Verkehrszeichen
Nicht kategorisiert

Verkehrszeichen

33.1

Warnzeichen

1.1 "Gefährliche Rechtskurve."

1.2 "Gefährliche Kurve nach links." Die Schilder 1.1 und 1.2 warnen vor einer Krümmung der Straße mit einem Radius von weniger als 500 m außerhalb von Siedlungen und weniger als 150 m in Siedlungen oder vor einer Krümmung mit eingeschränkter Sicht.

1.3.1, 1.3.2 "Mehrere Umdrehungen". Ein Straßenabschnitt mit zwei oder mehr gefährlichen Kurven nacheinander: 1.3.1 - mit der ersten Kurve nach rechts, 1.3.2 - mit der ersten Kurve nach links.

1.4.1, 1.4.2, 1.4.3 "Drehrichtung". Die Schilder (1.4.1 - Bewegung nach rechts, 1.4.2 - Bewegung nach links) zeigen die Richtung der Abbiegung der Straße, angegeben durch die Zeichen 1.1 und 1.2, die Richtung der Umgehung von Hindernissen auf der Straße und das Zeichen 1.4.1 zusätzlich - die Richtung der Umgehung des Zentrums Kreisel; Das Zeichen 1.4.3 (Bewegung nach rechts oder links) zeigt die Bewegungsrichtung an T-förmigen Kreuzungen, Straßengabeln oder Umgehungsstraßen des zu reparierenden Straßenabschnitts.

1.5.1, 1.5.2, 1.5.3 „Verengung der Straße“. Zeichen 1.5.1 - Verengung der Straße auf beiden Seiten, 1.5.2 - rechts, 1.5.3 - links.

 1.6 "Steiler Aufstieg."

 1.7 "Steiler Abstieg." Die Schilder 1.6 und 1.7 warnen vor Annäherung an den Auf- oder Abstieg, für den die Anforderungen von Abschnitt 28 dieser Regeln gelten.

 1.8 "Abfahrt zum Damm oder zum Ufer." Abfahrt zum Ufer des Stausees, einschließlich der Fähre (gilt mit einem Schild 7.11)

1.9 "Der Tunnel". Annäherung an eine Struktur ohne künstliche Beleuchtung, deren Sichtbarkeit des Eingangsportals eingeschränkt ist oder deren Fahrbahn am Eingang verengt ist.

1.10 "Raue Straße". Ein Abschnitt der Straße, der Unregelmäßigkeiten in der Fahrbahn aufweist - Wellen, Flüsse, Schwellungen.

1.11 "Hill". Ein Straßenabschnitt mit Unebenheiten, Zuflüssen oder nicht glatter Konjugation von Brückenstrukturen. Das Schild kann auch vor künstlich angelegten Hügeln an Orten verwendet werden, an denen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen gewaltsam begrenzt werden muss (gefährliche Ausfahrten aus angrenzenden Gebieten, Orte mit starkem Verkehr von Kindern auf der anderen Straßenseite usw.).

 1.12 Schlagloch. Ein Straßenabschnitt mit Schlaglöchern oder Absenkung der Straßenoberfläche auf der Fahrbahn.

1.13 „Rutschige Straße“. Ein Straßenabschnitt mit zunehmender Rutschgefahr der Fahrbahn.

1.14 "Emission von Steinmaterialien." Ein Abschnitt der Straße, auf dem Kies, Schotter usw. unter den Rädern von Fahrzeugen herausgeschleudert werden können.

1.15 "Gefährlicher Straßenrand." Der erhöhte, untertriebene, zerstörte Straßenrand oder Straßenrand, an dem Reparaturarbeiten durchgeführt werden.

 1.16 "Fallende Steine." Ein Abschnitt der Straße, auf dem Steine ​​fallen können, Erdrutsche, Erdrutsche.

1.17 "Seitenwind." Ein Straßenabschnitt, auf dem starker Seitenwind oder plötzliche Böen möglich sind.

1.18 "Niedrig fliegende Flugzeuge." Ein Straßenabschnitt in der Nähe eines Flugplatzes oder über den Flugzeuge oder Hubschrauber in geringer Höhe fliegen.

1.19 „Kreuzung mit einem Kreisverkehr“.

1.20 „Kreuzung mit der Straßenbahnlinie“. Die Kreuzung der Straße mit der Straßenbahn an der Kreuzung mit eingeschränkter Sicht oder außerhalb.

1.21 "Überqueren gleichwertiger Straßen."

1.22 "Kreuzung mit einer Nebenstraße."

1.23.1, 1.23.2, 1.23.3, 1.23.4 "Seitenstraßenkreuzung". Zeichen 1.23.1 - rechts angrenzend, 1.23.2 - links, 1.23.3 - rechts und links, 1.23.4 - links und rechts.

1.24 "Ampelregelung." Kreuzungen, Fußgängerüberwege oder Straßenabschnitte, auf denen der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird.

1.25 "Zugbrücke". Annäherung an eine Zugbrücke.

1.26 "Gegenverkehr." Der Beginn des Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr nach Einbahnstraße.

 1.27 "Bahnübergang mit Barriere."

1.28 "Bahnübergang ohne Barriere."

1.29 "Einspurige Eisenbahn." Bezeichnung eines Einbahnbahnübergangs ohne Barriere.

 1.30 "Mehrspurige Eisenbahn." Bezeichnung eines Bahnübergangs ohne Barriere mit zwei oder mehr Wegen.

1.31.1, 1.31.2, 1.31.3, 1.31.4, 1.31.5, 1.31.6 „Annäherung an den Bahnübergang“. Eine zusätzliche Warnung vor der Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb von Siedlungen.

1.32 "Zebrastreifen". Annäherung an einen unregulierten Fußgängerüberweg durch entsprechende Verkehrszeichen oder Straßenmarkierungen.

1.33 "Kinder". Ein Abschnitt der Straße, auf dem Kinder aus dem Gebiet einer Kinderbetreuungseinrichtung (Vorschule, Schule, Gesundheitslager usw.) erscheinen können, der direkt an die Straße angrenzt.

1.34 "Abfahrt der Radfahrer." Der Abschnitt der Straße, auf dem Radfahrer auftreten können, oder die Kreuzung mit dem Radweg außerhalb der Kreuzung.

1.35 "Vieh fahren." Ein Straßenabschnitt, auf dem möglicherweise Nutztiere vorkommen.

1.36 "Wilde Tiere." Ein Abschnitt der Straße, auf dem wilde Tiere auftreten können.

1.37 "Straßenarbeiten." Der Straßenabschnitt, auf dem die Straßenarbeiten ausgeführt werden.

1.38 "Überlastung im Verkehr." Ein Straßenabschnitt, auf dem eine Verengung der Fahrbahn aufgrund von Straßenarbeiten oder aus anderen Gründen zu Verkehrsstaus führt.

1.39 "Andere Gefahr (Notfall-Gefahrenbereich)." Ein gefährlicher Straßenabschnitt an Orten, an denen die Breite der Fahrbahn, die Krümmungsradien usw. nicht den Anforderungen der Bauvorschriften sowie dem Ort oder Abschnitt der Konzentration von Verkehrsunfällen entsprechen.

