder Entrechtung für 3 - 6 Monate
12.10 Uhr.2Verstoß gegen die Regeln für das Reisen über Bahnübergänge, außer in den Fällen, die in Teil 1 dieses Artikels vorgesehen sind1 000 reiben.
12.10 Uhr.3Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 1 dieses ArtikelsEntzug der Rechte für 12 Monate.
12.11 Uhr.1Befahren einer Autobahn mit einem Fahrzeug, dessen Geschwindigkeit aufgrund der technischen Eigenschaften oder seines Zustands weniger als 40 Stundenkilometer beträgt, sowie das Anhalten des Fahrzeugs auf der Autobahn außerhalb von Sonderparkplätzen1 000 reiben.
12.11 Uhr.2Fahren mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf der Autobahn jenseits des zweiten Fahrstreifens sowie Fahrtraining auf der Autobahn1 000 reiben.
12.11 Uhr.3Wenden oder Einfahren des Fahrzeugs in technologische Unterbrechungen des Trennstreifens auf der Autobahn oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn2 500 reiben.
12.12 Uhr.1Fahren an einer verbietenden Ampel oder einer verbietenden Geste eines Verkehrslotsen, außer in den Fällen, die in Teil 1 von Artikel 12.10 dieses Codes und Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind1 000 reiben, bei wiederholtem Verstoß 5 000 oder Entrechtung für 4 - 6 Monate
12.12 Uhr.2Nichteinhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift, vor einer durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen gekennzeichneten Haltelinie anzuhalten, mit einer Verbotsampel oder einer Verbotsgeste eines Verkehrslotsen800 reiben.
12.13 Uhr.1Ausfahrt auf eine Kreuzung oder Kreuzung der Fahrbahn im Falle eines Staus, der den Fahrer zum Anhalten zwang und ein Hindernis für die Bewegung des Fahrzeugs in Querrichtung darstellt1 000 reiben.
12.13 Uhr.2Nichteinhaltung der Anforderung der StVO, einem Fahrzeug mit Vorzugsrecht an Kreuzungen Vorrang zu geben1 000 reiben.
12.14 Uhr.1Nichteinhaltung der Anforderung der StVO, vor Fahrtantritt, Spurwechsel, Abbiegen, Wenden oder Anhalten ein Signal zu gebenWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.14 Uhr.1.1Bei Nichteinhaltung der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung, außer in begründeten Fällen, vor dem Abbiegen nach rechts, links oder einer Kehrtwende die entsprechende Extremposition auf der für die Fahrt in diese Richtung vorgesehenen Fahrbahn einnehmenWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.14 Uhr.2Wenden oder Rückwärtsfahren an Orten, an denen solche Manöver verboten sind, mit Ausnahme der Fälle, die in Artikel 3 Teil 12.11 und Artikel 2 Teil 12.16 dieses Codes vorgesehen sind500 reiben.
12.14 Uhr.3Nichteinhaltung der Anforderung der Straßenverkehrsordnung, einem Fahrzeug mit Vorkaufsrecht Vorfahrt zu gewähren, außer in den Fällen gemäß Artikel 2 Teil 12.13 und Artikel 12.17 dieses CodesWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.15 Uhr.1Verstoß gegen die Vorschriften für die Anordnung des Fahrzeugs auf der Fahrbahn, Gegenverkehr sowie das Bewegen am Straßenrand oder das Überqueren einer organisierten Transport- oder Fußgängerkolonne oder das Einnehmen in dieser1 500 reiben.
12.15 Uhr.1.1Versäumnis des Fahrers eines langsam fahrenden Fahrzeugs, eines Fahrzeugs mit Sperrgut oder eines Fahrzeugs, das sich mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 Stundenkilometern bewegt, außerhalb der Regelungen der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, folgende Fahrzeuge zum Überholen durchzulassen oder voranschreitend1 000 - 1 500 reiben.
12.15 Uhr.2Fahren auf Fahrrad- oder Fußgängerwegen oder Bürgersteigen unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung2 000 reiben.
