Straßenmarkierung - ihre Gruppen und Typen.
Nicht kategorisiert

Straßenmarkierung - ihre Gruppen und Typen.

34.1

Horizontale Markierung

Die horizontalen Linien sind weiß. Die blaue Farbe hat die Linie 1.1, wenn sie die auf der Fahrbahn zugewiesenen Parkflächen kennzeichnet. Die gelben Linien sind 1.4, 1.10.1, 1.10.2, 1.17 und 1.2, wenn sie die Grenzen der Fahrspur für die Bewegung von Streckenfahrzeugen angeben. Rot und Weiß sind die Linien 1.14.3, 1.14.4, 1.14.5, 1.15. Orange Linien haben Zeitlinien.

Markup 1.25, 1.26, 1.27, 1.28 dupliziert die Bilder von Zeichen.

Das horizontale Layout hat folgende Bedeutung:

1.1 (schmale durchgezogene Linie) - Trennt den Verkehrsfluss in entgegengesetzte Richtungen und markiert die Grenzen der Fahrspuren auf den Straßen. gibt die Grenzen der Fahrbahn an, zu denen die Einfahrt verboten ist; bezeichnet die Grenzen der Parkplätze von Fahrzeugen, Parkplätzen und dem Rand der Fahrbahn, die gemäß den Verkehrsbedingungen nicht als Autobahnen klassifiziert sind;

1.2 (breite durchgezogene Linie) - bezeichnet den Rand der Fahrbahn auf Autobahnen oder den Rand der Fahrspur für die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route. An Orten, an denen andere Fahrzeuge die Fahrspur von Streckenfahrzeugen betreten dürfen, kann diese Linie unterbrochen sein.

1.3 - teilt den Verkehrsfluss auf Straßen mit vier oder mehr Fahrspuren in entgegengesetzte Richtungen;

1.4 - kennzeichnet Orte, an denen das Anhalten und Parken von Fahrzeugen verboten ist. Es wird unabhängig oder in Kombination mit dem 3.34-Zeichen angebracht und am Rand der Fahrbahn oder am oberen Rand der Bordsteinkante angebracht.

1.5 - teilt den Verkehrsfluss auf Straßen mit zwei oder drei Fahrspuren in entgegengesetzte Richtungen; gibt die Grenzen von Fahrspuren an, wenn zwei oder mehr Fahrspuren vorhanden sind, die zur Bewegung in eine Richtung bestimmt sind;

1.6 (die Approximationslinie ist eine unterbrochene Linie, bei der die Striche dreimal länger sind als die Lücken zwischen ihnen) - warnt davor, sich einer Markierung 1.1 oder 1.11 zu nähern, die Verkehrsströme in entgegengesetzte oder vorbeifahrende Richtungen trennt;

1.7 (gestrichelte Linie mit kurzen Strichen und gleichen Intervallen) - zeigt Fahrspuren innerhalb der Kreuzung an;

1.8 (breite gestrichelte Linie) - gibt die Grenze zwischen der Beschleunigungs- oder Verzögerungsspur für die Übergangsgeschwindigkeit und der Hauptspur der Fahrbahn an (an Kreuzungen, Kreuzungen auf verschiedenen Ebenen, im Bereich von Bushaltestellen usw.);

1.9 - gibt die Grenzen der Fahrspuren an, auf denen die umgekehrte Regelung durchgeführt wird; trennt Verkehrsströme in entgegengesetzte Richtungen (wenn die Rückfahrampeln ausgeschaltet sind) auf Straßen, auf denen eine Rückwärtsregelung durchgeführt wird;

1.10.1 и 1.10.2 - Orte angeben, an denen das Parken verboten ist. Es wird allein oder in Kombination mit dem Schild 3.35 und am Rand der Fahrbahn oder entlang der Bordsteinkante angebracht.

1.11 - Trennt Verkehrsströme in entgegengesetzten oder vorbeifahrenden Richtungen auf Straßenabschnitten, auf denen der Wiederaufbau nur von einer Fahrspur aus zulässig ist. Bezeichnet Orte, die für eine Abbiegung, Ein- und Ausfahrt von Parkplätzen usw. vorgesehen sind und an denen der Verkehr nur in eine Richtung zulässig ist.

1.12 (Haltelinie) - gibt den Ort an, an dem der Fahrer bei Vorhandensein des Schilds 2.2 anhalten muss oder an dem eine Ampel oder ein befugter Beamter die Bewegung verbietet;

1.13 - gibt den Ort an, an dem der Fahrer gegebenenfalls anhalten und Fahrzeugen weichen muss, die sich auf einer gekreuzten Straße bewegen;

1.14.1 ("Zebra") - weist auf einen unregulierten Fußgängerüberweg hin;

1.14.2 - weist auf einen Fußgängerüberweg hin, dessen Bewegung durch eine Ampel geregelt wird;

1.14.3 - weist auf einen unregulierten Fußgängerüberweg mit einem erhöhten Risiko für Verkehrsunfälle hin;

1.14.4 - unregulierter Fußgängerüberweg. Zeigt den Ort des blinden Fußgängerüberwegs an;

1.14.5 - ein Fußgängerüberweg, dessen Bewegung durch eine Ampel geregelt wird. Zeigt den Ort des blinden Fußgängerüberwegs an;

1.15 - gibt die Stelle an, an der der Radweg die Fahrbahn kreuzt;

1.16.1, 1.16.2, 1.16.3 - bezeichnet Leitinseln an Orten der Trennung, Verzweigung oder Zusammenführung von Verkehrsströmen;

1.16.4 - weist auf Sicherheitsinseln hin;

1.17 - zeigt Haltestellen von Fahrzeugen und Taxis mit fester Route an;

1.18 - zeigt die Bewegungsrichtungen in den an der Kreuzung zulässigen Fahrspuren. Wird allein oder in Kombination mit den Zeichen 5.16, 5.18 verwendet. Markierungen mit dem Bild einer Sackgasse weisen darauf hin, dass das Abbiegen auf die nächste Fahrbahn verboten ist. Markierungen, die es ermöglichen, von der Spur ganz links nach links abzubiegen, ermöglichen auch eine Kehrtwende.

