SDA RF 2020. Einführung.
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SDA RF 2020. Einführung.

1.1 Diese Regeln der Straße 2020** ein einheitliches Verkehrsverfahren festlegen

in der gesamten Russischen Föderation (RF). Andere Vorschriften bezüglich des Verkehrs sollten

auf den Anforderungen der Regeln basieren und diesen nicht widersprechen.** Nachfolgend die Regeln.

1.2 Die folgenden grundlegenden Konzepte und Begriffe werden in den Regeln verwendet:

"Autobahn" - die mit dem Schild 5.1 gekennzeichnete Straße  ** und mit für

jede Verkehrsrichtung, Fahrbahnen durch einen Trennstreifen getrennt (und wann

Abwesenheit - Straßensperre), ohne Kreuzungen auf der gleichen Ebene mit anderen Straßen, Eisenbahn

oder Straßenbahnen, Fußgänger- oder Radwege.

** Im Folgenden wird die Nummerierung der Verkehrszeichen gemäß Anhang 1 (Verkehrszeichen) angegeben.

"Straßenbahn" - ein an einen Anhänger gekoppeltes Kraftfahrzeug

(Anhänger).

"Fahrrad" - ein anderes Fahrzeug als ein Rollstuhl, das

hat mindestens zwei Räder und wird normalerweise von der Muskelenergie des Einzelnen angetrieben,

befindet sich an diesem Fahrzeug, insbesondere mit Pedalen oder Griffen, und kann auch

einen Elektromotor mit einer maximalen Nennleistung im Dauerlastmodus haben, der nicht überschreitet

0,25 kW, automatische Abschaltung bei Geschwindigkeiten über 25 km / h.

"Radfahrer" - die Person, die das Fahrrad fährt.

"Radweg" – baulich von der Fahrbahn getrennt und

Der Bürgersteig ist ein Element der Straße (oder einer separaten Straße), das für die Bewegung von Radfahrern und Radfahrern ausgelegt ist

markiert mit Zeichen 4.4.1.

„Fahrradzone“

- ein für Radfahrer bestimmtes Gebiet, dessen Anfang und Ende durch die Zeichen 5.33.1 bzw. 5.34.1 gekennzeichnet sind.

"Treiber" - eine Person, die ein Fahrzeug führt,

Ein Fahrer, der eine Straße voller Rudel entlang führt, Tiere reitet oder eine Herde. Ein Fahrer wird mit einem Fahrer gleichgesetzt

Fahren.

"Zwangsstopp" - Anhalten der Bewegung des Fahrzeugs

aufgrund seiner technischen Fehlfunktion oder Gefahr durch die transportierte Fracht, Zustand des Fahrers

(Passagier) oder das Auftreten eines Hindernisses auf der Straße.

"Hybridauto" - ein Fahrzeug, das hat

weniger als 2 verschiedene Energiewandler (Motoren) und 2 verschiedene

(luftgetragene) Energiespeichersysteme zum Einbringen

Fahrzeugbewegung.

"Die Hauptstraße" - die Straße, die mit den Zeichen 2.1, 2.3.1 - 2.3.7 oder 5.1 gekennzeichnet ist, je nach

in Bezug auf die gekreuzte (angrenzende) oder asphaltierte Straße (Asphalt und Zementbeton,

Steinmaterialien und dergleichen) in Bezug auf den Boden oder jede Straße in Bezug auf Ausgänge mit

angrenzende Gebiete. Präsenz auf einer Nebenstraße unmittelbar vor der Kreuzung mit

Durch die Beschichtung wird der Wert nicht mit dem Schnittpunkt gleichgesetzt.

"Tagfahrlicht" – externe Beleuchtungseinrichtungen bestimmt für

Verbesserung der Sichtbarkeit eines fahrenden Fahrzeugs bei Tageslicht.

"Straße" - für die Fortbewegung ausgestattet oder angepasst und verwendet werden

Fahrzeuge einen Landstreifen oder die Oberfläche einer künstlichen Struktur. Die Straße umfasst

eine oder mehrere Fahrbahnen sowie Straßenbahngleise, Bürgersteige, Bordsteine ​​und Trennspuren

falls verfügbar.