12.15 Uhr.3verkehrsordnungswidriges Abfahren auf dem für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen beim Ausweichen eines Hindernisses oder auf Straßenbahngleisen in Gegenrichtung beim Ausweichen eines Hindernisses1 000 - 1 500 reiben.
12.15 Uhr.4verkehrsordnungswidrige Abfahrt auf dem für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen oder auf Straßenbahngleisen in die Gegenrichtung, außer in den Fällen gemäß Teil 3 dieses Artikels cases5 000 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate
12.15 Uhr.5Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 4 der Kunst. 12.15 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen FöderationRechtsentzug für 12 Monate oder Geldstrafe 5 000reiben.**
12.16 Uhr.1Nichteinhaltung der durch Straßenschilder oder Fahrbahnmarkierungen vorgeschriebenen Anforderungen, mit Ausnahme der Fälle, die in den Teilen 2-7 dieses Artikels und anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sindWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.16 Uhr.2Linksabbiegen oder Kehren unter Verstoß gegen die Vorschriften von Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen1 000 - 1 500 reiben.
12.16 Uhr.3Auf einer Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung fahren5 000 reiben. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate
12.16 Uhr.3.1Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 3 der Kunst. 12.16 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen FöderationRechtsentzug für 12 Monate oder Geldstrafe 5 000reiben.**
12.16 Uhr.4Nichteinhaltung der von Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen vorgeschriebenen Anforderungen, Verbot des Anhaltens oder Parkens von Fahrzeugen, mit Ausnahme des in Teil 5 dieses Artikels vorgesehenen Falles1 500 reiben., Festhalten des Fahrzeugs
12.16 Uhr.5Die in Teil 4 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg3 000 RUB, Fahrzeugarrest
12.16 Uhr.6Nichteinhaltung der Anforderungen von Verkehrszeichen, die die Beförderung von Lastkraftwagen verbieten, mit Ausnahme des in Teil 7 dieses Artikels vorgesehenen Falles500 reiben.
12.16 Uhr.7In Teil 6 dieses Artikels vorgesehener Verstoß, der in einer Bundesstadt Moskau oder St. Petersburg begangen wurde5 000 reiben.
12.17 Uhr.1Unterlassung eines Bewegungsvorteils für ein Streckenfahrzeug sowie ein Fahrzeug mit gleichzeitigem blauem Blinklicht und speziellem TonsignalWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.17 Uhr.1.1Bewegung von Fahrzeugen auf der Fahrspur für Streckenfahrzeuge oder Anhalten auf der angegebenen Fahrspur unter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, mit Ausnahme der in Artikel 3 Teile 5-12.15 dieses Codes vorgesehenen Fälle und der in Teil 1.2 vorgesehenen Fälle dieses Artikels
dieses Artikels
1 500 reiben.
12.17 Uhr.1.2Die in Teil 1.1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg3 000 reiben.
12.17 Uhr.2Kein Vorteil bei der Bewegung eines Fahrzeugs, das spezielle Farbschemata, Beschriftungen und Bezeichnungen auf den Außenflächen aufweist, bei denen gleichzeitig ein blaues Blinklicht und ein spezielles Tonsignal eingeschaltet sind500 rub. oder Entrechtung für 1 - 3 Monate
12.18Nichteinhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgabe, Fußgängern, Radfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern (mit Ausnahme von Fahrzeugführern) Vorfahrt zu gewähren, die den Verkehr ausnutzen1 500 reiben.
12.19 Uhr.1Verstoß gegen die Regeln zum Anhalten oder Parken des Fahrzeugs, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 1 von Artikel 12.10 dieses Codes und den Teilen 2-6 dieses Artikels vorgesehen sindWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.19 Uhr.2Verstoß gegen die Vorschriften zum Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen an Stellen, die zum Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen von Behinderten bestimmt sind5 000 reiben.
