Verantwortlichkeiten der Passagiere
Nicht kategorisiert

Verantwortlichkeiten der Passagiere

geändert am 8. April 2020

5.1
Passagiere müssen:

  • beim Fahren eines mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Fahrzeugs mit diesen befestigt sein und beim Motorradfahren einen angeschnallten Motorradhelm tragen;

  • Landung und Ausschiffung vom Bürgersteig oder Bordstein und erst, nachdem das Fahrzeug vollständig angehalten hat.

Wenn das Ein- und Aussteigen vom Bürgersteig oder Bordstein nicht möglich ist, kann dies von der Seite der Fahrbahn aus erfolgen, sofern es sicher ist und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt.

5.2
Passagiere dürfen nicht:

  • den Fahrer vom Fahren während der Fahrt ablenken;

  • Wenn Sie mit einem LKW mit einer Bordplattform reisen, stehen, sitzen Sie auf den Seiten oder auf der Ladung über den Seiten.

  • Öffnen Sie die Türen des Fahrzeugs, während es sich bewegt.

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