"Straßenverkehr" - eine Reihe von sozialen Beziehungen, die in entstehen

der Prozess des Transports von Personen und Gütern mit oder ohne Transportmittel innerhalb von Straßen.

"Verkehrsunfall" - ein Ereignis, das im Prozess auftritt

Verkehr auf der Straße des Fahrzeugs und mit seiner Teilnahme, bei dem Menschen getötet oder verletzt wurden,

Fahrzeuge, Konstruktionen, Ladungen werden beschädigt oder andere Sachschäden verursacht.

"Bahnübergang" - Überqueren der Straße mit Eisenbahnschienen

auf einer Ebene.

„Routenfahrzeug“ - Allgemeines Fahrzeug

Verwendung (Bus, Trolley, Straßenbahn), bestimmt für den Transport auf den Straßen von Menschen und in Bewegung

auf der festgelegten Route mit ausgewiesenen Haltepunkten.

„mechanisches Fahrzeug“ - ein gefahrenes Fahrzeug

in Bewegung durch den Motor. Der Begriff gilt auch für Traktoren und selbstfahrende Maschinen.

"Moped" - zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug,

Die maximale Auslegungsgeschwindigkeit von 50 km / h bei internem Motor beträgt höchstens XNUMX km / h

Verbrennung mit einem Arbeitsvolumen von höchstens 50 Kubikmetern. cm oder Elektromotor maximal ausgelegt

Leistung im Dauerlastmodus mehr als 0,25 kW und weniger als 4 kW. Mopeds werden gleichgesetzt

Vierräder mit ähnlichen Spezifikationen.

"Motorrad" - ein zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer Seite

mit oder ohne Anhänger, dessen Motorleistung (bei einem Verbrennungsmotor)

überschreitet 50 Kubikmeter cm oder maximale Auslegungsgeschwindigkeit (bei jedem Motor) übersteigt 50 km / h. Zu

Dreiräder sind gleichbedeutend mit Motorrädern sowie Vierrädern mit einer Motorradlandung oder einem Lenkrad

Motorradtyp mit einer unbeladenen Masse von höchstens 400 kg (550 kg für Fahrzeuge)

Mittel zur Beförderung von Gütern) ohne Rücksicht auf die Masse der Batterien (bei elektrischen

Fahrzeuge) und die maximale effektive Motorleistung von höchstens 15 kW.

"Ortschaft" - ein bebautes Gebiet, dessen Zufahrt und dessen Ausfahrt

die mit den Zeichen 5.23.1 - 5.26 gekennzeichnet sind.

„Unzureichende Sichtbarkeit“ – Die Sicht auf die Straße beträgt unter Bedingungen weniger als 300 m

Nebel, Regen, Schneefall und dergleichen sowie in der Dämmerung.

"Überholen" - vor einem oder mehreren Fahrzeugen,

verbunden mit dem Fahren auf eine Fahrspur (Seite der Fahrbahn), die für den Gegenverkehr bestimmt ist, und

anschließende Rückkehr auf die zuvor besetzte Fahrspur (Fahrbahnseite).

"Straßenrand" - Straßenelement, das direkt an die Fahrbahn angrenzt

auf der gleichen Ebene, die sich in der Art der Beschichtung unterscheidet oder mit Markup 1.2 hervorgehoben wird 

Wird zum Bewegen, Anhalten und Parken gemäß den Verkehrsregeln 2020 Russlands (RF) verwendet.

"Fahrausbildung" - ein pädagogischer Mitarbeiter einer Organisation, die Bildungsaktivitäten durchführt und grundlegende Berufsausbildungsprogramme für Fahrer von Fahrzeugen der entsprechenden Kategorien und Unterkategorien durchführt, deren Qualifikation die in den Qualifikationsnachschlagewerken und (oder) beruflichen Standards (falls vorhanden) festgelegten Qualifikationsanforderungen erfüllt ), das Fahren eines Fahrzeugs zu lehren.

"fahren lernen" - eine Person, die gemäß dem festgelegten Verfahren eine angemessene Berufsausbildung in einer Organisation absolviert, die Bildungsaktivitäten durchführt und berufliche Grundausbildungsprogramme für Fahrer von Fahrzeugen der relevanten Klassen und Unterklassen durchführt, die über erste Fahrkenntnisse verfügt und diese beherrscht Anforderungen der Regeln.