12.19 Uhr.3Anhalten oder Parken von Fahrzeugen an einem Fußgängerüberweg und näher als 5 Meter davor, mit Ausnahme eines erzwungenen Halts und des in Teil 6 dieses Artikels genannten Falles oder eines Verstoßes gegen die Regeln zum Anhalten oder Parken von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig , mit Ausnahme des in Teil 6 dieses Artikels vorgesehenen Falles1 000 RUB, Fahrzeugarrest
12.19 Uhr.3.1Anhalten oder Abstellen von Fahrzeugen an Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder Abstellen von Personentaxis oder näher als 15 Meter von Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder Abstellen von Personentaxis, mit Ausnahme des Anhaltens zum Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen, Zwangshalt und die Fälle, die in den Teilen 4 und 6 dieses Artikels vorgesehen sind1 000 RUB, Fahrzeugarrest
12.19 Uhr.3.2Anhalten oder Abstellen eines Fahrzeugs auf Straßenbahngleisen oder Anhalten oder Abstellen eines Fahrzeugs weiter als die erste Reihe vom Fahrbahnrand, mit Ausnahme eines Zwangshalts und der Fälle gemäß den Teilen 4 und 6 dieses Artikels cases1 500 RUB, Fahrzeugarrest
12.19 Uhr.4Verstoß gegen die Vorschriften für das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn, wodurch die Bewegung anderer Fahrzeuge behindert wird, sowie das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs in einem Tunnel, mit Ausnahme des in Teil 6 vorgesehenen Falles Artikel2 000 RUB, Fahrzeugarrest
12.19 Uhr.5Die in Teil 1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg2 500 reiben.
12.19 Uhr.6Verstöße gemäß den Teilen 3-4 dieses Artikels, begangen in der föderalen Stadt Moskau oder St. Petersburg3 000 RUB, Fahrzeugarrest
12.20Verstoß gegen die Regeln für die Verwendung von externen Lichtgeräten, Tonsignalen, Notsignalisierungen oder Not-Halt-SchildernWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.21 Uhr.1Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Gütern sowie gegen die Vorschriften für das AbschleppenWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.21.1 Uhr.1Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von nicht mehr als 10 cm überschreitet oder das zulässige Fahrzeuggewicht um 2 bis 10 % überschreitetFür den Fahrer:
1 000 - 1 500 reiben.
Für einen Beamten:
10 000 - 15 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
100 000 - 150 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.2Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von 10 bis 20 cm überschreitet oder das zulässige Fahrzeuggewicht von 10 bis 20 % überschreitetFür den Fahrer:
3 000 - 4 000 reiben.
Für einen Beamten:
25 000 - 35 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
250 000 - 300 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.3Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs mit einer Überschreitung der zulässigen Abmessungen von 20 bis 50 cm oder mit einer Überschreitung des zulässigen Gewichts von 20 bis 50 %Für den Fahrer:
5 000 - 10 000 reiben. oder Entrechtung für 2-4 Monate
Für einen Beamten:
35 000 - 40 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
350 000 - 400 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.4Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die in der Sondergenehmigung angegebenen zulässigen Abmessungen von 10 bis 20 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von 10 bis 20 % überschreitetFür den Fahrer:
3 000 - 3 500 reiben.
Für einen Beamten:
20 000 - 25 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
200 000 - 250 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.5Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die in der Sondergenehmigung angegebenen zulässigen Abmessungen von 20 bis 50 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von 20 bis 50 % überschreitetFür den Fahrer:
4 000 - 5 000 reiben. oder Entrechtung für 2-4 Monate
Für einen Beamten:
30 000 - 40 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
300 000 - 400 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.6Die Bewegung eines schweren und (oder) großen Fahrzeugs, das die zulässigen Abmessungen von mehr als 50 cm überschreitet oder das zulässige Gewicht von mehr als 50 % überschreitetFür den Fahrer:
7 000 - 10 000 reiben. oder Entrechtung für 4-6 Monate
Für einen Beamten:
45 000 - 50 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
400 000 - 500 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.1 Uhr.7Verstoß gegen die Regeln für die Bewegung von schweren und (oder) großen Fahrzeugen, mit Ausnahme der in den Teilen 1-6 dieses Artikels vorgesehenen FälleFür den Fahrer:
1 000 - 1 500 reiben.
