Bewegungsbeginn und Richtungswechsel
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Bewegungsbeginn und Richtungswechsel

10.1

Vor dem Starten der Bewegung, dem Wiederaufbau und jeder Richtungsänderung muss der Fahrer sicherstellen, dass diese sicher ist und keine Hindernisse oder Gefahren für andere Teilnehmer der Bewegung darstellt.

10.2

Beim Verlassen der Straße aus einem Wohngebiet, Innenhöfen, Parkplätzen, Tankstellen und anderen angrenzenden Gebieten muss der Fahrer Fußgängern und Fahrzeugen weichen, die sich vor der Fahrbahn oder dem Bürgersteig entlang der Straße bewegen, und beim Verlassen der Straße Radfahrern und Fußgängern, deren Bewegungsrichtung er ist Kreuze.

10.3

Beim Spurwechsel muss der Fahrer Fahrzeugen weichen, die sich in derselben Richtung entlang der Spur bewegen, in der er die Spur wechseln möchte.

Bei der gleichzeitigen Umstrukturierung von Fahrzeugen, die sich in eine Richtung bewegen, muss der Fahrer, der sich links befindet, dem Fahrzeug rechts weichen.

10.4

Vor dem Abbiegen nach rechts und links, auch in Richtung der Hauptstraße, oder vor dem Abbiegen muss der Fahrer auf der Fahrbahn, die für eine Bewegung in diese Richtung vorgesehen ist, im Voraus eine geeignete Extremposition einnehmen, es sei denn, beim Einfahren in die Kreuzung, an der der Verkehr organisiert ist, wird eine Abbiegung vorgenommen wird die Bewegungsrichtung durch Verkehrszeichen oder Straßenmarkierungen bestimmt oder eine Bewegung ist nur in einer Richtung möglich, die durch die Konfiguration der Fahrbahn, Verkehrszeichen oder Markierungen festgelegt wird.

Ein Fahrer, der von der entsprechenden Extremposition auf der Fahrbahn einer bestimmten Richtung nach links oder außerhalb der Kreuzung abbiegt, muss entgegenkommenden Fahrzeugen und bei diesen Manövern nicht von der äußersten linken Position auf der Fahrbahn vorbeifahrenden Fahrzeugen weichen. Der Fahrer, der nach links abbiegt, muss vorbeifahrenden Fahrzeugen weichen, die vor ihm fahren und eine Kehrtwende durchführen.

Befindet sich in der Mitte der Fahrbahn eine Straßenbahnanzeige, muss der Fahrer eines Nicht-Schienenfahrzeugs, der links oder außerhalb der Kreuzung abbiegt, der Straßenbahn weichen.

10.5

Das Abbiegen muss so erfolgen, dass sich das Fahrzeug beim Verlassen der Fahrbahnkreuzung nicht auf der Gegenfahrbahn befindet. Wenn Sie nach rechts abbiegen, sollten Sie näher an den rechten Fahrbahnrand heranrücken, außer beim Verlassen der Kreuzung, an der der Verkehr in kreisförmiger Richtung organisiert ist und die Fahrtrichtung durch die Straße bestimmt wird Schilder oder Straßenmarkierungen oder wo Verkehr nur in eine Richtung möglich ist. Die Abfahrt von der Kreuzung, an der Kreisverkehre organisiert sind, kann von jeder Fahrspur aus erfolgen, wenn die Bewegungsrichtung nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen bestimmt wird und Fahrzeuge, die sich in die richtige Richtung in die richtige Richtung bewegen, nicht beeinträchtigt werden (neue Änderungen ab dem 15.11.2017).

10.6

Wenn ein Fahrzeug aufgrund seiner Abmessungen oder aus anderen Gründen nicht von der entsprechenden Extremposition abbiegen oder abbiegen kann, darf es von den Anforderungen in Absatz 10.4 dieser Regeln abweichen, wenn dies nicht den Anforderungen des Verbots oder der Verschreibung von Verkehrszeichen, Straßenmarkierungen widerspricht und keine Gefahr oder Hindernisse schafft andere Teilnehmer an der Bewegung. Um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten, sollten Sie sich gegebenenfalls an andere wenden.

10.7

Wenden ist verboten:

a)an Bahnübergängen;
b)auf Brücken, Überführungen, Überführungen und unter ihnen;
c)in Tunneln;
d)wenn die Straße in mindestens einer Richtung weniger als 100 m sichtbar ist;
e)an Fußgängerüberwegen und näher als 10 m von ihnen auf beiden Seiten, außer im Fall einer zulässigen Kehrtwende an einer Kreuzung;
d)auf Autobahnen sowie auf Straßen für Autos, mit Ausnahme von Kreuzungen und Orten, die durch die Verkehrszeichen 5.26 oder 5.27 gekennzeichnet sind.

10.8

Befindet sich am Ausgang der Straße eine Bremsspur, sollte der Fahrer, der auf eine andere Straße abbiegen möchte, unverzüglich die Spur auf diese Spur wechseln und nur auf dieser Straße langsamer fahren.

Befindet sich am Eingang der Straße eine Beschleunigungsspur, muss sich der Fahrer entlang dieser bewegen und in den Verkehrsstrom übergehen, um Fahrzeugen Platz zu machen, die sich auf dieser Straße bewegen.

10.9

Beim Rückwärtsfahren des Fahrzeugs darf der Fahrer keine Gefahr oder Behinderung für andere Teilnehmer der Bewegung verursachen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss er gegebenenfalls andere Personen um Hilfe bitten.

10.10

Es ist verboten, Fahrzeuge auf Autobahnen, Autostraßen, Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Brücken, Überführungen, Überführungen, in Tunneln, an deren Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßenabschnitten mit eingeschränkter Sicht oder schlechter Sicht umzukehren.

Das Rückwärtsfahren auf Einbahnstraßen ist zulässig, sofern die Anforderungen von Absatz 10.9 dieser Regeln eingehalten werden und es nicht möglich ist, sich dem Objekt auf andere Weise zu nähern.

10.11

Wenn sich die Flugbahnen der Fahrzeuge kreuzen und die Reihenfolge der Fahrten in diesen Regeln nicht festgelegt ist, muss der Fahrer nachgeben, auf die sich das Fahrzeug von der rechten Seite nähert.

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