3. Verbotszeichen

Verbotsschilder führen bestimmte Verkehrsbeschränkungen ein oder beseitigen sie.

3.1 "Kein Einlass"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, alle Fahrzeuge in diese Richtung zu betreten.

3.2 "Bewegung Verbot"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, alle Fahrzeuge zu bewegen.

3.3 "Die Bewegung von Kraftfahrzeugen ist verboten"

3. Verbotszeichen

3.4 "Die Bewegung von Lastwagen ist verboten"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen (wenn die Masse nicht auf dem Schild angegeben ist) oder mit einer zulässigen Höchstmasse, die die auf dem Schild angegebene überschreitet, sowie Traktoren und selbstfahrende Fahrzeuge zu bewegen.

Das Schild 3.4 verbietet nicht die Beförderung von Lastkraftwagen, die für den Personenverkehr bestimmt sind, von Fahrzeugen von Bundespostorganisationen mit einem weißen diagonalen Streifen auf der Seitenfläche auf blauem Grund sowie von Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einem zulässigen Höchstgewicht von nicht mehr als 26 Tonnen, die Unternehmen bedienen. befindet sich im ausgewiesenen Bereich. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der dem Ziel am nächsten gelegenen Kreuzung betreten und verlassen.

3.5 "Die Bewegung von Motorrädern ist verboten"

3. Verbotszeichen

3.6 "Traktorverkehr ist verboten"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Traktoren und selbstfahrenden Maschinen ist verboten.

3.7 "Verkehr mit Anhänger ist verboten"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, Lastkraftwagen und Traktoren mit Anhängern jeglicher Art zu bewegen sowie Kraftfahrzeuge zu ziehen.

3.8 "Die Bewegung von Pferdewagen ist verboten"

3. Verbotszeichen

Das Bewegen von von Tieren gezogenen Karren (Schlitten), Reiten und Packtieren sowie das Fahren von Vieh ist verboten.

3.9 "Fahrräder sind verboten"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrrädern und Mopeds ist verboten.

3.10 "Keine Fußgänger"

3. Verbotszeichen

3.11 "Gewichtsbeschränkung"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen, einschließlich Fahrzeugen, deren tatsächliche Gesamtmasse größer ist als die auf dem Schild angegebene, ist verboten.

3.12 "Beschränkung der Masse pro Achse des Fahrzeugs"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, Fahrzeuge zu fahren, bei denen die tatsächliche Masse an einer Achse die auf dem Schild angegebene überschreitet.

3.13 "Höhenbegrenzung"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamthöhe (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene, ist verboten.

3.14 "Breite begrenzen"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen, deren Gesamtbreite (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene, ist verboten.

3.15 "Längenbeschränkung"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen (Fahrzeugen) ist verboten, deren Gesamtlänge (mit oder ohne Ladung) größer ist als die auf dem Schild angegebene.

3.16 "Mindestabstandsbegrenzung"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, Fahrzeuge mit einem Abstand zu fahren, der geringer ist als auf dem Schild angegeben.

3.17.1 "Zoll"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten zu reisen, ohne am Zoll (Kontrollpunkt) anzuhalten.

3.17.2 "Achtung"

3. Verbotszeichen

Eine weitere Bewegung aller Fahrzeuge ist ausnahmslos im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einem Unfall, einem Brand oder einer anderen Gefahr verboten.

3.17.3 "Steuerung"

3. Verbotszeichen

Das Durchfahren ohne Anhalten durch Kontrollpunkte ist verboten.

3.18.1 "Rechts abbiegen verboten"

3. Verbotszeichen

3.18.2 "Keine Linkskurve"

3. Verbotszeichen

3.19 "Umkehrung verboten"

3. Verbotszeichen

3.20 "Überholen ist verboten"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, alle Fahrzeuge außer langsam fahrenden Fahrzeugen, Pferdewagen, Fahrrädern, Mopeds und zweirädrigen Motorrädern ohne Seitenanhänger zu überholen.

3.21 "Ende ohne Überholzone"

3. Verbotszeichen

3.22 "Überholen mit LKWs ist verboten"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, dass Lastkraftwagen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen alle Fahrzeuge überholen.

3.23 "Ende der Nichtüberholzone für LKWs"

3. Verbotszeichen

3.24 "Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, mit einer Geschwindigkeit (km / h) zu fahren, die über der auf dem Schild angegebenen Geschwindigkeit liegt.

3.25 "Ende der maximalen Geschwindigkeitsbegrenzungszone"

3. Verbotszeichen

3.26 "Tonsignalisierung verboten"

3. Verbotszeichen

Es ist verboten, Tonsignale zu verwenden, es sei denn, das Signal wird gegeben, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.

3.27 "Anhalten verboten"

3. Verbotszeichen

Das Anhalten und Parken von Fahrzeugen ist verboten.

3.28 "Parken verboten"

3. Verbotszeichen

Das Abstellen von Fahrzeugen ist verboten.

3.29 "Das Parken ist an ungeraden Tagen im Monat verboten."

3. Verbotszeichen

3.30 "Das Parken ist an geraden Tagen im Monat verboten."

3. Verbotszeichen

Bei gleichzeitiger Verwendung der Schilder 3.29 und 3.30 auf gegenüberliegenden Seiten der Fahrbahn ist das Parken auf beiden Seiten der Fahrbahn von 19:21 bis XNUMX:XNUMX Uhr (Umrüstzeit) gestattet.

