Straßenverkehrsordnung. Entfernung, Intervall, entgegenkommend.
Nicht kategorisiert

Straßenverkehrsordnung. Entfernung, Intervall, entgegenkommend.

13.1

Abhängig von der Geschwindigkeit der Straße, der Verkehrssituation, den Eigenschaften der transportierten Ladung und dem Zustand des Fahrzeugs muss der Fahrer einen Sicherheitsabstand und ein sicheres Intervall einhalten.

13.2

Auf Straßen außerhalb besiedelter Gebiete müssen Fahrer von Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit 40 km / h nicht überschreitet, eine solche Entfernung einhalten, dass überholende Fahrzeuge die Möglichkeit haben, frei auf die zuvor besetzte Fahrspur zurückzukehren.

Diese Anforderung gilt nicht, wenn der Fahrer eines langsam fahrenden Fahrzeugs beim Überholen oder Umgehen Warnsignale gibt.

13.3

Beim Überholen, Überholen, Vermeiden eines Hindernisses oder Gegenverkehrs muss ein sicheres Intervall eingehalten werden, um keine Gefahr für den Verkehr zu schaffen.

13.4

Wenn das entgegenkommende Überholen schwierig ist, muss der Fahrer, auf dessen Fahrspur sich ein Hindernis befindet oder dessen Abmessungen den Gegenverkehr stören, nachgeben. Auf den mit den Schildern 1.6 und 1.7 gekennzeichneten Straßenabschnitten muss der Fahrer des bergab fahrenden Fahrzeugs nachgeben, wenn ein Hindernis vorhanden ist.

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