Für einen Beamten:
5 000 - 10 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
50 000 - 100 000 reiben.
12.21.1 Uhr.8Unrichtige Angaben des Absenders über Masse oder Abmessungen der Ladung in den Dokumenten für die beförderte Ladung oder Unterlassen von Angaben zu Nummer, Datum oder Dauer der Sondergenehmigung, wenn dies einen Verstoß gegen Teil 1 darstellte. 2 oder 4 dieses ArtikelsFür den Fahrer:
1 500 - 2 000 reiben.
Für einen Beamten:
15 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
200 000 - 300 000 reiben.
12.21.1 Uhr.9Unrichtige Angaben des Absenders über Masse oder Abmessungen der Ladung in den Dokumenten für die beförderte Ladung oder Unterlassen von Angaben zu Nummer, Datum oder Dauer der Sondergenehmigung, wenn dies einen Verstoß gegen Teil 3 darstellte. 5 oder 6 dieses ArtikelsFür den Fahrer:
5 000 reiben.
Für einen Beamten:
25 000 - 30 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
350 000 - 400 000 reiben.
12.21.1 Uhr.10Überschreiten der zulässigen Masse des Fahrzeugs und (oder) der zulässigen Achslast des Fahrzeugs ... oder der in der Sondergenehmigung angegebenen Abmessungen durch juristische Personen oder Einzelunternehmer, die die Ladung in das Fahrzeug geladen habenFür einen Beamten:
80 000 - 100 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
250 000 - 400 000 reiben.
12.21.1 Uhr.11Nichtbeachtung von Verkehrszeichen, die den Verkehr von Fahrzeugen verbieten, deren Achslast die auf dem Verkehrszeichen angegebene überschreitet, wenn der Verkehr dieser Fahrzeuge ohne besondere Genehmigung erfolgt5 000 reiben.
12.21.2 Uhr.1Beförderung gefährlicher Güter durch einen Fahrer, der nicht über eine Ausbildung zum Fahrer von Gefahrguttransportern, eine Bescheinigung über die Zulassung des Fahrzeugs zur Beförderung gefährlicher Güter, eine Sondergenehmigung, einen vereinbarten Beförderungsweg oder eine Notfallkarte verfügt des Gefahreninformationssystems nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sowie die Beförderung gefährlicher Güter auf einem Fahrzeug, dessen Konstruktion den Anforderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nicht entspricht oder das fehlt Elemente des Gefahreninformationssystems oder Ausrüstung oder Mittel, die zur Beseitigung der Folgen eines Unfalls bei der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, oder Nichteinhaltung der in diesen Vorschriften vorgesehenen Bedingungen für die Beförderung gefährlicher GüterFür den Fahrer:
2 000 - 2 500 rub. oder Entrechtung für 4 - 6 Monate.
Für einen Beamten:
15 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
400 000 - 500 000 reiben.
Festhalten des Fahrzeugs
12.21.2 Uhr.2Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, außer in den Fällen gemäß Teil 1 dieses Artikels casesFür den Fahrer:
1 000 - 1 500 reiben.
Für einen Beamten:
5 000 - 10 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
150 000 - 250 000 reiben.
12.21.3 Uhr.1Die Beförderung eines Fahrzeugs mit einem Gewicht von mehr als 12 Tonnen ohne Zahlung einer Gebühr als Entschädigung für Schäden an öffentlichen Straßen5 000reiben.
Ausgenommen Fahrzeuge ausländischer Spediteure
12.21.3 Uhr.2Wiederholte Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach Teil 1 dieses Artikels10 000reiben.
Ausgenommen Fahrzeuge ausländischer Spediteure
12.22Verstoß gegen die Regeln der Fahrausbildung durch einen Fahrer, der das Führen eines Fahrzeugs beibringtWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.23 Uhr.1Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Personen, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind500 reiben.
