Verkehr durch die Eisenbahn
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Verkehr durch die Eisenbahn

geändert am 8. April 2020

15.1
Fahrer von Fahrzeugen dürfen Bahngleise nur an Bahnübergängen überqueren und einem Zug (Lokomotive, Triebwagen) weichen.

15.2
Bei der Annäherung an einen Bahnübergang muss der Fahrer von den Anforderungen der Verkehrszeichen, Ampeln, Markierungen, der Position der Schranke und den Anweisungen der diensthabenden Person beim Bewegen geleitet werden und sicherstellen, dass sich kein Zug nähert (Lokomotive, Triebwagen).

15.3
Es ist verboten, zum Umzug zu gehen:

  • wenn die Barriere geschlossen ist oder zu schließen beginnt (unabhängig vom Ampelsignal);

  • mit einem verbotenen Verkehrssignal (unabhängig von der Position und dem Vorhandensein der Barriere);

  • mit einem Verbotssignal des diensthabenden Beamten beim Bewegen (der diensthabende Beamte steht dem Fahrer mit der Brust oder dem Rücken gegenüber, mit dem Schlagstock über dem Kopf, einem roten Licht oder einer Flagge oder mit seitlich ausgestreckten Armen);

  • wenn sich hinter der Kreuzung ein Stau befindet, der den Fahrer zwingt, an der Kreuzung anzuhalten;

  • wenn sich ein Zug (Lokomotive, Triebwagen) einer sich bewegenden Sichtlinie nähert.

Darüber hinaus ist verboten:

  • um die entgegenkommenden Fahrspurfahrzeuge herumzufahren, die der Kreuzung zugewandt sind;

  • öffne die Barriere ohne Erlaubnis;

  • Transport von landwirtschaftlichen, Straßen-, Bau- und anderen Maschinen und Mechanismen über eine Nichttransportposition;

  • ohne die Erlaubnis des Chefs der Entfernung der Eisenbahnstrecke, die Bewegung von langsamen Fahrzeugen, deren Geschwindigkeit weniger als 8 km / h beträgt, sowie Traktorschleppschlitten.

15.4
In Fällen, in denen das Befahren der Kreuzung verboten ist, muss der Fahrer an der Haltelinie, dem Zeichen 2.5 oder der Ampel, falls keine vorhanden ist, nicht näher als 5 m von der Schranke und in Ermangelung einer solchen nicht näher als anhalten 10 m zur nächsten Schiene.

15.5
Im Falle eines erzwungenen Stopps an der Kreuzung muss der Fahrer sofort Personen absetzen und Maßnahmen ergreifen, um die Kreuzung freizugeben. Gleichzeitig muss der Fahrer:

  • Wenn möglich, schicken Sie zwei Personen entlang der Gleise auf beiden Seiten der 1000-m-Kreuzung (wenn eine, dann in Richtung der schlechtesten Sichtbarkeit des Gleises) und erklären Sie ihnen die Regeln für die Abgabe eines Stoppsignals an den Lokführer eines sich nähernden Zuges.

  • Bleiben Sie in der Nähe des Fahrzeugs und geben Sie einen allgemeinen Alarm aus.

  • Wenn ein Zug erscheint, rennen Sie auf ihn zu und geben Sie ein Stoppsignal.

Notiz. Das Stoppsignal ist eine kreisförmige Bewegung der Hand (tagsüber mit einem Fleck heller Materie oder einem gut sichtbaren Objekt, nachts mit einer Fackel oder Laterne). Das allgemeine Alarmsignal besteht aus einer Folge von einem langen und drei kurzen Pieptönen.

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