Bei der Installation des Schildes 1.39 an Orten oder in Bereichen mit Verkehrsunfallkonzentration müssen je nach Art der Gefahr die Schilder 7.21.1, 7.21.2, 7.21.3, 7.21.4 mit dem Schild angebracht werden.

1.40 "Ende der Straße mit verbessertem Pflaster." Übergang einer verbesserten asphaltierten Straße zu einer Schotter- oder Schotterstraße.

Warnschilder mit Ausnahme der Schilder 1.4.1, 1.4.2, 1.4.3, 1.29, 1.30, 1.31.1, 1.31.2, 1.31.3, 1.31.4, 1.31.5, 1.31.6 sind außerhalb von Siedlungen installiert eine Entfernung von 150-300 m in Siedlungen - in einer Entfernung von 50-100 m vor dem Beginn des Gefahrenbereichs. Bei Bedarf werden die Schilder in einem anderen Abstand angebracht, der auf dem Schild 7.1.1 angegeben ist.

Die Schilder 1.6 und 1.7 werden unmittelbar vor Beginn der Auf- oder Abfahrten nacheinander installiert.

Auf den Zeichen 1.23.1, 1.23.2, 1.23.3, 1.23.4 entspricht das Bild der Kreuzungen der tatsächlichen Konfiguration der Kreuzung.

Die Schilder 1.23.3 und 1.23.4 werden installiert, wenn der Abstand zwischen den Kreuzungen der Nebenstraßen in Siedlungen weniger als 50 m und außerhalb von 100 m beträgt.

Die Schilder 1.29 und 1.30 sind unmittelbar vor dem Bahnübergang angebracht.

Das Schild 1.31.1 ist mit dem ersten (Haupt-) Schild 1.27 oder 1.28 in Fahrtrichtung angebracht, das Schild 1.31.4 - mit einem doppelten Schild, das auf der linken Seite der Fahrbahn angebracht ist, die Schilder 1.31.3 und 1.31.6 - mit dem zweiten Schild 1.27 oder 1.28, Zeichen 1.31.2 und 1.31.5 unabhängig voneinander (in gleichem Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Zeichen 1.27 oder 1.28).

Das Schild 1.37 kann in einer Entfernung von 10-15 m installiert werden. vom Ort der Ausführung von Kurzzeitarbeiten auf der Fahrbahn im Dorf.

Außerhalb der Siedlungen werden die Zeichen 1.8, 1.13, 1.14, 1.15, 1.16, 1.25, 1.27, 1.28, 1.33 und 1.37 und in den Siedlungen die Zeichen 1.33 und 1.37 wiederholt. Das nächste Schild wird in einer Entfernung von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht.

Die Schilder 1.10, 1.12, 1.14, 1.15, 1.37 und 1.38 sind vorübergehend und werden für den Zeitraum installiert, der für die Durchführung der entsprechenden Arbeiten auf der Straße erforderlich ist.

33.2

Prioritätszeichen

2.1 "Nachgeben". Der Fahrer muss Fahrzeugen weichen, die sich einer unregulierten Kreuzung auf der Hauptstraße nähern, und, wenn ein Schild 7.8 vorhanden ist, Fahrzeugen, die sich entlang der Hauptstraße bewegen.

2.2 "Reisen ohne anzuhalten ist verboten." Es ist verboten, ohne Anhalten vor der Markierung 1.12 (Haltelinie) und, falls nicht vorhanden, vor dem Schild zu fahren.

Es ist notwendig, Fahrzeugen Platz zu machen, die sich auf der gekreuzten Straße bewegen, und wenn es ein Schild 7.8 gibt - Fahrzeugen, die sich auf der Hauptstraße bewegen, sowie rechts entlang einer gleichwertigen Straße.

2.3 "Hauptstraße". Unregulierte Kreuzungen haben Vorrang.

2.4 "Ende der Hauptstraße." Das Prioritätsrecht auf ungeregelte Kreuzungen wird aufgehoben.

2.5 "Der Vorteil des Gegenverkehrs." Das Betreten eines engen Straßenabschnitts ist verboten, wenn dies den Gegenverkehr behindern kann. Der Fahrer muss entgegenkommenden Fahrzeugen weichen, die sich in einem engen Abschnitt befinden.

2.6 "Vorteil gegenüber Gegenverkehr." Ein schmaler Straßenabschnitt, auf dem der Fahrer gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen einen Vorteil hat.

Die Schilder 2.1, 2.2, 2.3, 2.5 und 2.6 sind direkt vor einer Kreuzung oder einem schmalen Straßenabschnitt angebracht. Außerdem sind die Schilder 2.3 am Anfang und die Schilder 2.4 am Ende der Hauptstraße angebracht. Das Schild 2.3 mit Schild 7.8 muss vor der Kreuzung wiederholt werden, an der die Hauptstraße ihre Richtung ändert.

Außerhalb von Siedlungen wird auf asphaltierten Straßen das Zeichen 2.1 mit dem zusätzlichen Zeichen 7.1.1 wiederholt. Wenn das Zeichen 2.2 unmittelbar vor der Kreuzung installiert ist, muss das Zeichen 2.1 mit dem zusätzlichen Zeichen 7.1.2 davor stehen.

Wenn das Schild 2.2 vor einem Bahnübergang installiert ist, der nicht bewacht und nicht mit Ampelsignalen ausgestattet ist, muss der Fahrer vor der Haltelinie und wegen seiner Abwesenheit vor diesem Schild anhalten.

33.3

Verbotszeichen

 3.1 "Kein Verkehr". Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu bewegen, wenn:

    • Der Beginn der Fußgängerzone ist mit dem Zeichen 5.33 gekennzeichnet.
    • Die Straße und (oder) die Straße sind in einem schlechten Zustand und für die Bewegung von Fahrzeugen ungeeignet. In diesem Fall wird zusätzlich das Zeichen 3.43 festgelegt.

 3.2 "Die Bewegung von Kraftfahrzeugen ist verboten."

 3.3 "Die Bewegung von LKWs ist verboten." Die Bewegung von Lastkraftwagen und Konvois von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen (wenn das Gewicht nicht auf dem Schild angegeben ist) oder von dem auf dem Schild angegebenen Gewicht sowie von Traktoren, selbstfahrenden Maschinen und Mechanismen ist verboten.

 3.4 "Trailer verboten." Es ist verboten, Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art zu bewegen sowie Kraftfahrzeuge zu ziehen.

 3.5 "Traktoren sind verboten." Es ist verboten, Traktoren, selbstfahrende Maschinen und Mechanismen zu bewegen.

 3.6 "Motorradverkehr ist verboten."

 3.7 "Mopeds sind verboten." Das Fahren mit Mopeds und Außenbordfahrrädern ist verboten.

 3.8 "Keine Fahrräder erlaubt."

 3.9 "Fußgängerverkehr ist verboten."

 3.10 "Die Bewegung mit Handkarren ist verboten."

 3.11 "Die Bewegung von Pferdewagen (Schlitten) ist verboten." Es ist verboten, von Pferden gezogene Karren (Schlitten), Tiere unter einem Sattel oder Rucksack zu bewegen oder Rinder zu treiben.