1.19 - warnt davor, sich einer Verengung der Fahrbahn (einem Abschnitt, in dem die Anzahl der Fahrspuren in einer bestimmten Richtung abnimmt) oder einer Markierungslinie von 1.1 oder 1.11 zu nähern, die den Verkehrsfluss in entgegengesetzte Richtungen trennt. Im ersten Fall kann es in Kombination mit den Zeichen 1.5.1, 1.5.2, 1.5.3 verwendet werden.

1.20 - warnt davor, sich dem Aufschlag 1.13 zu nähern;

1.21 (die Aufschrift "STOP") - warnt vor Annäherung an Markierungen 1.12, wenn es in Kombination mit Zeichen 2.2 verwendet wird.

1.22 - warnt davor, sich dem Ort zu nähern, an dem das Gerät installiert ist, um die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu verringern;

1.23 - zeigt die Nummern der Straße (Route);

1.24 - bezeichnet eine Fahrspur, die nur für die Bewegung von Fahrzeugen mit fester Route vorgesehen ist;

1.25 - dupliziert das Bild des Zeichens 1.32 "Fußgängerüberweg";

1.26 - dupliziert das Bild des Schildes 1.39 "Sonstige Gefahr (Notfall-Gefahrenbereich)";

1.27 - dupliziert das Bild des Schildes 3.29 "Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung";

1.28 - dupliziert das Bild des Schildes 5.38 "Parkplatz";

1.29 - gibt einen Weg für Radfahrer an;

1.30 - bezeichnet die Parkplätze von Fahrzeugen, die Menschen mit Behinderungen befördern oder auf denen das Erkennungszeichen „Fahrer mit Behinderungen“ angebracht ist;

Es ist verboten, die Linien 1.1 und 1.3 zu kreuzen. Wenn die Linie 1.1 den Parkplatz, den Parkplatz oder den Rand der Fahrbahn neben dem Bordstein angibt, darf diese Linie überqueren.

Vorbehaltlich der Verkehrssicherheit ist es zulässig, die Linie 1.1 zu überqueren, um ein festes Hindernis zu umgehen, dessen Abmessungen keinen sicheren Umweg ohne Überqueren dieser Linie ermöglichen, sowie einzelne Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km / h zu überholen .

Die Linie 1.2 darf im Falle eines erzwungenen Stopps überqueren, wenn diese Linie den Rand der Fahrbahn neben dem Bordstein angibt.

Die Linien 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 dürfen sich von beiden Seiten kreuzen.

Auf dem Straßenabschnitt zwischen den Ampeln darf die Linie 1.9 überqueren, wenn sie sich rechts vom Fahrer befindet.

Wenn die grünen Signale an Rückfahrampeln eingeschaltet werden, darf die Linie 1.9 von beiden Seiten überqueren, wenn sie die Fahrspuren trennt, auf denen Verkehr in eine Richtung zulässig ist. Beim Ausschalten der Rückfahrampel sollte der Fahrer sofort rechts hinter der Markierungslinie 1.9 die Spur wechseln.

Die Linie 1.9, die sich auf der linken Seite befindet, darf nicht überquert werden, wenn die Rückwärtsampeln ausgeschaltet sind. Die Linie 1.11 darf nur von der Seite ihres unterbrochenen Teils und von der festen Seite überquert werden - erst nach Überholen oder Umgehen des Hindernisses.

34.2

Vertikale Streifen sind schwarz und weiß. Rote und weiße Streifen haben 2.3. Gelb hat eine Linie von 2.7.

Vertikale Markierung

Vertikale Markierung bedeutet:

2.1 - Endteile künstlicher Strukturen (Brüstungen, Lichtmasten, Viadukte usw.);

2.2 - die Unterkante der künstlichen Struktur;

2.3 - die vertikalen Flächen der Bretter, die unter den Schildern 4.7, 4.8, 4.9 oder den Anfangs- oder Endelementen der Straßensperren installiert sind. Der untere Rand der Fahrspurmarkierungen zeigt die Seite an, von der aus Sie das Hindernis umgehen müssen.

2.4 - Leitpfosten;

2.5 - Seitenflächen von Straßenzäunen auf Rundungen mit kleinem Radius, steilen Abfahrten und anderen gefährlichen Bereichen;

2.6 - Grenzen der Führungsinsel und der Sicherheitsinsel;

2.7 - Grenzen an Orten, an denen das Parken von Fahrzeugen verboten ist.

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Fragen und Antworten:

Was bedeuten schwarze und weiße Bordsteinmarkierungen? Halte-/Parkplatz ausschließlich für öffentliche Verkehrsmittel, Halte-/Parkverbot, Halte-/Parkplatz vor Bahnübergang.

Was bedeutet die blaue Spur auf der Straße? Ein durchgezogener blauer Streifen weist auf einen Parkplatz auf der Fahrbahn hin. Ein ähnlicher oranger Streifen weist auf eine vorübergehende Änderung der Verkehrsordnung auf dem zu reparierenden Straßenabschnitt hin.

Was bedeutet eine durchgehende Fahrspur am Straßenrand? Rechts zeigt dieser Fahrstreifen den Fahrbahnrand (Autobahn) oder die Grenze für die Bewegung eines Streckenfahrzeugs an. Diese Linie kann für einen erzwungenen Stopp überquert werden, wenn es sich um den Straßenrand handelt.

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