Straßenverkehrsordnung. Personentransport.
Nicht kategorisiert

Straßenverkehrsordnung. Personentransport.

21.1

Es ist zulässig, Fahrgäste in einem Fahrzeug zu befördern, das mit Sitzen in der in der technischen Spezifikation vorgesehenen Menge ausgestattet ist, damit sie das Fahren des Fahrers nicht beeinträchtigen und die Sicht gemäß den Transportregeln einschränken.

21.2

Fahrern von Fahrzeugen mit fester Route ist es untersagt, während der Beförderung von Passagieren, beim Essen, Trinken, Rauchen oder beim Transport von Passagieren und Fracht in der Kabine mit ihnen zu sprechen, wenn diese vom Fahrgastraum getrennt sind.

21.3

Der Transport einer organisierten Gruppe von Kindern mit dem Bus (Kleinbus) unterliegt den obligatorischen Anweisungen der Kinder und ihrer Begleitpersonen zu den Regeln für sicheres Verhalten während der Bewegung und Maßnahmen im Falle eines Notfalls oder eines Verkehrsunfalls. Gleichzeitig müssen die Vorder- und Rückseite des Busses (Kleinbusses) gemäß den Anforderungen von Absatz 30.3 Buchstabe c dieser Regeln mit dem Kennzeichen „Kinder“ installiert werden.

Der Fahrer des Busses (Kleinbus), der den Transport von organisierten Gruppen von Kindern durchführt, muss über eine Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren und einen Führerschein der Kategorie „D“ verfügen.

Bei einem Fahrzeug mit der Markierung „Kinder“ müssen die Fahrgäste beim Einsteigen (Aussteigen) orangefarbene Blinklichter und (oder) Warnblinker aufweisen.

21.4

Dem Fahrer ist es verboten, mit dem Fahren zu beginnen, bis die Türen vollständig geschlossen sind, und sie zu öffnen, bis das Fahrzeug anhält.

21.5

Die Beförderung von Fahrgästen (bis zu 8 Personen, außer dem Fahrer) in einem für diesen Zweck angepassten Lastkraftwagen ist für Fahrer mit einer Fahrerfahrung von mehr als drei Jahren und einer Führerscheinkategorie "C" sowie bei Beförderungen über die angegebene Anzahl (einschließlich Fahrgäste in der Kabine) - Kategorien zulässig "C" und "D".

21.6

Der zur Beförderung von Fahrgästen verwendete Lastkraftwagen muss mit Sitzen ausgestattet sein, die in einem Abstand von mindestens 0,3 m von der Oberkante der Seite und 0,3 bis 0,5 m vom Boden in der Karosserie befestigt sind. Sitze entlang des Hecks oder der Seite sollten einen starken Rücken haben.

21.7

Die Anzahl der Passagiere, die auf der Rückseite eines Lastwagens befördert werden, sollte die Anzahl der zum Sitzen ausgerüsteten Sitze nicht überschreiten.

21.8

Wehrpflichtiges Militärpersonal mit einem Führerschein der Kategorie „C“ darf Passagiere in der Karosserie eines für diesen Zweck angepassten Lastwagens befördern, entsprechend der Anzahl der Sitze, die nach einer speziellen Ausbildung und 6-monatigen Praktika ausgestattet wurden.

21.9

Vor der Fahrt muss der LKW-Fahrer die Fahrgäste über ihre Verantwortlichkeiten und die Regeln für das Einsteigen, Aussteigen, Platzieren und Verhalten im Körper informieren.

Sie können erst in Bewegung treten, nachdem Sie sichergestellt haben, dass die Bedingungen für den sicheren Transport von Passagieren geschaffen sind.

21.10

Das Fahren auf der Rückseite eines Lastwagens, der nicht für die Beförderung von Passagieren ausgerüstet ist, ist nur Personen gestattet, die die Ladung begleiten oder dahinter fahren, vorausgesetzt, sie verfügen über Sitzplätze, die gemäß den Anforderungen von Absatz 21.6 dieser Regeln und Sicherheitsvorkehrungen angeordnet sind. Die Anzahl der Passagiere im Fond und in der Kabine darf 8 Personen nicht überschreiten.

21.11

Es ist verboten zu transportieren:

a)Fahrgäste außerhalb der Fahrzeugkabine (mit Ausnahme der Beförderung von Fahrgästen in einem Lastkraftwagen mit Bordplattform oder in einer für die Beförderung von Fahrgästen vorgesehenen Kastenkarosserie), in der Karosserie eines Muldenkippers, eines Traktors oder anderer selbstfahrender Fahrzeuge auf einem Frachtanhänger, Sattelauflieger, in Wohnwagen auf der Rückseite eines Lastenmotorrads;
b)Kinder unter 145 cm oder unter 12 Jahren - in Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten ohne spezielle Mittel, die es ermöglichen, das Kind mit den Sicherheitsgurten zu befestigen, die in der Konstruktion dieses Fahrzeugs vorgesehen sind; auf dem Vordersitz eines Autos - ohne diese Spezialwerkzeuge; auf dem Rücksitz eines Motorrades und eines Mopeds;
c)Kinder unter 16 Jahren auf der Ladefläche eines Lastwagens;
d)organisierte Gruppen von Kindern im Dunkeln.

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