 3.12 "Der Transport von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten."

 3.13 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit Sprengstoff ist verboten."

 3.14 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit wasserverschmutzenden Stoffen ist verboten."

 3.15 "Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Masse ... t überschreitet, ist verboten." Die Bewegung von Fahrzeugen einschließlich ihrer Zusammensetzung, deren tatsächliche Gesamtmasse die auf dem Schild angegebene überschreitet, ist verboten.

 3.16 "Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Achslast ... t überschreitet, ist verboten." Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, bei denen die tatsächliche Last auf einer Achse größer ist als die auf dem Schild angegebene.

 3.17 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als ... m ist verboten." Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamtbreite (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

 3.18 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit einer Höhe von mehr als ... m ist verboten." Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

 3.19 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als ... m ist verboten." Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) verboten ist, ist größer als die auf dem Schild angegebene.

 3.20 "Die Bewegung von Fahrzeugen ohne Einhaltung der Entfernung ... m ist verboten." Es ist verboten, Fahrzeuge mit einem Abstand zu fahren, der geringer ist als auf dem Schild angegeben.

 3.21 "Einreise verboten." Allen Fahrzeugen ist verboten:

    • Verhinderung des Gegenverkehrs von Fahrzeugen auf Straßenabschnitten mit Einbahnstraßenverkehr;
    • Verhindern, dass Fahrzeuge auf den mit dem Zeichen 5.8 gekennzeichneten Straßen in Richtung des allgemeinen Flusses abfahren;
    • die Organisation eines separaten Ein- und Ausgangs an den Standorten, an denen Fahrzeuge, Rastplätze, Tankstellen usw. geparkt werden;
    • Verhindern Sie das Betreten einer separaten Fahrspur, während das Schild 3.21 zusammen mit dem Schild 7.9 verwendet werden sollte.
    • Verhindern Sie den Zugang zu Straßen, die sich direkt innerhalb des Grenzstreifens bis zur Staatsgrenze erstrecken, und erlauben Sie den eingerichteten Kontrollpunkten nicht, die Staatsgrenze zu überschreiten (ausgenommen landwirtschaftliche Maschinen, andere Fahrzeuge und Mechanismen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an der Produktion beteiligt sind, und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist Gründe für landwirtschaftliche Tätigkeiten oder andere Arbeiten, Notfallmaßnahmen und deren Folgen sowie trans Sportanlagen der Streitkräfte, der Nationalgarde, des Sicherheitsdienstes der Ukraine, des staatlichen Grenzschutzdienstes, der staatlichen Feuerwehr, der staatlichen Feuerwehr, des zivilen Rettungsdienstes und des Rettungsdienstes, der nationalen Polizei und der Strafverfolgungsbehörden bei der Wahrnehmung operativer und offizieller Aufgaben).

 3.22 "Nach rechts drehen ist verboten."

 3.23 "Nach links drehen ist verboten." Fahrzeuge nicht links abbiegen. In diesem Fall ist eine Kehrtwende zulässig.

 3.24 "Wenden ist verboten." Wenden von Fahrzeugen sind verboten. In diesem Fall ist eine Linkskurve zulässig.

 3.25 "Überholen ist verboten." Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu überholen (außer einzelne Fahrzeuge, die sich mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km / h bewegen).

 3.26 "Ende des Überholverbots."

 3.27 "Kein Überholen mit LKWs" Es ist verboten, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t alle Fahrzeuge überholen (ausgenommen einzelne Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km / h fahren). Traktoren dürfen alle Fahrzeuge außer Einzelfahrrädern und Pferdewagen (Schlitten) nicht überholen.

 3.28 "Ende des Überholverbots für LKWs."

 3.29 "Höchstgeschwindigkeit". Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die die auf dem Schild angegebene Geschwindigkeit überschreitet.

 3.30 "Ende der Höchstgeschwindigkeit."

 3.31 "Zone der maximalen Geschwindigkeitsbegrenzung." In der Zone (Siedlung, Mikrobezirk, Erholungsgebiet usw.) ist es verboten, sich mit einer Geschwindigkeit zu bewegen, die über der auf dem Schild angegebenen Geschwindigkeit liegt.

 3.32 "Ende der maximalen Geschwindigkeitsbegrenzungszone."

 3.33 "Das Tonsignal ist verboten." Es ist verboten, Tonsignale außerhalb von Siedlungen zu verwenden, es sei denn, es ist unmöglich, einen Verkehrsunfall ohne diese zu vermeiden.

 3.34 "Stopp ist verboten." Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten, mit Ausnahme eines Taxis, mit dem Passagiere ein- oder aussteigen (Entladen oder Laden von Fracht).

 3.35 "Parken ist verboten." Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu parken.

 3.36 "Das Parken ist an ungeraden Tagen im Monat verboten."

 3.37 "Das Parken ist an geraden Tagen im Monat verboten."

 3.38 "Begrenzte Parkzone." Bestimmt das Gebiet in der Siedlung, in dem die Parkdauer begrenzt ist, unabhängig davon, ob dafür eine Gebühr erhoben wird. Am unteren Rand des Schilds können die Bedingungen für die Einschränkung des Parkens angegeben werden. Gegebenenfalls geben das Schild oder die zusätzlichen Schilder 7.4.1, 7.4.2, 7.4.3, 7.4.4, 7.4.5, 7.4.6, 7.4.7, 7.19 die Tage und Zeiten des Tages an, an dem die Beschränkung gilt, und Siehe auch die Bedingungen.

Es ist verboten, länger als auf den Schildern 7.4.1, 7.4.2, 7.4.3, 7.4.4, 7.4.5, 7.4.6, 7.4.7, 7.19 angegeben in dem dafür vorgesehenen Bereich zu parken.

 3.39 "Ende des eingeschränkten Parkplatzes."

 3.40 "Zoll". Es ist verboten zu reisen, ohne beim Zoll anzuhalten.

 3.41 "Kontrolle". Es ist verboten zu reisen, ohne vor Kontrollpunkten anzuhalten (Post der Nationalen Polizei, Quarantäneposten, Grenzzone, geschlossenes Gebiet, Mautstelle auf mautpflichtigen Straßen usw.).

Sie wird nur unter der Bedingung einer obligatorischen schrittweisen Geschwindigkeitsbegrenzung angewendet, indem vorläufig die erforderliche Anzahl von Zeichen 3.29 und (oder) 3.31 gemäß Absatz 12.10 dieser Regeln festgelegt wird.

 3.42 "Das Ende aller Verbote und Beschränkungen." Bestimmt gleichzeitig das Ende aller Verbote und Beschränkungen, die durch verbotene Verkehrszeichen 3.20, 3.25, 3.27, 3.29, 3.33, 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 auferlegt werden.

 3.43 "Gefahr". Es verbietet ausnahmslos die Bewegung aller Nutzer von Straßen, Wegen und Bahnübergängen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einem Unfall, einer Naturkatastrophe oder einer anderen Verkehrsgefahr (Bodenbewegung, Steinschlag, starker Schneefall, Überschwemmungen usw.).