„Eingeschränkte Sichtbarkeit“ – die Sicht des Fahrers auf die Straße in der Richtung

Bewegung begrenzt durch Gelände, geometrische Parameter der Straße, Vegetation,

Gebäude, Strukturen oder andere Gegenstände, einschließlich Fahrzeuge.

„Gefahr für den Verkehr“ - die Situation, die während der Fahrt entstanden ist

Bewegung, bei der eine fortgesetzte Bewegung in dieselbe Richtung und mit derselben Geschwindigkeit eine Bedrohung darstellt

Auftreten eines Verkehrsunfalls.

"Gefahrgut" - Stoffe, daraus hergestellte Produkte, Industrie- und sonstige Abfälle

wirtschaftliche Aktivitäten, die aufgrund ihrer inhärenten Eigenschaften eine Gefahr für den Transport darstellen können

Leben und Gesundheit von Menschen, schädigen die Umwelt, schädigen oder zerstören materielle Werte.

"Vorauszahlung" - die Bewegung des Fahrzeugs mit einer Geschwindigkeit größer als

Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs.

„Organisierter Transport für eine Gruppe von Kindern“ – Transport in einem Bus nicht im Zusammenhang mit

Streckenfahrzeug, Gruppen von Kindern ab 8 Personen, ohne sie durchgeführt

Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.

„Organisierter Transportkonvoi“ - eine Gruppe von drei oder mehr

Kraftfahrzeuge, die unmittelbar auf derselben Fahrspur folgen

Verkehr mit ständig eingeschalteten Scheinwerfern, begleitet vom Hauptfahrzeug mit

auf Außenflächen mit speziellen Farbschemata und Blinklichtern

blaue und rote Farben.

„Organisierte Fußsäule“ - eine Gruppe von Personen, die gemäß Absatz 4.2 der Regeln bestimmt wurden und sich gemeinsam entlang der Straße bewegen

Richtung.

"Stoppen" - absichtliches Anhalten der Bewegung des Fahrzeugs

für bis zu 5 Minuten sowie für mehr, falls erforderlich zum Ein- oder Aussteigen von Passagieren oder

Be- oder Entladen eines Fahrzeugs.

"Sicherheitsinsel" - Element der Straßenanordnung,

Fahrspuren (einschließlich Fahrspuren für Radfahrer),

sowie Fahrspuren und Straßenbahngleise, strukturell hervorgehoben

Bordstein über der Fahrbahn oder ausgeschildert

technische Mittel zur Organisation des Verkehrs und

Entwickelt, um Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn zu stoppen

die Straßen. Ein Teil der Trennlinie kann sich auf eine Sicherheitsinsel beziehen

Fahrspuren, durch die ein Fußgängerüberweg gelegt wird.

„Parken (Stellplatz)“ - besonders gekennzeichnet u

Notwendig ausgestatteter und ausgestatteter Platz, der auch Teil der Autobahn ist und

(oder) neben der Fahrbahn und (oder) dem Bürgersteig, dem Bordstein, der Überführung oder der Brücke oder einem Teil davon

Unterbock- oder Brückenräume, Plätze und andere Objekte des Straßennetzes, Gebäude,

Gebäude oder Strukturen und für das organisierte Parken von Fahrzeugen gegen Gebühr ausgelegt

basierend oder kostenlos durch Entscheidung des Eigentümers oder eines anderen Eigentümers der Straße,

der Eigentümer des Grundstücks oder der Eigentümer des entsprechenden Teils des Gebäudes, der Struktur oder der Struktur.

"Passagier" – eine andere Person als der Fahrer, die sich im Fahrzeug befindet

(darauf) sowie die Person, die in das Fahrzeug einsteigt (einsteigt) oder aussteigt

Fahrzeug (kommt davon ab).

"Kreuzung" - Ort der Kreuzung, Abzweigung oder Abzweigung von Straßen

eine Ebene, begrenzt durch imaginäre Linien, die jeweils das Gegenteil verbinden, am meisten

entfernt von der Mitte der Kreuzung des Beginns der Krümmung der Fahrbahn. Abfahrtskreuzungen werden nicht berücksichtigt

angrenzende Gebiete.

