Standort der Fahrzeuge auf der Straße
Nicht kategorisiert

Standort der Fahrzeuge auf der Straße

11.1

Die Anzahl der Fahrspuren auf der Fahrbahn für die Bewegung von Nicht-Schienenfahrzeugen wird durch Straßenmarkierungen oder Verkehrszeichen 5.16, 5.17.1, 5.17.2 und in deren Abwesenheit von den Fahrern selbst unter Berücksichtigung der Fahrbahnbreite der entsprechenden Bewegungsrichtung, der Abmessungen der Fahrzeuge und der sicheren Intervalle zwischen ihnen bestimmt .

11.2

Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren zum Fahren in die gleiche Richtung sollten sich Nicht-Schienenfahrzeuge so nahe wie möglich am rechten Rand der Fahrbahn bewegen, es sei denn, es erfolgt ein Vorschub, Umweg oder Spurwechsel, bevor Sie nach links abbiegen oder abbiegen.

11.3

Auf Einbahnstraßen mit einer Fahrspur für den Verkehr in jede Richtung, wenn keine feste Straßenmarkierungslinie oder entsprechende Verkehrszeichen vorhanden sind, kann auf der Gegenfahrbahn nur ein Hindernis überholt und vermieden oder in Siedlungen am linken Fahrbahnrand angehalten oder geparkt werden in zulässigen Fällen haben entgegenkommende Fahrer einen Vorteil.

11.4

Auf Einbahnstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren zum Einfahren in eine Richtung ist es verboten, an der für den Gegenverkehr bestimmten Straßenseite abzureisen.

11.5

Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren zum Fahren in eine Richtung ist die Ausfahrt auf die linke Fahrspur für den Verkehr in dieselbe Richtung zulässig, wenn die rechte Straße besetzt ist, sowie zum Abbiegen nach links, Abbiegen oder zum Anhalten oder Parken auf der linken Seite einer Einbahnstraße in Siedlungen, wenn dies nicht den Regeln des Anhaltens (Parkens) widerspricht.

11.6

Auf Straßen mit drei oder mehr Fahrspuren zum Fahren in eine Richtung dürfen Lastkraftwagen mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, Traktoren, selbstfahrende Fahrzeuge und Mechanismen nur zum Abbiegen nach links und Abbiegen sowie in Siedlungen auf die linke Fahrspur fahren Straßen mit Einbahnstraßen zusätzlich zum Anhalten auf der linken Seite, in zulässigen Fällen zum Be- oder Entladen.

11.7

Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit 40 km / h nicht überschreiten sollte oder die aus technischen Gründen eine solche Geschwindigkeit nicht erreichen können, sollten sich so nahe wie möglich am rechten Fahrbahnrand bewegen, es sei denn, sie überholen, umgehen oder wechseln die Fahrspur, bevor sie nach links abbiegen oder abbiegen .

11.8

Auf einer Straßenbahnstrecke in Fahrtrichtung, die sich auf der Höhe der Fahrbahn für Nicht-Schienenfahrzeuge befindet, ist der Verkehr zulässig, sofern dies nicht durch Verkehrszeichen oder Straßenmarkierungen sowie während des Umweges verboten ist, wenn die Breite der Fahrbahn nicht ausreicht, um den Umweg zu vervollständigen. ohne auf eine Straßenbahn zu fahren.

An einer Kreuzung darf in denselben Fällen die Straßenbahn in derselben Richtung betreten werden, sofern sich jedoch keine Verkehrszeichen 5.16, 5.17.1 ,, 5.17.2, 5.18, 5.19 vor der Kreuzung befinden.

Eine Linkskurve oder eine Kehrtwende muss von einer Straßenbahn in derselben Richtung durchgeführt werden, die sich auf derselben Ebene wie die Fahrbahn für Nicht-Schienenfahrzeuge befindet, es sei denn, die Verkehrszeichen 5.16, 5.18 oder die Markierungen 1.18 sehen eine andere Verkehrsordnung vor.

In jedem Fall sollte es keine Hindernisse für die Bewegung der Straßenbahn geben.

11.9

Es ist verboten, auf der Straßenbahn in Gegenrichtung, auf Straßenbahnschienen und auf einem von der Fahrbahn getrennten Trennstreifen zu fahren.

11.10

Auf Straßen, deren Fahrbahn durch Straßenmarkierungslinien in Fahrspuren unterteilt ist, ist es verboten, sich auf zwei Fahrspuren gleichzeitig zu bewegen. Das Brechen in markierte Markierungslinien ist nur während des Wiederaufbaus zulässig.

11.11

Bei starkem Verkehr darf der Spurwechsel nur ein Hindernis umgehen, abbiegen, wenden oder anhalten.

11.12

Ein Fahrer, der auf eine Straße mit einer Fahrspur zum Umkehren des Verkehrs abbiegt, darf seine Fahrspur erst ändern, nachdem er eine Rückfahrampel mit einem Signal passiert hat, das eine Bewegung zulässt, und wenn dies nicht den Absätzen 11.2 widerspricht, 11.5 und 11.6 dieser Regeln.

11.13

Es ist verboten, Fahrzeuge auf Gehwegen und Fußwegen zu bewegen, es sei denn, sie werden zur Ausführung von Arbeiten oder Dienstleistungen für gewerbliche und andere Unternehmen verwendet, die sich direkt neben diesen Gehwegen oder Wegen befinden, sofern keine anderen Eingänge vorhanden sind und den Anforderungen der Absätze 26.1, 26.2 und 26.3 unterliegen Von den Regeln.

11.14

Das Fahren auf der Straße mit Fahrrädern, Mopeds, Pferdewagen (Schlitten) und Reitern ist nur in einer Reihe auf der rechten äußersten Spur so weit wie möglich rechts erlaubt, außer wenn ein Umweg durchgeführt wird. Links abbiegen und abbiegen sind auf Straßen mit einer Fahrspur für den Verkehr in jede Richtung und ohne Straßenbahn in der Mitte zulässig. Das Fahren am Straßenrand ist gestattet, wenn dies keine Hindernisse für Fußgänger darstellt.

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