Zeichen gelten nicht:

3.1, 3.2, 3.21, 3.22, 3.23, 3.24, 3.34 - für Fahrzeuge, die sich auf festgelegten Strecken bewegen;

3.1, 3.2, 3.35, 3.36, 3.37, 3.38 sowie Zeichen 3.34, wenn darunter ein Zeichen 7.18 für Fahrer mit Behinderungen steht, die einen motorisierten Kinderwagen fahren, oder ein Auto mit dem Kennzeichen "Fahrer mit Behinderungen", für Fahrer, die Passagiere mit Behinderungen befördern vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Dokumenten, die die Behinderung des Passagiers bestätigen (mit Ausnahme von Passagieren mit offensichtlichen Anzeichen einer Behinderung)

3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.11 - an Fahrzeugen, die Bürgern dienen oder Bürgern gehören, die in dieser Zone leben oder arbeiten, sowie an Fahrzeugen, die Unternehmen bedienen, die in der ausgewiesenen Zone ansässig sind . In solchen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der nächstgelegenen Kreuzung zu ihrem Ziel betreten und verlassen.

3.3 - für Lastkraftwagen mit einem geneigten weißen Streifen an der Außenseite oder Personengruppen;

3.35, 3.36, 3.37, 3.38 - mit dem Taxi bei eingeschaltetem Taxameter.

Die Wirkung der Zeichen 3.22, 3.23, 3.24 gilt für Kreuzungen von Fahrbahnen und anderen Stellen, vor denen eines dieser Zeichen installiert ist.

Der Vorzeichenbereich 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.15, 3.19, 3.20, 3.21, 3.25, 3.27, 3.29, 3.33, 3.34, 3.35 , 3.36, 3.37 - vom Installationsort bis zur nächsten Kreuzung dahinter und in Siedlungen, in denen es keine Kreuzungen gibt - bis zum Ende der Siedlung. Die Schilder werden an den Ausgangspunkten der an die Straße angrenzenden Gebiete und an den Kreuzungen (Kreuzungen) mit Feld-, Wald- und anderen unbeschichteten Straßen nicht unterbrochen, vor denen keine Prioritätsschilder installiert sind.

Im Falle eines Verkehrsverbots auf Straßenabschnitten, die mit den Schildern 3.17, 3.18, 3.19 gekennzeichnet sind, sollte ein Umweg auf einer anderen Strecke durchgeführt werden.

Die Zeichen 3.31 und 3.38 gelten für den gesamten relevanten Bereich.

Die Schilder 3.9, 3.10, 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 gelten nur für den Straßenrand, auf dem sie installiert sind.

Das Zeichen 3.16 gilt für die Straße (Straßenabschnitt), an deren Anfang dieses Zeichen angebracht ist.

Die Wirkung der Zeichen 3.17, 3.18 erstreckt sich auf die Stelle, vor der dieses Zeichen installiert ist.

Die Wirkung des Zeichens 3.29, das vor der durch das Zeichen 5.45 gekennzeichneten Siedlung errichtet wurde, erstreckt sich auf dieses Zeichen.

Bei gleichzeitiger Verwendung der Schilder 3.36 und 3.37 beträgt die Zeit für die Umstellung der Fahrzeuge von einer Straßenseite zur anderen zwischen 19:24 und XNUMX:XNUMX Uhr.

Die Schilderabdeckung kann reduziert werden:

für Zeichen 3.20 und 3.33 - mit Platte 7.2.1.

für die Zeichen 3.25, 3.27, 3.29, 3.31, 3.38 - Installation der Zeichen 3.26, 3.28, 3.30, 3.32, 3.39 am Ende ihres Abdeckungsbereichs;

für Vorzeichen 3.29 - eine Änderung des Vorzeichens der Größe der Höchstgeschwindigkeit;

für Zeichen 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 - die Platte 7.2.2.

am Anfang des Abdeckungsbereichs sowie Installation der doppelten Zeichen 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 am Ende ihres Abdeckungsbereichs mit einem 7.2.3-Zeichen.

Das Zeichen 3.34 kann in Verbindung mit den Markierungen 1.4, das Zeichen 3.35 - mit den Markierungen 1.10.1 verwendet werden, während ihr Abdeckungsbereich durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.

Für den Fall, dass die Bewegung von Fahrzeugen und Fußgängern durch die Zeichen 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11 verboten ist, dürfen nicht mehr als drei ihrer voneinander getrennten Symbole auf ein Zeichen angewendet werden.

______________________

* Einzelfahrzeuge, Straßenzüge und auch ein Zugfahrzeug in Verbindung mit einem Zugfahrzeug gelten als Einzelfahrzeuge.

33.4

Obligatorische Zeichen

 4.1. "Geradeaus."

 4.2 "Nach rechts bewegen."

 4.3 „Nach links bewegen“.

 4.4. "Bewegen Sie sich gerade oder nach rechts."

 4.5 "Bewegen Sie sich gerade oder nach links."

 4.6 "Nach rechts oder links bewegen."

Bewegung nur in die durch Pfeile auf den Zeichen 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 angegebenen Richtungen.

 4.7 "Vermeidung auf der rechten Seite."

 4.8 "Vermeiden Sie das Hindernis auf der linken Seite." Ein Umweg nur von der Seite, die durch den Pfeil auf den Zeichen 4.7 und 4.8 gekennzeichnet ist.

 4.9 "Vermeiden Sie Hindernisse auf der rechten oder linken Seite."

 4.10 "Kreisbewegung". Es erfordert einen Umweg über das Blumenbeet (zentrale Insel) in die durch die Pfeile am Kreisverkehr angegebene Richtung.

 4.11 "Die Bewegung von Autos." Es sind nur Autos, Busse, Motorräder, Fahrzeuge mit fester Route und Lastwagen zulässig, deren zulässige Höchstmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

 4.12 "Weg für Radfahrer." Verkehr nur auf Fahrrädern. Wenn es keinen Bürgersteig oder Fußweg gibt, sind auch Fußgänger erlaubt.

 4.13 "Weg für Fußgänger." Nur Fußgängerverkehr.

 4.14 "Weg für Fußgänger und Radfahrer." Die Bewegung von Fußgängern und Radfahrern.

 4.15 "Strecke für Fahrer." Die Bewegung ist nur Reiter.

 4.16 "Begrenzung der Mindestgeschwindigkeit." Bewegung mit nicht weniger Geschwindigkeit als auf dem Schild angegeben, aber nicht mehr als in den Abschnitten 12.4, 12.5, 12.6, 12.7 dieser Regeln festgelegt.

 4.17 "Ende der Mindestgeschwindigkeit."

 4.18.1,  4.18.2, 4.18.3 "Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern"zeigt die zulässige Bewegungsrichtung von Fahrzeugen mit dem Kennzeichen "Gefahrenzeichen".

Die Schilder 4.3, 4.5 und 4.6 erlauben auch das Wenden von Fahrzeugen.

Die Zeichen 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 gelten nicht für Fahrzeuge, die sich auf den festgelegten Strecken bewegen. Die Zeichen 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 gelten für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen sie installiert sind. Das am Straßenanfang oder hinter der Kreuzung angebrachte Schild 4.1 gilt für den Straßenabschnitt bis zur nächsten Kreuzung. Das Schild verbietet nicht, nach rechts in Innenhöfe und andere Bereiche in der Nähe der Straße abzubiegen.

