Pflichten und Rechte der Fahrgäste
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Pflichten und Rechte der Fahrgäste

5.1

Das Landen (Aussteigen) ist den Passagieren gestattet, nachdem sie das Fahrzeug nur vom Landeplatz aus angehalten haben und wenn keine solche Plattform vorhanden ist - vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, und wenn dies nicht möglich ist, dann von der äußersten Fahrspur der Fahrbahn (aber nicht von der angrenzenden Fahrspur für den Verkehr). vorausgesetzt, es ist sicher und schafft keine Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmer.

5.2

Fahrgäste, die ein Fahrzeug benutzen, müssen:

a)an bestimmten Stellen sitzen oder stehen (sofern dies durch die Konstruktion des Fahrzeugs vorgesehen ist) und an einem Handlauf oder einer anderen Vorrichtung festhalten;
b)Wenn Sie mit einem Fahrzeug fahren, das mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist (mit Ausnahme von Passagieren mit Behinderungen, deren physiologische Eigenschaften die Verwendung von Sicherheitsgurten beeinträchtigen), müssen Sie an einem Motorrad und einem Moped befestigt sein - in einem befestigten Helm;
c)die Fahrbahn und den Trennstreifen der Straßenzuteilung nicht verschmutzen;
d)Stellen Sie durch Ihre Handlungen keine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.
e)Im Falle des Anhaltens oder Parkens von Fahrzeugen auf deren Ersuchen an Orten, an denen das Anhalten, Parken oder Parken nur für Fahrer gestattet ist, die Passagiere mit Behinderungen befördern, legen Sie auf Ersuchen des Polizeibeamten Dokumente zum Nachweis einer Behinderung vor (mit Ausnahme von Passagieren mit offensichtlichen Anzeichen einer Behinderung) (Unterabsatz 11.07.2018 hinzugefügt). XNUMX).

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5.3

Passagiere dürfen nicht:

a)Lenken Sie während der Fahrt die Aufmerksamkeit des Fahrers vom Fahren ab und stören Sie sie.
b)Öffnen Sie die Türen des Fahrzeugs, ohne sicherzustellen, dass es auf dem Bürgersteig, dem Landeplatz, am Rand der Fahrbahn oder am Straßenrand angehalten wird.
c)Verhindern Sie das Schließen der Tür und verwenden Sie die Stufen und Vorsprünge von Fahrzeugen zum Fahren.
d)Stellen Sie sich während der Fahrt auf die Ladefläche eines Lastwagens, setzen Sie sich an die Seiten oder an einen Ort, an dem keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind.

5.4

Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der Passagier des in den Unfall verwickelten Fahrzeugs den Opfern mögliche Hilfe leisten, den Vorfall der Leiche oder der autorisierten Einheit der Nationalen Polizei melden und bis zum Eintreffen der Polizei anwesend sein.

5.5

Bei der Nutzung eines Fahrzeugs hat ein Passagier das Recht:

a)sicherer Transport von sich selbst und Gepäck;
b)Entschädigung für verursachten Schaden;
c)rechtzeitige und genaue Informationen über die Bedingungen und die Reihenfolge der Bewegung erhalten.

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