12.23 Uhr.2Beförderung von Personen außerhalb des Führerhauses eines Pkw (außer in den durch die Straßenverkehrsordnung zulässigen Fällen), eines Traktors, anderer selbstfahrender Fahrzeuge, auf einem Lastenanhänger, in einem Wohnwagen, in einem Lastkraftrad oder außerhalb des Sitze, die durch die Konstruktion eines Motorrads vorgesehen sind1 000 reiben.
12.23 Uhr.3Verstoß gegen die Anforderungen für die Beförderung von Kindern, festgelegt durch die Straßenverkehrsordnung, –3 000 reiben.
12.24 Uhr.1Verstöße gegen die Verkehrsregeln oder die Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, wodurch die Gesundheit des Opfers geringfügig geschädigt wird2 500 - 5 000 reiben.
oder Entrechtung für 12 - 18 Monate
12.24 Uhr.2Verstoß gegen die Verkehrsregeln oder die Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, wodurch die Gesundheit des Opfers mittelschwer geschädigt wird10 000 - 25 000 reiben.
oder Entrechtung für 18 - 24 Monate
12.25 Uhr.1Nichteinhaltung der Verpflichtung, das Fahrzeug Polizeibeamten oder anderen Personen zur Verfügung zu stellen, denen in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen das Recht zur Fahrzeugbenutzung eingeräumt wird500 reiben.
12.25 Uhr.2Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung eines Polizeibeamten, das Fahrzeug anzuhalten500 - 800 reiben.
12.25 Uhr.3Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung eines Beamten der militärischen Automobilinspektion, ein Fahrzeug der Streitkräfte der Russischen Föderation, der inneren Truppen des Innenministeriums der Russischen Föderation, der militärischen Formationen des Ingenieurwesens und des Straßenbaus unter Bundesexekutive anzuhalten zur Lösung von Problemen im Bereich des Zivilschutzes befugte Stellen oder Rettungsmilitärverbände des Bundesexekutivorgans500 - 800 reiben.
12.26 Uhr.1Verstöße des Fahrers gegen die gesetzliche Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ärztlichen Untersuchung auf einen Rauschzustand zu unterziehen30 000 reiben. und Entrechtung für 18 - 24 Monate. Festhalten des Fahrzeugs
12.26 Uhr.2Das Versagen des Fahrers eines Fahrzeugs, das nicht berechtigt ist, Fahrzeuge zu führen, oder das Recht, Fahrzeuge zu lenken, ist die gesetzliche Verpflichtung eines befugten Beamten, sich einer ärztlichen Untersuchung auf einen Rauschzustand zu unterziehenVerhaftung für 10-15 Tage. Bußgeld 30 000 reiben. für Personen, gegen die eine Festnahme nicht beantragt werden kann
/ Entfernung vom Fahrzeugfahren, Fahrzeugarrest
12.27 Uhr.1Nichterfüllung der in der Verkehrsordnung vorgesehenen Pflichten durch den Fahrer im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsunfall, an dem er beteiligt ist, mit Ausnahme der Fälle, die in Teil 2 dieses Artikels vorgesehen sind1 000 reiben.
12.27 Uhr.2Verlassen des Unfallortes, an dem er selbst beteiligt war, durch den Fahrer unter Verstoß gegen die StraßenverkehrsordnungEntrechtung für 12 - 18 Monate oder Arrest bis zu 15 Tagen
12.27 Uhr.3Nichtbeachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift, die dem Fahrer nach einem Verkehrsunfall, in den er verwickelt war, oder nachdem das Fahrzeug auf Verlangen eines Polizeibeamten angehalten wurde, vor einem Verkehrsunfall die Verwendung von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder psychotropen Mitteln nicht Bevollmächtigter führt eine Besichtigung durch, um den Vergiftungszustand festzustellen oder bis ein Bevollmächtigter entscheidet, von einer solchen Untersuchung zu befreien30 000 reiben. und Entrechtung für 18 - 24 Monate. Festhalten des Fahrzeugs
12.28 Uhr.1Verstoß gegen die Vorschriften für die Beförderung von Fahrzeugen in Wohngebieten, mit Ausnahme des in Teil 2 dieses Artikels vorgesehenen Falles1 500 reiben
12.28 Uhr.2Die in Teil 1 dieses Artikels beschriebene Verletzung, begangen in einer Stadt von föderaler Bedeutung, Moskau oder St. Petersburg3 000 reiben.