Das Zeichen 4.11 gilt nicht für Fahrzeuge, die Bürgern dienen oder Bürgern gehören, die in dem ausgewiesenen Gebiet leben oder arbeiten, sowie für Fahrzeuge, die Unternehmen in diesem Gebiet bedienen. In solchen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der nächstgelegenen Kreuzung zu ihrem Ziel betreten und verlassen.

33.5

Hinweisschilder

 5.1 "Autobahn". Eine Straße, auf der in Abschnitt 27 dieser Regeln besondere Verkehrsbedingungen vorgesehen sind.

 5.2 „Ende der Autobahn“.

 5.3 "Straße für Autos." Eine Straße, auf der in Abschnitt 27 dieser Regeln besondere Verkehrsbedingungen vorgesehen sind (mit Ausnahme von Absatz 27.3 dieser Regeln).

 5.4 „Ende der Straße für Autos“.

 5.5 "Einbahnstraße." Eine Straße oder eine separate Fahrbahn, auf der die Bewegung von Fahrzeugen über die gesamte Breite nur in eine Richtung erfolgt.

 5.6 „Ende der Einbahnstraße“.

 5.7.1, 5.7.2 "Ausfahrt auf einer Einbahnstraße". Geben Sie die Bewegungsrichtung auf der gekreuzten Straße an, wenn auf dieser ein Einbahnverkehr organisiert ist. Die Bewegung von Fahrzeugen auf dieser Straße oder Fahrbahn ist nur in der durch den Pfeil angegebenen Richtung zulässig.

 5.8 "Straße mit einer Fahrspur für die Bewegung von Blockfahrzeugen." Die Straße, auf der die Bewegung von Fahrzeugen entlang der festgelegten Route entlang einer speziell ausgewiesenen Fahrspur in Richtung des allgemeinen Fahrzeugflusses ausgeführt wird.

 5.9 "Ende der Straße mit einer Fahrspur für die Bewegung von Blockfahrzeugen."

 5.10.1, 5.10.2 "Einfahren in die Straße mit einer Fahrspur für Streckenfahrzeuge".

 5.11 "Fahrspur für Blockfahrzeuge".Die Fahrspur ist nur für Fahrzeuge vorgesehen, die sich auf festgelegten Strecken mit einem gemeinsamen Fahrzeugstrom bewegen.

Das Schild gilt für die Fahrspur, über der es installiert ist. Das Schild rechts von der Straße gilt für die rechte Spur.

 5.12 "Ende der Fahrspur für die Bewegung von Blockfahrzeugen."

 5.13 "Straße mit Rückwärtsbewegung." Der Beginn des Straßenabschnitts, in dem auf einer oder mehreren Fahrspuren die Bewegungsrichtung umgekehrt werden kann.

 5.14 "Ende der Straße mit Rückwärtsverkehr."

 5.15 „Abfahrt auf die Straße mit Gegenverkehr“.

 5.16 „Fahrtrichtungen auf Fahrspuren“. Zeigt die Anzahl der Fahrspuren an der Kreuzung und die zulässigen Fahrtrichtungen für jede von ihnen an.

 5.17.1, 5.17.2 "Bewegungsrichtung durch Fahrspuren".

 5.18 "Verkehrsrichtung auf der Fahrspur." Zeigt die zulässige Fahrspurrichtung an.

Das Zeichen 5.18 mit einem Pfeil, der eine Linkskurve auf eine andere als die in diesen Regeln vorgesehene Weise darstellt, bedeutet, dass an einer bestimmten Kreuzung eine Linkskurve oder eine Kurve ausgeführt wird, die die Kreuzung nach rechts verlässt und das Blumenbeet (Teilungsinsel) in der durch den Pfeil angegebenen Richtung umgeht.

 5.19. "Benutzung der Fahrspur." Informiert den Fahrer über die Nutzung der Fahrspur für die Bewegung nur bestimmter Fahrzeugtypen in die angegebenen Richtungen.

Wenn das Schild ein Schild darstellt, das die Bewegung von Fahrzeugen verbietet oder erlaubt, ist die Bewegung dieser Fahrzeuge darauf entsprechend verboten oder erlaubt.

 5.20.1, 5.20.2, 5.20.3 "Beginn der zusätzlichen Fahrspur". Beginn einer zusätzlichen Fahrspur auf dem Vormarsch oder der Bremsspur.

Wenn das vor der Zusatzspur angebrachte Schild das Schild 4.16 anzeigt, muss der Fahrer des Fahrzeugs, der sich nicht mit der angegebenen oder höheren Geschwindigkeit weiter auf der Hauptspur bewegen kann, die Spur auf die Zusatzspur wechseln.

Das Zeichen 5.20.3 zeigt den Beginn einer zusätzlichen Spur links oder den Beginn einer Bremsspur vor einer Kreuzung für eine Linkskurve oder eine Kurve an.

 5.21.1, 5.21.2 "Ende der zusätzlichen Fahrspur". Das Zeichen 5.21.1 zeigt das Ende eines zusätzlichen Fahrstreifens oder eines Beschleunigungsstreifens an, 5.21.2 - das Ende eines Fahrstreifens, der für die Bewegung in diese Richtung bestimmt ist.

 5.22 "Benachbarte Fahrspuren zur Beschleunigung von Fahrzeugen." Die Stelle, an der sich die Beschleunigungsspur neben der Hauptspur auf gleicher Höhe auf der rechten Seite befindet.

 5.23 "Angrenzende zusätzliche Spur auf der rechten Seite." Zeigt an, dass die zusätzliche Fahrspur neben der Hauptfahrspur auf der Straße auf der rechten Seite liegt.

 5.24.1, 5.24.2 "Ändern der Verkehrsrichtung auf einer Straße mit einem Trennstreifen". Zeigt die Richtung des Umweges des Fahrbahnabschnitts der Straße an, der auf der Straße mit einem Trennstreifen gesperrt ist, oder die Bewegungsrichtung für die Rückkehr zur Fahrbahn auf der rechten Seite.

 5.25 „Spur für Not-Aus“. Informiert den Fahrer über den Standort der Fahrspur, die speziell für das Anhalten von Fahrzeugen bei Ausfall des Bremssystems vorbereitet ist.

 5.26 "Platz für eine Kehrtwende." Zeigt einen Ort zum Wenden von Fahrzeugen an. Links abbiegen ist verboten.

 5.27 "Zone für eine Kehrtwende." Zeigt die Längenzone zum Wenden von Fahrzeugen an. Links abbiegen ist verboten.

 5.28.1, 5.28.2, 5.28.3 "Verkehrsrichtung für Lastkraftwagen". Zeigt die empfohlene Fahrtrichtung für LKWs und selbstfahrende Fahrzeuge an.

 5.29.1, 5.29.2, 5.29.3 Deadlock. Eine Straße ohne Durchgang.

 5.30 "Empfohlene Geschwindigkeit." Der Schilderbereich erstreckt sich bis zur nächsten Kreuzung.

 5.31 "Wohngebiet". Informiert über die Einfahrt in das Gebiet, in dem diese Regeln besondere Verkehrsbedingungen vorsehen.

