Fahren auf Bergstraßen und steilen Abfahrten
Nicht kategorisiert

Fahren auf Bergstraßen und steilen Abfahrten

28.1

Auf Bergstraßen und steilen Abfahrten, auf denen der Gegenverkehr schwierig ist, muss der Fahrer eines Fahrzeugs, das sich in einer Abfahrt bewegt, Fahrzeugen weichen, die sich in einer Steigung bewegen.

28.2

Auf Bergstraßen und steilen Abfahrten muss ein LKW-Fahrer, dessen zulässige Höchstmasse 3,5 Tonnen überschreitet, ein Traktor und ein Bus:

a)Verwenden Sie spezielle Bergbremsen, wenn diese vom Hersteller am Fahrzeug installiert sind.
b)Verwenden Sie beim Anhalten oder Parken auf Auf- und Abfahrten Unterlegkeile.

28.3

Auf Bergstraßen ist es verboten:

a)Bewegen Sie sich bei ausgeschaltetem Motor und ausgekuppeltem Kupplungsgetriebe.
b)flexibles Abschleppen;
c)Abschleppen bei eisigen Bedingungen.

Die Anforderungen dieses Abschnitts gelten für Straßenabschnitte, die mit den Zeichen 1.6, 1.7 gekennzeichnet sind

Zurück zum Inhalt

Kommentar hinzufügen