12.29 Stunden 1Verstoß gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger oder AutofahrerWarnung oder Geldstrafe 500 reiben.
12.29 Stunden 2Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch eine Person, die ein Fahrrad fährt, einen Spediteur oder eine andere Person, die direkt am Straßenverkehr beteiligt ist800 reiben.
12.29 Stunden 3Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch in Teil 2 dieses Artikels genannte Personen, die im Rauschzustand begangen wurden1 000 - 1 500 reiben.
12.30 Uhr.1Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch Fußgänger, Fahrzeuginsassen oder andere Verkehrsteilnehmer (mit Ausnahme des Fahrzeugführers), die zu einer Beeinträchtigung der Fahrzeugbewegung führen1 000 reiben.
12.30 Uhr.2Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch einen Fußgänger, einen Fahrzeuginsassen oder einen anderen Verkehrsteilnehmer (mit Ausnahme des Fahrzeugführers), der durch Fahrlässigkeit die Gesundheit des Opfers geringfügig oder mäßig geschädigt hat1 000 - 1 500 reiben.
12.31 Uhr.1Freigabe auf der Strecke eines Fahrzeugs, das nicht in der vorgeschriebenen Weise zugelassen ist oder die staatliche technische Abnahme oder technische Abnahme nicht bestanden hatFür einen Beamten:
500 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
50 000 reiben.
12.31 Uhr.2Freigeben eines Fahrzeugs, das Störungen aufweist, bei denen der Betrieb verboten ist, oder das ohne entsprechende Genehmigung umgebaut wurdeFür einen Beamten:
5 000 - 8 000 reiben.
12.31 Uhr.3Freigabe auf der Linie eines Fahrzeugs mit vorsätzlich gefälschten staatlichen Kennzeichen oder mit an seiner Vorderseite angebrachten Beleuchtungseinrichtungen mit roten Lichtern oder retroreflektierenden Einrichtungen in roter Farbe sowie Beleuchtungseinrichtungen, deren Farbe der Lichter und deren Funktionsweise die Anforderungen nicht erfüllenFür einen Beamten:
15 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
50 000 reiben.
12.31 Uhr.3Freigabe auf der Linie eines Fahrzeugs mit darauf installierten Geräten ohne entsprechende Erlaubnis zur Lieferung spezieller Licht- oder Tonsignale (außer Einbruchmeldeanlagen), Anwendung von SonderdienstenFür einen Beamten:
20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
50 000 reiben.
12.31.1 Uhr.1Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Berufs- und Qualifikationsanforderungen der MitarbeiterFür einen Beamten:
20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
100 000 reiben.
12.31.1 Uhr.2Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Anforderungen zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen von Fahrzeugführern vor und nach der FahrtFür Bürger:
3 000 reiben.
Für einen Beamten:
5 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
30 000 reiben.
12.31.1 Uhr.3Durchführung von Transporten unter Verstoß gegen die Anforderungen an die Kontrolle des technischen Zustands der Fahrzeuge vor der FahrtFür Bürger:
3 000 reiben.
Für einen Beamten:
5 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
30 000 reiben.
12.32Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs durch einen Fahrer, der betrunken ist oder nicht zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt istFür einen Beamten:
20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
100 000 reiben.
12.32.1Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs für einen Fahrer, der keinen russischen nationalen Führerschein besitztFür einen Beamten:
50 000 reiben.
12.33Schäden an Straßen, Bahnübergängen, anderen Straßenbauwerken, die die Verkehrssicherheit gefährden, vorsätzliche Eingriffe, einschließlich Verschmutzung der StraßenoberflächeFür Bürger:
5 000 - 10 000 reiben.
Für einen Beamten:
25 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
300 000 reiben.