3.31 "Ende der Zone aller Einschränkungen"

3. Verbotszeichen

Bezeichnung des Endes der Wirkzone mehrerer Zeichen gleichzeitig aus folgenden Gründen: 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26-3.30.

3.32 "Der Transport von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern ist verboten"

3. Verbotszeichen

Die Bewegung von Fahrzeugen mit Kennzeichen (Hinweisschildern) "Gefährliche Ladung" ist verboten.

3.33 "Die Bewegung von Fahrzeugen mit explosiver und brennbarer Ladung ist verboten."

3. Verbotszeichen

Die Beförderung von Fahrzeugen mit Sprengstoffen und Produkten sowie anderen gefährlichen Gütern, die als brennbar gekennzeichnet werden müssen, ist verboten, mit Ausnahme der Fälle des Transports dieser gefährlichen Stoffe und Produkte in begrenzten Mengen, die in der durch besondere Transportvorschriften vorgeschriebenen Weise festgelegt sind.

Zeichen 3.2-3.9, 3.32 и 3.33 verbieten die Bewegung der jeweiligen Fahrzeugtypen in beide Richtungen.

Zeichen gelten nicht:

  • 3.1 – 3.3, 3.18.1, 3.18.2, 3.19 - für Streckenfahrzeuge;
  • 3.2, 3.3, 3.5 - 3.8 - auf Fahrzeugen der Bundespost, die auf der Seitenfläche mit einem weißen Diagonalstreifen auf blauem Grund versehen sind, und Fahrzeugen, die Unternehmen bedienen, die sich in dem bezeichneten Bereich befinden, sowie Bürger bedienen oder Bürgern gehören, die in dem bezeichneten Bereich leben oder arbeiten. In diesen Fällen müssen Fahrzeuge den ausgewiesenen Bereich an der Kreuzung betreten und verlassen, die ihrem Zielort am nächsten liegt;
  • 3.28 – 3.30  - auf Fahrzeugen, die von behinderten Menschen geführt werden und die behinderte Menschen einschließlich behinderter Kinder befördern, wenn die gekennzeichneten Fahrzeuge mit dem Kennzeichen „Behinderte“ gekennzeichnet sind, sowie auf Fahrzeugen der Bundespost, die seitlich einen weißen diagonalen Streifen auf blauem Grund haben Oberfläche und mit dem Taxi mit dem mitgelieferten Taxameter;
  • 3.2, 3.3 - auf Fahrzeugen, die von behinderten Menschen der Gruppen I und II gefahren werden und solche behinderten Menschen oder behinderte Kinder befördern, wenn an diesen Fahrzeugen das Kennzeichen „Behinderte“ angebracht ist
  • 3.27 - auf Streckenfahrzeugen und Fahrzeugen, die als Personentaxi eingesetzt werden, an den Haltestellen von Streckenfahrzeugen oder Parkplätzen von Fahrzeugen, die als Personentaxi eingesetzt werden, gekennzeichnet mit den Markierungen 1.17 bzw. (oder) Zeichen 5.16 - 5.18.

Wirkung von Zeichen 3.18.1, 3.18.2 gilt für die Kreuzung von Fahrbahnen, vor denen das Schild angebracht ist.

Gültigkeitsbereich der Zeichen 3.16, 3.20, 3.22, 3.24, 3.26 – 3.30 erstreckt sich vom Aufstellungsort des Schildes bis zur nächsten dahinter liegenden Kreuzung und in Siedlungen ohne Kreuzung bis zum Ende der Siedlung. Die Wirkung der Zeichen wird an den Stellen der Ausfahrt aus den an die Straße angrenzenden Gebieten und an den Stellen der Kreuzung (Angrenzung) mit Feld-, Wald- und anderen Nebenstraßen nicht unterbrochen, vor denen die entsprechenden Zeichen nicht installiert sind.

Die Aktion des Zeichens 3.24 , vor der Siedlung installiert, durch das Schild gekennzeichnet 5.23.1 oder 5.23.2erstreckt sich bis zu dieser Marke.

Die Schilderabdeckung kann reduziert werden:

  • für Zeichen 3.16, 3.26 Aufbringen der Platte 8.2.1;
  • für Zeichen 3.20, 3.22, 3.24 Installation am Ende der Zone ihrer Wirkung gemäß Zeichen 3.21, 3.23, 3.25 oder mit einem Schild 8.2.1 Schildabdeckungsbereich 3.24 kann durch Setzen des Vorzeichens reduziert werden 3.24 mit einem anderen Wert der maximalen Bewegungsgeschwindigkeit;
  • für Zeichen 3.27-3.30 Installation am Ende ihrer Aktionszone von wiederholten Zeichen 3.27-3.30 mit einem Zeichen 8.2.3 oder mit einem Schild 8.2.2 Markierung 3.27 kann in Verbindung mit Markup 1.4 und dem Zeichen verwendet werden 3.28 - mit Markierungen 1.10, während der Abdeckungsbereich der Schilder durch die Länge der Markierungslinie bestimmt wird.

Wirkung von Zeichen 3.10, 3.27-3.30 gilt nur für den Straßenrand, auf dem sie installiert sind.