"Wiederaufbau" - Verlassen der besetzten Fahrspur oder besetzten Reihe mit

Beibehaltung der ursprünglichen Bewegungsrichtung.

"Ein Fußgänger" - eine Person, die sich außerhalb des Fahrzeugs auf der Straße befindet, oder

auf einem Fußgänger- oder Radweg und ohne Arbeit an ihnen. Fußgänger werden gleichgesetzt

Personen im Rollstuhl, Fahrrad fahren, Moped, Motorrad, tragen

Schlitten, Trolleys, Kinderwagen oder Rollstühle sowie Rollschuhe für die Bewegung,

Roller und andere ähnliche Mittel.

"Fußweg" - für die Fortbewegung ausgerüstet oder angepasst

Fußgängerzone oder die Oberfläche einer künstlichen Struktur, gekennzeichnet mit einem Zeichen 4.5.1.

"Fußgängerzone" - ein Bereich, der dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist,

Anfang und Ende sind jeweils mit den Zeichen 5.33 und 5.34 gekennzeichnet.

„Fuß- und Radweg (Radweg)“ -

strukturell getrennt von dem Fahrbahnstraßenelement (oder einer separaten Straße), für das bestimmt ist

getrennte oder gemeinsame Bewegung von Radfahrern mit Fußgängern und gekennzeichnet mit den Schildern 4.5.2 - 4.5.7.

"Fahrbahn" - eine der Längsspuren der Fahrbahn,

markiert oder nicht markiert mit Markierungen und mit einer Breite, die für die Bewegung von Autos in einem ausreicht

Reihe.

"Fahrradweg" - der vorgesehene Fahrstreifen der Fahrbahn

für Fahrräder und Mopeds, vom Rest der Straße getrennt

Teile mit horizontalen Markierungen und gekennzeichnet durch 5.14.2 

„Vorteil (Priorität)“ - das Recht, zuerst zu fahren

beabsichtigte Richtung in Bezug auf andere Teilnehmer an der Bewegung.

"Lassen" - ein stehendes Objekt in der Fahrspur (defekt bzw

beschädigtes Fahrzeug, Fahrbahnfehler, Fremdkörper usw.), die dies nicht zulassen

Fahren Sie weiter auf dieser Spur.

Ein Stau oder ein Fahrzeug, das auf dieser Fahrspur anhält

in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Regeln.

"Umgebung" - Bereich unmittelbar angrenzend an

Straße und nicht für den Durchgangsverkehr von Fahrzeugen (Innenhöfe, Wohnsiedlungen,

Parkplätze, Tankstellen, Unternehmen und dergleichen). Die Bewegung im angrenzenden Gebiet erfolgt in

in Übereinstimmung mit diesen Verkehrsregeln 2020.

"Anhänger" - ein Fahrzeug ohne Motor und

bestimmt für die Bewegung in Kombination mit einem kraftbetriebenen Fahrzeug. Laufzeit verlängert

auch für Sattelauflieger und Auflöseanhänger.

"Fahrbahn" - ein Element der Straße, das für die Bewegung bestimmt ist

spurlose Fahrzeuge.

"Trennlinie" - ein Element der Straße, konstruktiv zugeordnet und

(oder) durch Markierungen 1.2, die benachbarte Fahrbahnen sowie Fahrbahn und Straßenbahn trennen und nicht

Entwickelt, um Fahrzeuge zu bewegen und anzuhalten.

„Zulässiges Höchstgewicht“ - die Masse des ausgerüsteten Fahrzeugs

bedeutet mit Fracht, Fahrer und Fahrgästen, vom Hersteller als

so viel wie möglich. Für die zulässige maximale Fahrzeugmasse, d.h.

gekoppelt und als Ganzes bewegend, die Summe der zulässigen maximalen Transportmassen

Mittel in der Zusammensetzung enthalten.

"Einsteller" - eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person

Verkehrsregulierung unter Verwendung der durch die Regeln der Straße 2020 festgelegten Signale und direkt

Durchführung der angegebenen Verordnung. Der Verkehrsleiter muss einheitlich sein und (oder) haben

Kennzeichen und Ausstattung. Zu den Aufsichtsbehörden gehören Polizei- und Militärfahrzeuge

Inspektionen sowie diensthabende Straßeninstandhalter an Bahnübergängen und

Fährverbindungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.