12.36.1Die Benutzung eines Telefons durch den Fahrer während der Fahrt, das nicht mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die Verhandlungen ohne den Einsatz von Händen ermöglicht1 500 reiben.
12.37 Uhr.1Führen des Fahrzeugs während der von der Versicherungspolice der OSAGO nicht vorgesehenen Nutzungsdauer sowie das Führen des Fahrzeugs unter Verstoß gegen die in dieser Versicherungspolice vorgesehenen Bedingungen zum Führen dieses Fahrzeugs nur durch die in dieser Versicherungspolice genannten Fahrer500 reiben.
12.37 Uhr.2Nichterfüllung der bundesgesetzlichen Haftpflichtpflicht des Fahrzeughalters sowie des Fahrzeugmanagements, wenn diese Pflichtversicherung absichtlich unterbleibt800 reiben.
14.38 Uhr.1Anbringung von verkehrszeichenähnlicher Werbung oder Anbringung von Werbung auf einem Verkehrsschild, seinem Träger oder einer anderen Vorrichtung zur VerkehrsregelungFür Bürger:
2 000 - 2 500 reiben.
Für einen Beamten:
10 000 - 15 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
100 000 - 200 000 reiben.
14.38 Uhr.2Die ausschließliche oder überwiegende Nutzung eines Fahrzeugs als mobile Werbeanlage ... wodurch das Fahrzeug die Funktionen, für die es vorgesehen war, ganz oder teilweise verloren hat, Umrüstung der Fahrzeugkarosserie auf das Erscheinungsbild eines bestimmten ProduktsFür Bürger:
3 000 - 5 000 reiben.
Für einen Beamten:
30 000 - 50 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
500 000 - 1 000 000 reiben.
14.38 Uhr.4Anbringung von Werbung an einem Fahrzeug, die die Verkehrssicherheit gefährdet, einschließlich Werbung, die die Sicht des Fahrzeugführers und anderer Verkehrsteilnehmer einschränktFür Bürger:
2 000 - 2 500 reiben.
Für einen Beamten:
10 000 - 20 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
200 000 - 500 000 reiben.
14.38 Uhr.5Verbreitung von Tonwerbung mit Fahrzeugen sowie Tonbegleitung von Werbung mit FahrzeugenFür Bürger:
2 000 - 2 500 reiben.
Für einen Beamten:
4 000 - 7 000 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
40 000 - 100 000 reiben.
19.3 Uhr.1Ungehorsam gegenüber der gesetzlichen Anordnung oder Forderung eines Polizeibeamten, Militärs oder Angestellten einer Institution oder Institution des Strafvollzugs im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der öffentlichen Ordnung und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie zur Behinderung der Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten500 - 1 000 reiben. oder bis zu 15 Tage festnehmen.
19.22Verstoß gegen die Regeln der staatlichen Registrierung von Fahrzeugen aller Art (mit Ausnahme von Seeschiffen und Schiffen der gemischten (Fluss-See-) Navigation), Mechanismen und Anlagen, wenn eine Registrierung erforderlich istFür Bürger:
1 500 - 2 000 reiben.
Für einen Beamten:
2 000 - 3 500 reiben.
Für juristische Personen Gesicht:
5 000 - 10 000 reiben.
20.25 Uhr.1Nichtbezahlung einer Geldbuße innerhalb der in diesem Kodex festgelegten Fristeine Geldstrafe in doppelter Höhe der unbezahlten Geldstrafe, jedoch nicht weniger als 1000 Rubel. entweder Festnahme bis zu 15 Tage oder Pflichtarbeit bis zu 50 Stunden
20.25 Uhr.2Unbefugtes Verlassen des Ortes der Zustellung des Ordnungshafts oder Umgehung der Zustellung des OrdnungshaftArrest bis 15 Tage oder Pflichtarbeit bis 50 Stunden
20.25 Uhr.4Umgehung von PflichtwerkenFein 150 000 - 300 000reiben. oder Festnahme bis zu 15 Tage

Tabelle der Verkehrsstrafen für Verkehrsverstöße

Kommentar hinzufügen