 5.32 "Das Ende des Wohngebiets."

 5.33 "Fußgängerzone". Informiert über die Merkmale und Bedingungen der Straße, die in diesen Regeln vorgesehen sind.

 5.34 "Das Ende der Fußgängerzone."

 5.35.1, 5.35.2 "Fußgängerüberweg". Das Zeichen 5.35.1 wird rechts von der Straße an der nahen Grenze der Kreuzung aufgestellt, und das Zeichen 5.35.2 wird links von der Straße an der fernen Grenze der Kreuzung aufgestellt.

 5.36.1, 5.36.2 "Unterirdischer Fußgängerüberweg".

 5.37.1, 5.37.2 "Fußgängerüberweg".

 5.38 "Parkplatz".Es wird verwendet, um Orte und Standorte für das Parken von Fahrzeugen zu kennzeichnen. Das Schild dient als Parkhaus. Das Schild dient als Parkhaus mit der Möglichkeit des Transfers zu Shuttle-Fahrzeugen.


 5.39 "Parkplatz". Definiert den Bereich, in dem das Parken erlaubt ist, unter den Bedingungen, die auf dem Schild oder zusätzlichen Schildern darunter angegeben sind.

 5.40 "Ende der Parkzone."

 5.41.1 "Bushaltestelle". Das Schild markiert den Beginn des Buslandeplatzes. Außerhalb der Siedlungen kann das Schild auf dem Pavillon auf der Ankunftsseite von Fahrzeugen mit fester Route angebracht werden.

Im unteren Teil des Schildes kann ein Bild der Platte 7.2.1 mit Angabe der Länge des Landebereichs angebracht werden.

 5.41.2 "Das Ende der Bushaltestelle." Das Schild kann am Ende des Landeplatzes der Bushaltestelle angebracht werden.

 5.42.1 "Straßenbahnhaltestelle". Das Schild markiert den Beginn des Landeplatzes der Straßenbahn.

Im unteren Teil des Schildes kann ein Bild der Platte 7.2.1 mit Angabe der Länge des Landebereichs angebracht werden.

 5.42.2 "Das Ende der Straßenbahnhaltestelle". Das Schild kann am Ende des Landeplatzes der Straßenbahnhaltestelle angebracht werden.

 5.43.1 „Trolleybus-Haltepunkt“. Das Schild markiert den Beginn des Trolleybus-Landeplatzes. Außerhalb der Siedlungen kann das Schild auf dem Pavillon auf der Ankunftsseite von Fahrzeugen mit fester Route angebracht werden.

Im unteren Teil des Schildes kann ein Bild der Platte 7.2.1 mit Angabe der Länge des Landebereichs angebracht werden.

 5.43.2 "Ende der Haltestelle des Obus". Das Schild kann am Ende des Landebereichs der Oberleitungsstoppstation angebracht werden.

 5.44 "Taxistation".

 5.45 "Der Beginn des Dorfes." Der Name und der Beginn der Entwicklung der Siedlung, in der die Anforderungen dieser Regeln in Kraft sind, bestimmen die Reihenfolge der Bewegung in den Siedlungen.

 5.46 "Das Ende des Dorfes." Der Ort, von dem aus die Anforderungen dieser Regeln, die die Reihenfolge der Bewegung in Siedlungen bestimmen, auf dieser Straße nicht mehr gültig sind.

Die Schilder 5.45 und 5.46 befinden sich an der tatsächlichen Grenze des Gebäudes neben der Straße.

 5.47 "Der Beginn des Dorfes." Der Name und der Beginn der Entwicklung der Siedlung, in der die Anforderungen dieser Regeln auf dieser Straße nicht gelten, bestimmen die Reihenfolge der Bewegung in den Siedlungen.

 5.48 "Das Ende des Dorfes." Das Ende der Abrechnung wird durch 5.47 angezeigt.

 5.49 "Index der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen." Informiert über allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Ukraine.

 5.50 "Die Möglichkeit, die Straße zu benutzen." Informiert über die Möglichkeit, auf einer Bergstraße zu fahren, insbesondere bei der Überquerung eines Passes, dessen Name oben auf dem Schild angegeben ist. Platten 1, 2 und 3 sind austauschbar. Schild 1 rot mit der Aufschrift "Closed" - verbietet Bewegung, grün mit der Aufschrift "Open" - erlaubt. Die Platten 2 und 3 sind weiß mit Inschriften und Bezeichnungen darauf - schwarz. Wenn der Durchgang offen ist, gibt es auf den Tafeln 2 und 3 keine Angaben, der Durchgang ist geschlossen - auf Tafel 3 ist die Siedlung angegeben, zu der die Straße geöffnet ist, und auf Tafel 2 ist die Aufschrift „Geöffnet bis ...“ angebracht .

5.51 "Vorläufige Richtungsanzeige." Die Bewegungsrichtung zu den Siedlungen und anderen Objekten, die auf dem Schild angegeben sind. Zeichen können Bilder von Zeichen 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.15, 3.16, 3.17, 3.18, 3.19, 3.20, 3.29, 3.31, 5.1, 5.3, 5.28.1 enthalten .5.28.2, 5.29.1, 5.29.2, 5.29.3, 5.30, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7.1, 6.7.2, 6.7.3, 6.8, 6.9, 6.10, 6.11 , 6.12, 6.13, 6.14, 6.15, 6.16, 6.17, 6.18, 6.19, 6.20, 6.21, 6.22, 6.23, 6.24, 5.51, Flughafensymbole, Sport- und andere Piktogramme usw. Die Entfernung vom Ort ist am unteren Rand des Schilds XNUMX angegeben Installation eines Schildes vor einer Kreuzung oder dem Beginn einer Verzögerungsspur.

Das Schild 5.51 kennzeichnet auch den Umweg von Straßenabschnitten, auf denen eines der Verbotsschilder 3.15, 3.16, 3.17, 3.18, 3.19 installiert ist.

 5.52 "Vorläufige Richtungsanzeige."

   5.53 "Richtungsanzeige" Informiert über die Bewegungsrichtung zu den darauf angegebenen Punkten und markanten Stellen.

  5.54 "Richtungsindex". Informiert über die Bewegungsrichtungen zu den darauf angegebenen Punkten.

Die Zeichen 5.53 und 5.54 können Entfernungen zu den darauf angegebenen Objekten (km) anzeigen, Bilder der Zeichen 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7, 3.8, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.15, 3.16, 3.17, 3.18 3.19, 3.20, 3.29, 3.31, 5.1, 5.3, 5.28.1, 5.28.2, 5.29.1, 5.29.2, 5.29.3, 5.30, 5.61.1, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6 , 6.7.1, 6.7.2, 6.7.3, 6.8, 6.9, 6.10, 6.11, 6.12, 6.13, 6.14, 6.15, 6.16, 6.17, 6.18, 6.19, 6.20, 6.21, 6.22, 6.23, 6.24, Flughafensymbole, Sport und andere Piktogramme.

 5.55 "Bewegungsschema." Die Route an der Kreuzung im Falle des Verbots einzelner Manöver oder der zulässigen Verkehrsrichtungen an einer komplexen Kreuzung.

