1. Warnzeichen
Warnschilder informieren den Fahrer über die Annäherung an einen gefährlichen Straßenabschnitt, für dessen Bewegung je nach Situation geeignete Maßnahmen erforderlich sind.
1.1 "Bahnübergang mit Barriere"
1.2 "Bahnübergang ohne Barriere"
Bezeichnung eines Bahnübergangs mit einem Gleis, das nicht mit einer Barriere ausgestattet ist.
Bezeichnung eines Bahnübergangs ohne Barriere mit zwei oder mehr Gleisen.
1.4.1.-1.4.6. "Annäherung an den Bahnübergang"
Zusätzliche Warnung vor Annäherung an einen Bahnübergang außerhalb von Siedlungen
1.5 "Kreuzung mit einer Straßenbahnlinie"
1.6 "Kreuzung gleichwertiger Straßen"
Kreuzungen, Fußgängerüberwege oder Straßenabschnitte, auf denen der Verkehr durch eine Ampel geregelt wird.
Zugbrücke oder Fährüberfahrt.
Abfahrt zum Damm oder Ufer.
Abrundung der Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht nach rechts.
Abrundung der Straße mit kleinem Radius oder eingeschränkter Sicht nach links.
Ein Straßenabschnitt mit gefährlichen Kurven, mit der ersten Kurve nach rechts.
Ein Abschnitt der Straße mit gefährlichen Kurven, mit der ersten Kurve nach links.
Ein Straßenabschnitt mit zunehmender Rutschgefahr der Fahrbahn.
Ein Straßenabschnitt mit Unregelmäßigkeiten auf der Fahrbahn (Wellen, Schlaglöcher, unregelmäßige Kreuzungen mit Brücken usw.).
1.17 "Künstliche Ungleichmäßigkeit"
Ein Straßenabschnitt mit künstlichen Unebenheiten (Unregelmäßigkeiten) für eine erzwungene Geschwindigkeitsreduzierung.
Ein Abschnitt der Straße, auf dem Kies, Schotter und dergleichen unter den Rädern von Fahrzeugen ausgeworfen werden können.
1.19 "Gefährlicher Straßenrand"
Der Straßenabschnitt, auf dem der Ausgang zum Straßenrand gefährlich ist.
1.20.1 «Einschnürung Straßen "
Auf beiden Seiten.
Auf der rechten Seite
Nach links.
1.21 "Verkehr in zwei Richtungen"
Der Beginn eines Straßenabschnitts (Fahrbahn) mit Gegenverkehr.
Ein Fußgängerüberweg mit den Zeichen 5.19.1, 5.19.2 und (oder) den Markierungen 1.14.1-1.14.2.
Ein Straßenabschnitt in der Nähe einer Kindereinrichtung (Schule, Gesundheitslager usw.), auf dessen Fahrbahn Kinder erscheinen können.
1.24 "Kreuzung mit einem Radweg oder Radweg"
Ein Abschnitt der Straße, auf dem Erdrutsche, Erdrutsche und fallende Steine möglich sind.
1.30 "Niedrig fliegende Flugzeuge"
Ein Tunnel ohne künstliche Beleuchtung oder ein Tunnel mit eingeschränkter Sicht am Eingangsportal.
Der Straßenabschnitt, auf dem sich ein Stau befindet.
Ein Straßenabschnitt, auf dem Gefahren bestehen, die nicht durch andere Warnschilder abgedeckt sind.
1.34.1.-1.34.2. "Drehrichtung"
Die Fahrtrichtung auf einer kurvigen Straße mit kleinem Radius und eingeschränkter Sicht. Umgehungsrichtung des zu reparierenden Straßenabschnitts.
Anfahrtsbeschreibung an einer T-Kreuzung oder Straßengabelung. Anweisungen, die den zu reparierenden Straßenabschnitt umgehen.
Die Bezeichnung der Annäherung an die Kreuzung, deren Abschnitt durch die Markierung 1.26 gekennzeichnet ist und deren Verlassen verboten ist, wenn auf der Strecke ein Stau vor Ihnen liegt, der den Fahrer zum Anhalten zwingt und ein Hindernis für die Bewegung von Fahrzeugen in seitlicher Richtung schafft, außer in den von diesen festgelegten Fällen nach rechts oder links abzubiegen Regeln.
Warnzeichen 1.1, 1.2, 1.5-1.33 Außerhalb von Siedlungen werden sie in einer Entfernung von 150 bis 300 m installiert, in Siedlungen in einer Entfernung von 50 bis 100 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts. Bei Bedarf können die Schilder in einem anderen Abstand angebracht werden, der in diesem Fall auf dem Schild angegeben ist 8.1.1
Zeichen 1.13 и 1.14 kann ohne Platte installiert werden 8.1.1 unmittelbar vor Beginn des Abstiegs oder Aufstiegs, wenn Abfahrten und Aufstiege aufeinander folgen.
Markierung 1.25 Bei kurzfristigen Arbeiten auf der Fahrbahn kann diese ohne Hinweisschild installiert werden 8.1.1 in einem Abstand von 10-15 m zur Baustelle.
Markierung 1.32 Es wird vorübergehend oder in Schildern mit einem variablen Bild vor einer Kreuzung verwendet, von wo aus ein Abschnitt der Straße umgangen werden kann, auf dem sich ein Stau gebildet hat.
Markierung 1.35 an der Grenze der Kreuzung installiert. Wenn es unmöglich ist, an schwierigen Kreuzungen ein Straßenschild an der Grenze der Kreuzung anzubringen, wird es in einem Abstand von nicht mehr als 30 Metern von der Grenze der Kreuzung angebracht.
Außen Siedlungsschilder 1.1, 1.2, 1.9, 1.10, 1.23 и 1.25 werden wiederholt. Das zweite Schild wird in einer Entfernung von mindestens 50 m vor Beginn des gefährlichen Abschnitts angebracht. Zeichen 1.23 и 1.25 werden in Siedlungen direkt am Anfang des gefährlichen Abschnitts wiederholt.