Zu den Aufsichtsbehörden gehören auch befugte Personen aus dem Kreis der Mitarbeiter der Transportsicherheitseinheiten, die die Pflichten der Inspektion, zusätzlichen Inspektion, Nachprüfung, Beobachtung und (oder) Befragung zur Gewährleistung der Transportsicherheit in Bezug auf die Verkehrsregelung auf bestimmten Autobahnabschnitten wahrnehmen durch einen Erlass der Regierung der Russischen Föderation vom 18. Juli 2016 Nr. 686 „Über die Bestimmung von Abschnitten von Straßen, Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen, Hubschrauberlandeplätzen, Landeplätzen sowie anderen Gebäuden, Bauwerken, Geräten und Ausrüstungen, die sicherstellen das Funktionieren des Verkehrskomplexes, die Objekte der Verkehrsinfrastruktur sind“.

"Parkplatz" - absichtliches Anhalten der Bewegung eines Fahrzeugs

Zeit mehr als 5 Minuten aus Gründen, die nicht mit dem Ein- oder Aussteigen von Passagieren oder dem Laden von oder zusammenhängen

Fahrzeug entladen.

"Nachtzeit" - das Zeitintervall vom Ende der Abenddämmerung bis

der Beginn der Morgendämmerung.

"Fahrzeug" - ein Gerät, das für den Transport bestimmt ist

darauf installierte Straßen von Personen, Gütern oder Ausrüstungen.

"Gehweg" - ein Element der Straße, das für die Bewegung von Fußgängern bestimmt ist und

neben der Fahrbahn oder dem Radweg oder durch einen Rasen getrennt.

„Nachgeben (nicht eingreifen)“ - eine Anforderung, die

Der Verkehrsteilnehmer darf nicht starten, wieder aufnehmen oder weiterfahren, ausführen

jedes Manöver, wenn dies andere Teilnehmer an der Bewegung zwingen kann, in Bezug darauf

Vorteil, Richtung oder Geschwindigkeit ändern.

"Verkehrsteilnehmer" - die Person, die die direkte erhält

Teilnahme am Bewegungsprozess als Fahrer, Fußgänger, Beifahrer eines Fahrzeugs.

"Schulbus" - ein Spezialfahrzeug (Bus), das die Anforderungen für Fahrzeuge zur Beförderung von Kindern erfüllt, die durch die Rechtsvorschriften über technische Vorschriften festgelegt sind, und das Eigentum oder anderweitig rechtmäßiges Eigentum einer Vorschulerziehungs- oder allgemeinen Bildungseinrichtung ist.

"Elektroauto" - ein gefahrenes Fahrzeug

ausschließlich durch Elektromotor und geladen von

externe Stromquelle.

1.3 Verkehrsteilnehmer müssen die einschlägigen Anforderungen der Vorschriften kennen und einhalten.

Signale von Ampeln, Schildern und Markierungen sowie die Anweisungen von Verkehrsleitern einhalten, die in

die Grenzen der ihnen gewährten Rechte und die Regulierung des Verkehrs durch festgelegte Signale.

1.4 Auf den Straßen ist der Rechtsverkehr von Fahrzeugen installiert.

1.5 Verkehrsteilnehmer müssen so handeln, dass sie nicht gefährdet werden

Bewegung und keinen Schaden anrichten.


Es ist verboten, die Straßenoberfläche zu beschädigen oder zu kontaminieren, zu entfernen,

Straßenschilder, Ampeln und andere technische Mittel blockieren, beschädigen, willkürlich installieren

Organisation der Bewegung, lassen Sie Objekte auf der Straße, die die Bewegung stören. Störende Person

muss alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um es zu beseitigen, und wenn dies nicht möglich ist, dann mit verfügbaren Mitteln

die Teilnehmer der Bewegung über die Gefahr zu informieren und der Polizei Bericht zu erstatten.

1.6 Personen, die gegen die 2020-Regeln verstoßen, haften gemäß geltendem Recht.

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