 5.56 "Umweg" Eine Umleitungsroute für einen Abschnitt der Straße, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

 5.57.1, 5.57.2, 5.57.3 "Bypass-Richtung". Umleitungsrichtung für einen Abschnitt der Straße, der vorübergehend für den Verkehr gesperrt ist.

 5.58.1, 5.58.2 "Objektname". Der Name des Objekts ist keine Siedlung (Straße, Fluss, See, Pass, Touristenattraktion usw.).

 5.59 "Abstandsanzeige". Entfernung zu Siedlungen (km) auf der Strecke.

 5.60 "Kilometer". Entfernung vom Straßenanfang (km).

 5.61.1, 5.61.2, 5.61.3 "Routennummer". Schilder 5.61.1 - der Straße zugewiesene Nummer (Route); 5.61.2, 5.61.3 - Nummer und Richtung der Straße (Route).

 5.62 "Halteplatz". Die Haltestelle von Fahrzeugen während des Verbotsignals einer Ampel (Verkehrskontrolleur) oder vor Bahnübergängen, deren Bewegung durch Ampeln geregelt wird.

5.63.1 "Der Beginn einer dichten Entwicklung." Es wird ausschließlich in Siedlungen verwendet, deren Beginn durch das Zeichen 5.47 gekennzeichnet ist - nach diesem Zeichen und am Rande des Beginns dichter Gebäude direkt in der Nähe der Fahrbahn (sofern solche Gebäude vorhanden sind). Das Schild führt eine Begrenzung der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf 60 bis 50 km / h ein (neue Änderungen ab dem 01.01.2018).

5.63.2 "Das Ende der dichten Entwicklung." Es wird ausschließlich innerhalb der Siedlungsgrenzen angewendet, deren Beginn durch das Zeichen 5.47 gekennzeichnet ist - nach einem solchen Zeichen und am Rande des Endes eines dichten Gebäudes direkt in der Nähe der Fahrbahn (vorbehaltlich des späteren Fehlens eines solchen Gebäudes). Das Zeichen bedeutet die Aufhebung der Begrenzung der maximal zulässigen Geschwindigkeit innerhalb von 60-50 km / h und den Übergang zur Standardgeschwindigkeitsbegrenzung der Straße, auf der es installiert ist.

5.64 "Bewegungsmuster ändern". Zeigt an, dass hinter diesem Schild das Verkehrsmuster vorübergehend oder ständig geändert wurde und (oder) neue Verkehrszeichen installiert wurden. Für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten festlegen, falls sich der Verkehr ständig ändert. Es wird für den erforderlichen Zeitraum bei vorübergehenden Bewegungsänderungen verwendet und mindestens 100 m vor dem ersten Zeitzeichen eingestellt.

5.65 "Flughafen".

5.66 "Bahnhof oder Haltestelle".


5.67 "Bushaltestelle oder Bushaltestelle."

5.68 "Das religiöse Gebäude."

5.69 "Industriegebiet".

5.70 "Foto- und Videoaufzeichnung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung."Informiert über die Möglichkeit, Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln mit speziellen technischen und (oder) technischen Mitteln zu überwachen.

Die Schilder 5.17.1 und 5.17.2 mit einer angemessenen Anzahl von Pfeilen werden auf Straßen mit drei oder mehr Fahrspuren verwendet, wenn in jeder Richtung eine ungleiche Anzahl von Fahrspuren vorhanden ist.

Die Rückwärtsbewegung wird mit Hilfe der Zeichen 5.17.1 und 5.17.2 mit einem veränderbaren Bild organisiert.

Die Schilder 5.16 und 5.18, die eine Linkskurve von der Spur ganz links ermöglichen, ermöglichen auch eine Kehrtwende von dieser Spur.

Die Wirkung der vor einer Kreuzung installierten Zeichen 5.16 und 5.18 gilt für alle Kreuzungen, es sei denn, die darauf installierten nachfolgenden Zeichen 5.16 und 5.18 enthalten keine weiteren Anweisungen.

Die Zeichen 5.31, 5.33 und 5.39 gelten für das gesamte von ihnen ausgewiesene Gebiet.

Separate Innenhofbereiche sind nicht mit den Zeichen 5.31 und 5.32 gekennzeichnet, in diesen Bereichen gelten jedoch die Anforderungen von Abschnitt 26 dieser Regeln.

Die außerhalb des Dorfes installierten Schilder 5.51, 5.52, 5.53, 5.54 haben einen grünen oder blauen Hintergrund, wenn sie jeweils auf der Autobahn oder einer anderen Straße installiert sind. Der Einsatz auf einem blauen oder grünen Hintergrund bedeutet, dass die Bewegung zu dem angegebenen Ort oder Objekt auf einer anderen Straße als einer Autobahn oder auf einer Autobahn ausgeführt wird. Die im Dorf installierten Schilder 5.51, 5.52, 5.53, 5.54 sollten einen weißen Hintergrund haben. Einfügungen auf blauem oder grünem Hintergrund bedeuten, dass die Bewegung zu dem angegebenen Ort oder Objekt auf einer anderen Straße als einer Autobahn oder auf einer Autobahn ausgeführt wird. Markieren Sie 5.53 auf einem braunen Hintergrund informiert über die Bewegungsrichtung zu prominenten Stellen.

Die Einfügungen der Zeichen 5.53, 5.54 können die Anzahl der Straßen (Routen) angeben, die die folgenden Bedeutungen haben:

Є - Europäisches Straßennetz (weiße Buchstaben und Zahlen auf grünem Hintergrund);

М - international, Н - national (Buchstaben und Zahlen in Weiß auf rotem Grund);

Р - regional Т - territorial (schwarze Buchstaben auf gelbem Grund);

О - regional С - Bezirk (weiße Buchstaben auf blauem Grund).

5.71 "Beginn des Grenzstreifens"... Einreise in das Gebiet, in dem die in Absatz 2.4-3 dieser Regeln festgelegten besonderen Verkehrsbedingungen gelten.

5.72 "Ende des Grenzstreifens".

Die Schilder 5.71 und 5.72 sind an der eigentlichen Grenze des Gebiets der Siedlung, des Dorfrats, neben der Staatsgrenze oder an den Ufern von Grenzflüssen, Seen und anderen Gewässern angebracht.

 5.73 "Der Beginn eines kontrollierten Grenzgebiets"... Betreten des Gebiets, in dem die in Absatz 2.4-3 dieser Regeln festgelegten besonderen Verkehrsbedingungen gelten.

5.74 "Das Ende des kontrollierten Grenzgebiets".

Die Schilder 5.73 und 5.74 sind an der tatsächlichen Grenze des Gebiets des Bezirks oder der Stadt angebracht und grenzen in der Regel an die Staatsgrenze oder an die Seeküste, die vom Staatsgrenzdienst geschützt werden.

33.7

Verkehrszeichen

 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 7.1.4 "Entfernung zum Objekt". Bezeichnet: 7.1.1 - die Entfernung vom Schild bis zum Beginn des gefährlichen Abschnitts, der Ort der Einführung der entsprechenden Beschränkung oder ein bestimmtes Objekt (Ort) vor der Fahrtrichtung; 7.1.2 - Abstand vom Schild 2.1 zur Kreuzung, wenn das Schild 2.2 direkt vor der Kreuzung installiert ist; 7.1.3 und 7.1.4 - die Entfernung zu dem Objekt in der Nähe der Straße.

