Straßenverkehrsordnung. Bestimmte Verkehrsprobleme, die eine Abstimmung mit der staatlichen Verkehrsaufsicht erfordern.
Nicht kategorisiert

Straßenverkehrsordnung. Bestimmte Verkehrsprobleme, die eine Abstimmung mit der staatlichen Verkehrsaufsicht erfordern.

32.1

Mit der Nationalen Polizei wird Folgendes vereinbart:

a)Platzierung von Kiosken, Pavillons, Werbemitteln, mobilen Handelspunkten sowie in angrenzenden Gebieten, Gebäuden, Strukturen - Verwaltungsgebäuden von Unternehmen, Institutionen und Organisationen auf dem Weg von Straßen oder roten Linien von Straßen und Straßen der Stadt und ihren künstlichen Strukturen;
b)Bedingungen und Bewegungsreihenfolge von Säulen, die aus mehr als fünf Kraftfahrzeugen bestehen;
c)Abschleppverfahren für zwei oder mehr Fahrzeuge;
d)Routen und eine Liste von Straßen, auf denen Fahrschulungen durchgeführt werden können (ausgenommen von den Verkehrsregeln auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 660 vom 30.08.2017).

Andere Fragen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die in Gesetzgebungsakten festgelegt sind, werden ebenfalls mit den Organen der Nationalen Polizei koordiniert.

32.2

Mit den Gebietskörperschaften für die Erbringung von Dienstleistungen des Innenministeriums wird Folgendes vereinbart:

a)Technische Anforderungen, Konstruktion und Installation an Fahrzeugen mit speziellen Schall- und Lichtsignalgeräten (mit Ausnahme der Installation eines orangefarbenen Blinklichts an großen und schweren Fahrzeugen an landwirtschaftlichen Maschinen, deren Breite 2,6 m überschreitet), Lichtzeichen und Kennzeichen von Einsatzfahrzeugen sowie das Aufbringen von weißen Streifen schräg auf die äußeren Seitenflächen von Fahrzeugen;
b)Umrüstung von Fahrzeugen.

Andere in Gesetzgebungsakten festgelegte Fragen werden ebenfalls mit den Gebietskörperschaften für die Erbringung von Dienstleistungen des Innenministeriums koordiniert.

32.3

Es ist verboten, auch unter den Bedingungen spezialisierter Unternehmen, die Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen durchführen, die Identifikationsnummern und Nummernschilder der Karosserie oder des Fahrgestells (Rahmen), des Fahrzeugmotors sowie deren Zerstörung (Übertragung, Befestigung, Restaurierung usw.) zu ändern. n.) ohne vorherige Abstimmung mit den Gebietskörperschaften für die Erbringung von Dienstleistungen des Innenministeriums.

Zurück zum Inhalt

Kommentar hinzufügen