Straßenverkehrsordnung. Kreuzung.
Nicht kategorisiert

Straßenverkehrsordnung. Kreuzung.

16.1

Eine Kreuzung, an der die Fahrsequenz durch Verkehrssignale oder Verkehrssteuerungen bestimmt wird, wird als einstellbar angesehen. An einer solchen Kreuzung gelten keine Prioritätszeichen.

Wenn die Ampel ausgeschaltet ist oder gelb blinkt und der Verkehrsleiter nicht anwesend ist, gilt die Kreuzung als nicht reguliert, und die Fahrer müssen sich an den an der Kreuzung festgelegten Regeln für das Fahren nicht regulierter Kreuzungen und Prioritätszeichen orientieren relevante Verkehrszeichen (neue Änderungen vom 15.11.2017).

16.2

An geregelten und ungeregelten Kreuzungen muss der Fahrer, der nach rechts oder links abbiegt, Fußgängern weichen, die die Fahrbahn überqueren, auf der er abbiegt, sowie Radfahrern, die sich direkt in dieselbe Richtung bewegen.

16.3

Wenn es notwendig ist, Fahrzeugen, die sich auf einer kreuzenden Straße bewegen, einen Vorteil im Verkehr zu verschaffen, muss der Fahrer das Fahrzeug vor den Straßenmarkierungen 1.12 (Haltelinie) oder 1.13, einer Ampel anhalten, um deren Signale zu sehen, und wenn diese fehlen, vor dem Rand der gekreuzten Fahrbahn, ohne die Bewegung von Fußgängern zu behindern.

16.4

Es ist verboten, zu einer Kreuzung zu fahren, auch nicht an einer Ampel, die Bewegung erlaubt, wenn sich ein Stau gebildet hat, der den Fahrer zwingt, an der Kreuzung anzuhalten, was ein Hindernis für die Bewegung anderer Fahrzeuge und Fußgänger darstellt.

Geregelte Kreuzungen

16.5

Wenn eine Verkehrsampel von einem Verkehrsleiter ausgegeben wird oder eine Ampel verwendet wird, um den Verkehr zu ermöglichen, muss der Fahrer Fahrzeugen weichen, die den Verkehr über die Kreuzung abschließen, sowie Fußgängern, die die Kreuzung abschließen.

1.6

Wenn der Fahrer eines Nicht-Schienenfahrzeugs nach links abbiegt oder sich umdreht, wenn die Hauptampel grün ist, muss er einer Straßenbahn in vorbeifahrender Richtung sowie Fahrzeugen, die sich in die entgegengesetzte Richtung gerade bewegen oder rechts abbiegen, Platz machen.

Diese Regel sollte von einander und Straßenbahnfahrern geleitet werden.

16.7

Wenn das Signal des Verkehrsleiters oder das grüne Signal der Ampel eine gleichzeitige Bewegung der Straßenbahn- und Nichtbahnfahrzeuge ermöglicht, erhält die Straßenbahn unabhängig von ihrer Fahrtrichtung einen Vorteil.

16.8

Ein Fahrer, der an der Kreuzung von Fahrbahnen gemäß einer Ampel abgereist ist, die eine Bewegung zulässt, muss unabhängig von den Verkehrssignalen an der Ausfahrt in die vorgesehene Richtung abfahren. Befindet sich jedoch an den Kreuzungen vor den Ampeln im Fahrweg eine Straßenmarkierung 1.12 (Haltelinie) oder ein Verkehrszeichen 5.62, muss diese von den Signalen jeder Ampel geleitet werden.

16.9

Wenn Sie sich in Pfeilrichtung bewegen, die gleichzeitig mit der gelben oder roten Verkehrsampel im zusätzlichen Abschnitt enthalten ist, muss der Fahrer Fahrzeugen weichen, die sich aus anderen Richtungen bewegen.

Wenn der Fahrer in Richtung des grünen Pfeils auf einem Schild fährt, das auf das rote Signal einer Ampel mit vertikaler Anordnung von Signalen gesetzt ist, muss er die Spur ganz rechts (links) einnehmen und Fahrzeugen und Fußgängern Platz machen, die sich aus anderen Richtungen bewegen.

16.10

An der Kreuzung, an der der Verkehr von einer Ampel mit einem zusätzlichen Abschnitt gesteuert wird, muss sich der Fahrer, der sich auf der Fahrspur befindet, auf der die Abbiegung erfolgt, weiter in die Richtung bewegen, die durch den im zusätzlichen Abschnitt enthaltenen Pfeil angegeben ist, wenn sein Anhalten am Verbotssignal der Ampel Hindernisse für hinterher fahrende Fahrzeuge schafft ihn auf der gleichen Spur.

Nicht regulierte Kreuzungen

16.11

An der Kreuzung ungleicher Straßen sollte der Fahrer eines Fahrzeugs, das sich auf einer Nebenstraße bewegt, Fahrzeugen weichen, die sich einer bestimmten Kreuzung von Fahrbahnen entlang der Hauptstraße nähern, unabhängig von der Richtung ihrer weiteren Bewegung.

16.12

An der Kreuzung gleichwertiger Straßen muss der Fahrer eines Nicht-Schienenfahrzeugs Fahrzeugen nachgeben, die sich rechts nähern. außer für Kreuzungen mit Kreisverkehren (neue Änderungen vom 15.11.2017).

Diese Regel sollte von einander und Straßenbahnfahrern geleitet werden.

An jeder unregulierten Kreuzung hat eine Straßenbahn unabhängig von der Richtung ihrer weiteren Bewegung einen Vorteil gegenüber Nicht-Schienenfahrzeugen, die sich ihr auf einer gleichwertigen Straße nähern. außer für Kreuzungen mit Kreisverkehren (neue Änderungen vom 15.11.2017).

Der Vorteil beim Fahren an unregulierten Kreuzungen, an denen Kreisverkehre organisiert und durch das Verkehrszeichen 4.10 gekennzeichnet sind, wird Fahrzeugen gewährt, die sich bereits im Kreis bewegen (neue Änderungen ab dem 15.11.2017).

16.13

Vor dem Abbiegen nach links und dem Abbiegen muss der Fahrer eines Nicht-Schienenfahrzeugs einer Straßenbahn in Fahrtrichtung sowie Fahrzeugen, die sich auf einer gleichwertigen Straße in die entgegengesetzte Richtung bewegen, direkt oder nach rechts weichen.

Diese Regel sollte von einander und Straßenbahnfahrern geleitet werden.

16.14

Wenn die Hauptstraße an der Kreuzung ihre Richtung ändert, müssen sich die Fahrer von Fahrzeugen, die sich entlang der Straße bewegen, an den Durchgangsregeln für Kreuzungen gleichwertiger Straßen orientieren.

Diese Regel sollte voneinander und von Fahrern, die sich auf Nebenstraßen bewegen, geleitet werden.

16.15

Wenn es unmöglich ist, das Vorhandensein einer Abdeckung auf der Straße festzustellen (dunkle Tageszeit, Schmutz, Schnee usw.) und keine Prioritätszeichen vorhanden sind, sollte der Fahrer berücksichtigen, dass er sich auf einer Nebenstraße befindet.

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