 7.2.1, 7.2.2, 7.2.3, 7.2.4, 7.2.5, 7.2.6 "Aktionsbereich". Bezeichnet: 7.2.1 - die Länge des explosionsgefährdeten Bereichs, der durch Warnschilder gekennzeichnet ist, oder der Bereich des Verbots sowie der Hinweis- und Hinweisschilder; 7.2.2 - der Einsatzbereich der Verbotsschilder 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 sowie die Länge einer oder mehrerer nacheinander angeordneter Haltestellen; 7.2.3 - Ende der Wirkungszone der Zeichen 3.34, 3.35, 3.36, 3.37; 7.2.4 - die Tatsache, dass sich das Fahrzeug innerhalb des Abdeckungsbereichs der Schilder 3.34, 3.35, 3.36, 3.37 befindet; 7.2.5, 7.2.6 - Richtung und Abdeckung der Zeichen 3.34, 3.35, 3.36, 3.37; im Falle des Verbots des Anhaltens oder Parkens entlang einer Seite des Platzes, der Gebäudefassade usw. In Verbindung mit Verbotsschildern verringern die Schilder den Abdeckungsbereich der Schilder.

 7.3.1, 7.3.2, 7.3.3 "Wirkrichtung". Sie zeigen die Wirkrichtung von Schildern vor der Kreuzung oder die Bewegungsrichtung zu den bezeichneten Objekten direkt in der Nähe der Straße.

 7.4.1, 7.4.2, 7.4.3, 7.4.4, 7.4.5, 7.4.6, 7.4.7 "Aktionszeit". Etikett 7.4.1 - Samstage, Sonntage und Feiertage, 7.4.2 - Arbeitstage, 7.4.3 - Wochentage, 7.4.4, 7.4.5, 7.4.6, 7.4.7 - Wochentage und Tageszeit, während dessen Zeichen ist gültig.

 7.5.1, 7.5.2, 7.5.3, 7.5.4, 7.5.5, 7.5.6, 7.5.7, 7.5.8 "Fahrzeugtyp". Geben Sie den Fahrzeugtyp an, für den die Marke gilt. Das Schild 7.5.1 erweitert die Wirkung des Zeichens auf Lastkraftwagen (einschließlich solcher mit Anhänger) mit einer zulässigen Höchstmasse von über 3,5 Tonnen, 7.5.3 - auf Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit einem zulässigen Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.

 7.6.1, 7.6.2, 7.6.3, 7.6.4, 7.6.5 "Methode zum Abstellen des Fahrzeugs". Bezeichnung: 7.6.1 - Alle Fahrzeuge müssen auf der Fahrbahn entlang des Bürgersteigs geparkt sein. 7.6.2, 7.6.3, 7.6.4, 7.6.5 - Die Methode zum Einstellen und Verwenden von Autos und Motorrädern auf dem Bürgersteig . In Siedlungen, in denen das Parken auf der linken Straßenseite gestattet ist, können die Schilder 7.6.1, 7.6.2, 7.6.3, 7.6.4, 7.6.5 mit einem Spiegelbild von Symbolen angebracht werden.

 7.7 "Parken bei ausgeschaltetem Motor." Bedeutet, dass auf dem mit den Schildern 5.38 oder 5.39 gekennzeichneten Parkplatz Fahrzeuge nur bei ausgeschaltetem Motor abgestellt werden dürfen.

 7.8 „Richtung der Hauptstraße“. Die Richtung der Hauptstraße an der Kreuzung. Angewandt mit den Zeichen 2.1, 2.2, 2.3.

 7.9 "Spur". Definiert die Fahrspur, für die das Schild oder die Ampel gilt.

 7.10 "Anzahl der Umdrehungen". Es wird mit den Zeichen 1.3.1 und 1.3.2 verwendet, wenn drei oder mehr Windungen vorhanden sind. Die Anzahl der Windungen kann direkt auf den Zeichen 1.3.1 und 1.3.2 angegeben werden.

 7.11 "Fährverbindung". Zeigt an, dass Sie sich einer Fährüberfahrt nähern, und wird mit dem Zeichen 1.8 verwendet.

 7.12 "Eis". Bedeutet, dass das Schild für die Winterperiode gilt, in der die Fahrbahn möglicherweise rutschig ist.

 7.13 „Nassbeschichtung“. Bedeutet, dass das Zeichen für den Zeitraum gilt, in dem die Fahrbahnoberfläche nass oder nass ist.

Die Platten 7.12 und 7.13 werden mit den Zeichen 1.13, 1.38, 1.39, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.25, 3.27, 3.29, 3.31 verwendet.

 7.14 "Bezahlte Leistungen". Bedeutet, dass Dienstleistungen nur gegen eine Gebühr erbracht werden.

 7.15 "Ein Ort für die Inspektion von Autos." Bedeutet, dass sich auf der mit den Zeichen 5.38 oder 6.15 gekennzeichneten Stelle eine Überführung oder ein Aussichtsgraben befindet.

 7.16 "Blinde Fußgänger." Bedeutet, dass blinde Bürger den Fußgängerüberweg benutzen. Angewandt mit den Zeichen 1.32, 5.35.1, 5.35.2 und Ampeln.

 7.17 "Menschen mit Behinderungen." Bedeutet, dass die Wirkung des Zeichens 5.38 nur für motorisierte Wagen und Fahrzeuge gilt, die das Kennzeichen „Fahrer mit Behinderungen“ gemäß den Anforderungen dieser Regeln tragen.

 7.18 "Zusätzlich zu Fahrern mit Behinderungen." Bedeutet, dass die Wirkung des Zeichens nicht für motorisierte Wagen und Autos gilt, auf denen das Kennzeichen "Fahrer mit Behinderungen" gemäß den Anforderungen dieser Regeln angebracht ist. Es wird mit den Zeichen 3.1, 3.34, 3.35, 3.36, 3.37, 3.38 verwendet.

 7.19 "Begrenzung der Parkdauer." Bestimmt die maximale Aufenthaltsdauer eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz, angegeben durch die Zeichen 5.38 und 5.39.

 7.20 "Wirksam seit ...". Gibt das Datum (Tag, Monat, Jahr) an, ab dem die Anforderungen des Verkehrszeichens in Kraft treten. Die Platte wird 14 Tage vor Beginn der Marke installiert und einen Monat nach Inbetriebnahme der Marke entfernt.

7.21.1, 7.21.27.21.37.21.4 "Art der Gefahr". Die Platte ist mit einem Schild 1.39 versehen und informiert über eine mögliche Art von Verkehrsunfall.

 7.22 "Skifahrer". Ein Abschnitt der Straße verläuft in der Nähe von Skipisten oder anderen Wintersportarten.


Die Platten werden direkt unter den Schildern platziert, mit denen sie angebracht sind. Die Schilder 7.2.2, 7.2.3, 7.2.4, 7.8 sind bei Schildern über der Fahrbahn, der Schulter oder dem Bürgersteig an der Seite der Schilder angebracht.

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