Überholen, vorrücken, entgegenkommender Antrieb
Nicht kategorisiert

Überholen, vorrücken, entgegenkommender Antrieb

geändert am 8. April 2020

11.1
Vor dem Überholen muss der Fahrer sicherstellen, dass die Fahrspur, auf die er abfährt, in einem ausreichenden Abstand zum Überholen frei ist und dass er beim Überholen keine Gefahr für den Verkehr und Störungen anderer Verkehrsteilnehmer darstellt.

11.2
Der Fahrer darf in folgenden Fällen nicht überholen:

  • ein vorausfahrendes Fahrzeug macht ein Überholen oder einen Umweg von einem Hindernis;

  • Das vorausfahrende Fahrzeug auf derselben Spur gab nach links ein Abbiegesignal ab;

  • Das nachfolgende Fahrzeug begann zu überholen;

  • Am Ende des Überholvorgangs wird er nicht in der Lage sein, zu dem zuvor besetzten Band zurückzukehren, ohne eine Gefahr für Bewegung und Störung des überholten Fahrzeugs zu schaffen.

11.3
Dem Fahrer des überholten Fahrzeugs ist es untersagt, das Überholen durch Erhöhen der Bewegungsgeschwindigkeit oder durch andere Aktionen zu behindern.

11.4
Überholen verboten:

  • an verstellbaren Kreuzungen sowie an ungeregelten Kreuzungen, wenn auf einer anderen als der Hauptverkehrsstraße gefahren wird;

  • an Fußgängerüberwegen;

  • an Bahnübergängen und näher als 100-Meter vor ihnen;

  • auf Brücken, Überführungen, Überführungen und unter ihnen, sowie in Tunneln;

  • am Ende des Aufstiegs, an gefährlichen Kurven und an anderen Abschnitten mit eingeschränkter Sicht.

11.5
Das Vorrücken von Fahrzeugen beim Überqueren von Fußgängerüberwegen erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen von Absatz 14.2 der Regeln.

11.6
Wenn es außerhalb der Siedlungen schwierig ist, ein langsam fahrendes Fahrzeug, ein großes Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km / h zu überholen oder zu überholen, sollte der Fahrer eines solchen Fahrzeugs es so weit wie möglich nach rechts nehmen und gegebenenfalls anhalten, um zu überspringen folgende Fahrzeuge.

11.7
Wenn die entgegenkommende Passage schwierig ist, muss der Fahrer, auf dessen Seite sich ein Hindernis befindet, nachgeben. Befindet sich auf den mit den Schildern 1.13 und 1.14 gekennzeichneten Hängen ein Hindernis, muss der Fahrer des bergab fahrenden Fahrzeugs nachgeben.

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